Die dänische Regierung will das bestehende Verbot von Gesichtsverschleierungen auf Schulen und Universitäten ausweiten. Wie viele Musliminnen davon betroffen wären, ist unklar. Kritiker sprechen von Symbolpolitik.

Die dänische Regierung will das Tragen von Burka und Niqab künftig auch an Schulen und Hochschulen wie Universitäten verbieten. Das kündigte das Einwanderungsministerium an. Die geplante Regelung ist Teil eines Gesetzespakets, mit dem die Regierung nach eigenen Angaben sogenannte „Parallelgesellschaften“ und soziale Kontrolle stärker bekämpfen will.
Ein Verbot von Gesichtsverschleierungen in der Öffentlichkeit gilt in Dänemark bereits seit 2018. Wer wiederholt gegen das Gesetz verstößt, muss mit Geldstrafen rechnen. Nun soll das Verbot auf Bildungseinrichtungen ausgeweitet werden.
Ministerpräsidentin Mette Frederiksen begründet den Vorstoß mit dem Ziel, Integration zu stärken und gesellschaftlicher Abschottung entgegenzuwirken. In Dänemark werden als „Parallelgesellschaften“ Wohngebiete bezeichnet, in denen ein hoher Anteil der Bewohner einen Migrationshintergrund aus nichtwestlichen Staaten hat.
Kritiker stellen die Notwendigkeit des Vorhabens jedoch infrage. Nach Berichten der Zeitung Berlingske gebe es nur sehr wenige Schülerinnen, Studentinnen oder Hochschulangehörige, die überhaupt eine Burka oder einen Niqab tragen. Beobachter werten die Initiative daher vor allem als politisches Signal.
Dänemark zählt seit Jahren zu den europäischen Ländern mit einer besonders restriktiven Migrationspolitik. Bereits bestehende Gesetze ermöglichen unter anderem Eingriffe in Wohngebiete mit hohem Migrantenanteil sowie weitreichende Maßnahmen im Asylbereich.
Erst vor wenigen Wochen hatte die Regierung zudem angekündigt, den islamischen Gebetsruf verbieten zu wollen. Auch dieses Vorhaben wurde von Kritikern als symbolpolitische Maßnahme bezeichnet, da kommunale Lärmschutzvorschriften öffentliche Gebetsrufe vielerorts bereits heute praktisch ausschließen.
Der Gesetzentwurf zum Burkaverbot muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann.
In sozialen Netzwerken kursierende Behauptungen, Dänemark habe den Islam verboten, sind nach einem Faktencheck der Deutschen Presse-Agentur unbelegt. Die dänische Verfassung schützt die Religionsfreiheit. Zwar ist die evangelisch-lutherische Kirche als Volkskirche verankert, zugleich dürfen Bürger andere Religionsgemeinschaften bilden, solange deren Lehre und Handeln nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen. Ein pauschales Verbot des Islams wäre daher mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben kaum vereinbar. Der Staat kann jedoch einzelne Handlungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung gesetzlich regeln oder einschränken.