Islamische Fakultät in Münster

Eine kritische Schwelle für die deutsche Religionspolitik

Die islamische Theologie in Deutschland erreicht mit der Fakultät in Münster eine neue Stufe der Institutionalisierung. Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus für das Verhältnis von Staat und Religion? Ein Kommentar von Dr. Hakan Aydın.

05
07
2026
Das Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Münster übernimmt Islam-Archiv
Universität Münster © by harmishhk auf flickr, bearbeitet iQ

Die Institutionalisierung der islamischen Theologie als akademische Disziplin an staatlichen Universitäten in Deutschland ist das Ergebnis von rund zwei Jahrzehnten intensiver Suche, komplexer rechtlicher Auseinandersetzungen und zäher politischer Verhandlungen.

Gegenwärtig bestehen an Hochschulen in verschiedenen Bundesländern entsprechende Strukturen auf unterschiedlichen Ebenen. Die Umwandlung des Zentrums für Islamische Theologie (ZIT) an der Universität Münster in eine vollwertige Fakultät ist nicht eine bloße institutionelle Titeländerung sondern eine nachhaltiger Schritt im Verhältnis der Bundesrepublik mit dem Islam, die säkulare Staatsarchitektur, die verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsätze sowie das Gleichgewicht zwischen Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität erneut in den Mittelpunkt setzt.

Wird diese Entwicklung in Münster durch geeignete und gerechte Maßnahmen gestützt, birgt sie das Potenzial eines historischen Konsenses im Sinne des gesellschaftlichen Friedens. Sollte sie sich hingegen zu einer ‚von oben‘ verordneten, künstlich konstruierten Struktur entwickeln, die von den etablierten Religionsgemeinschaften vor Ort entkoppelt ist, birgt sie ein erhebliches gesellschaftliches Risikopotenzial.

Der rechtliche Rahmen

Im deutschen Modell des Verhältnisses zwischen Staat und Religion werden theologische Fakultäten gemeinsam von staatlichen Universitäten und Religionsgemeinschaften getragen. Grundlage sind die Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes sowie das Prinzip staatlicher Neutralität. Anders als in einem laizistischen System kooperieren Staat und Religionsgemeinschaften, wobei der Staat die institutionellen Rahmenbedingungen bereitstellt und die Religionsgemeinschaften die Übereinstimmung von Lehre und Ausbildung mit ihren Glaubensgrundsätzen sicherstellen.

Mit der anhaltenden Präsenz von Muslimen in Deutschland infolge von Globalisierung und Migration seit den 2000er-Jahren entstand ein wachsender Bedarf an religiösem Personal – insbesondere Imame, Seelsorger und Religionslehrkräfte –, die sowohl die deutsche Sprache beherrschen als auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kennen. Bund und Länder verfolgten daher das Ziel, das historisch kirchliche Modell grundsätzlich auf die islamische Theologie zu übertragen.

Im Unterschied zu den christlichen Kirchen wurde die Vielfalt der islamischen Religionsgemeinschaften als strukturelles Repräsentationsproblem bewertet und das eines einheitlichen Ansprechpartners muslimischer Seite bemängelt. Zugleich blieben eingeleitete Anerkennungsverfahren islamischer Gemeinschaften als Religionsgemeinschaften über Jahre hinweg aus unterschiedlichen Gründen ohne abschließende Klärung.

Um diese Blockade zu überbrücken und zugleich die Einrichtung entsprechender Studiengänge abzusichern, wurden gemeinsame Beiräte oder Kommissionen geschaffen. Diese sollen die Aufgaben der Religionsgemeinschaften im Rahmen der Studiengänge übernehmen, sind jedoch rechtlich nicht mit diesen gleichgestellt. Ihr Status bleibt dadurch prekär: Umfang und Ausgestaltung ihrer Rechte sind verhandelbar, eine vollständige Übertragung der den Religionsgemeinschaften zustehenden Rechte und Pflichten ist nicht gewährleistet. Es fehlt ihnen somit die Rechtssicherheit, die für eine dauerhafte institutionelle Lösung erforderlich wäre.

