Die islamische Theologie in Deutschland erreicht mit der Fakultät in Münster eine neue Stufe der Institutionalisierung. Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus für das Verhältnis von Staat und Religion? Ein Kommentar von Dr. Hakan Aydın.

Die Institutionalisierung der islamischen Theologie als akademische Disziplin an staatlichen Universitäten in Deutschland ist das Ergebnis von rund zwei Jahrzehnten intensiver Suche, komplexer rechtlicher Auseinandersetzungen und zäher politischer Verhandlungen.
Gegenwärtig bestehen an Hochschulen in verschiedenen Bundesländern entsprechende Strukturen auf unterschiedlichen Ebenen. Die Umwandlung des Zentrums für Islamische Theologie (ZIT) an der Universität Münster in eine vollwertige Fakultät ist nicht eine bloße institutionelle Titeländerung sondern eine nachhaltiger Schritt im Verhältnis der Bundesrepublik mit dem Islam, die säkulare Staatsarchitektur, die verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsätze sowie das Gleichgewicht zwischen Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität erneut in den Mittelpunkt setzt.
Wird diese Entwicklung in Münster durch geeignete und gerechte Maßnahmen gestützt, birgt sie das Potenzial eines historischen Konsenses im Sinne des gesellschaftlichen Friedens. Sollte sie sich hingegen zu einer ‚von oben‘ verordneten, künstlich konstruierten Struktur entwickeln, die von den etablierten Religionsgemeinschaften vor Ort entkoppelt ist, birgt sie ein erhebliches gesellschaftliches Risikopotenzial.
Im deutschen Modell des Verhältnisses zwischen Staat und Religion werden theologische Fakultäten gemeinsam von staatlichen Universitäten und Religionsgemeinschaften getragen. Grundlage sind die Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes sowie das Prinzip staatlicher Neutralität. Anders als in einem laizistischen System kooperieren Staat und Religionsgemeinschaften, wobei der Staat die institutionellen Rahmenbedingungen bereitstellt und die Religionsgemeinschaften die Übereinstimmung von Lehre und Ausbildung mit ihren Glaubensgrundsätzen sicherstellen.
Mit der anhaltenden Präsenz von Muslimen in Deutschland infolge von Globalisierung und Migration seit den 2000er-Jahren entstand ein wachsender Bedarf an religiösem Personal – insbesondere Imame, Seelsorger und Religionslehrkräfte –, die sowohl die deutsche Sprache beherrschen als auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kennen. Bund und Länder verfolgten daher das Ziel, das historisch kirchliche Modell grundsätzlich auf die islamische Theologie zu übertragen.
Im Unterschied zu den christlichen Kirchen wurde die Vielfalt der