„Welcher Islam?“

Demgegenüber steht die grundlegende Frage „Welcher Islam?“ sowie die damit verbundenen institutionellen und theologischen Spannungen. Der Aufbau des islamisch-theologischen Studienangebots in Münster war bereits seit seiner Gründung Gegenstand intensiver Debatten und Konflikte, sowohl im Hinblick auf die Zusammensetzung des Beirats als auch auf die Positionierungen einzelner Lehrender.

Insbesondere wiederholte Äußerungen einzelner Dozenten gegenüber etablierten Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen führte in der Vergangenheit zu einem tiefen Vertrauensverlust zwischen den Akteuren.

Während die verfassungsrechtlich vorgesehenen Anerkennungsverfahren islamischer Gemeinschaften weiterhin ausstehen, haben die stattdessen etablierten Übergangsmodelle die Repräsentationsfähigkeit muslimischer Akteure nur begrenzt gestärkt. An diesem Punkt entsteht das Risiko, ein Islamverständnis zu entwickeln, das sich von den etablierten Religionsgemeinschaften, den Moscheegemeinden und damit der sozialen Lebensrealität muslimischer Familien entkoppelt und sich primär an administrativen oder politischen Erwartungen orientiert.

Sollten staatliche oder akademische Strukturen Vorgaben durchsetzen, die theologische Sensibilitäten und institutionelle Repräsentationsansprüche unzureichend berücksichtigen, droht ein Verlust an Legitimität und Akzeptanz in Teilen der muslimischen Gemeinschaft.

Der Bedarf dauerhafter Präsenz

Die insbesondere an der Fakultät für Islamische Theologie in Münster eingeleiteten institutionellen Schritte stellen für Deutschland eine wichtige Chance dar, die Anerkennung verdient. Eine derart wertvolle Gelegenheit sollte nicht durch verwaltungspolitischen Ehrgeiz und politische Vorbehalte verspielt werden. Eine tragfähige und dauerhafte Lösung liegt vielmehr darin, sich von provisorischen, institutionell schwachen und rechtlich prekären Modellen zu lösen und zu einem verfassungsrechtlich klaren Rahmen zurückzukehren, der den Grundsätzen des Grundgesetzes zur Religionsfreiheit sowie zur Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften entspricht.

Die Lehre und Forschung an diesen und vergleichbaren Universitäten, an denen auch heute zahlreiche Angehörige dieser Religionsgemeinschaften studieren, sollte frei von jeglicher Ideologie, auf einer tragfähigen verfassungsrechtlichen Grundlage, wissenschaftlich qualifiziert und zugleich eng mit den religiösen Gemeinschaften und ihrer gesellschaftlichen Basis verbunden fortgeführt werden.

Leserkommentare

SG aus E sagt:
Es sind aber auch die Muslime gefordert, echte Religionsgemeinschaften aufzubauen. Basis sollten dabei Einheitsgemeinden vor Ort sein, die sich zu konfessionellen Verbänden zusammenschließen. Die heutige Orientierung an türkischer Parteipolitik sollte überwunden werden. Wo nötig, sollten türkisch dominierte Gemeinden sich noch mehr für Muslime anderer Herkunftssprache öffnen.
08.07.26
17:37
grege sagt:
Der Beitrag von Dr. Hakan Aydın zur deutschen Religionspolitik spricht wichtige Fragen an, insbesondere die Gleichbehandlung muslimischen Lebens in Deutschland. Allerdings entsteht aus meiner Sicht ein verzerrtes Bild, wenn die bestehenden Probleme vor allem als Versäumnisse des deutschen Staates dargestellt werden. Dabei wird ein wesentlicher Teil der Realität ausgeblendet: die fehlende gesellschaftliche Repräsentativität vieler islamischer Verbände und die Verantwortung der muslimischen Organisationen selbst. Der deutsche Staat kann und darf keine einheitliche Vertretung des Islams schaffen. Das widerspräche dem Grundsatz staatlicher Neutralität. Anders als manchmal suggeriert wird, liegt es nicht in der Aufgabe des Staates, eine muslimische Repräsentationsstruktur zu organisieren oder bestimmte Verbände als Sprecher aller Muslime zu etablieren. Diese Aufgabe muss aus der muslimischen Gemeinschaft selbst heraus entstehen. Die zentrale Frage lautet daher: Wen vertreten die etablierten Islamverbände tatsächlich? Viele Musliminnen und Muslime in Deutschland fühlen sich von den großen Verbänden nicht repräsentiert. Die Mitgliedschaft in Verbänden und Gemeinden entspricht nicht automatisch der Gesamtheit der Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland. Wer den Anspruch erhebt, für „die Muslime“ zu sprechen, muss sich deshalb auch der Frage stellen, wie breit die eigene gesellschaftliche Verankerung tatsächlich ist. Hinzu kommt, dass die muslimische Organisationslandschaft historisch stark durch Herkunftsstrukturen geprägt war. Viele Verbände entstanden aus den Migrationsbewegungen heraus und orientierten sich lange an ethnischen oder nationalen Bindungen. Diese Strukturen haben ihre historische Erklärung, entsprechen aber nur begrenzt der heutigen vielfältigen muslimischen Bevölkerung in Deutschland. Gerade konservative Islamverbände stehen deshalb vor der Aufgabe, sich stärker zu öffnen. Eine zukunftsfähige muslimische Vertretung muss auch Muslime einbeziehen, die ein liberaleres, individualisiertes oder anders geprägtes Religionsverständnis haben. Pluralität innerhalb des Islams ist keine Schwäche, sondern eine Realität einer modernen Religionsgemeinschaft. Darüber hinaus darf bei der Frage nach staatlichen Ansprechpartnern nicht ausgeblendet werden, dass einige große Verbände seit Jahren wegen politischer Abhängigkeiten oder problematischer Verbindungen kritisch diskutiert werden. Bei DITIB steht immer wieder die Frage nach der Nähe zur türkischen Religionsbehörde Diyanet und damit nach der institutionellen Unabhängigkeit im Mittelpunkt. Beim Zentralrat der Muslime gab es Diskussionen über einzelne Mitgliedsorganisationen und deren frühere oder bestehende politische Nähe zu problematischen Strömungen. Auch die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş wurde über lange Zeit kritisch von Sicherheitsbehörden bewertet und wird in Teilen weiterhin beobachtet. Diese Punkte bedeuten nicht, dass jeder Angehörige oder jede Gemeinde dieser Verbände problematische Positionen vertritt. Sie zeigen aber, dass die Frage nach einem staatlichen Ansprechpartner nicht allein über Größe oder organisatorische Existenz entschieden werden kann. Es geht ebenso um Transparenz, demokratische Orientierung, gesellschaftliche Offenheit und tatsächliche Repräsentation. Die Debatte über islamische Religionspolitik sollte deshalb nicht nur fragen, was Deutschland für muslimische Institutionen tun muss. Sie muss auch fragen, welchen Beitrag muslimische Verbände selbst leisten müssen. Eine glaubwürdige Repräsentation des Islams in Deutschland kann nicht vom Staat geschaffen werden – sie muss von Musliminnen und Muslimen selbst entwickelt werden. Aus meiner Sicht liegt daher eine Verdrehung der Tatsachen vor, wenn die Verantwortung für das bestehende Repräsentationsproblem hauptsächlich dem deutschen Staat zugeschrieben wird. Die entscheidende Herausforderung liegt zunächst innerhalb der muslimischen Verbandslandschaft selbst: bei der Frage nach Öffnung, Erneuerung und einer tatsächlich breiteren Vertretung der in Deutschland lebenden Muslime.
12.07.26
17:29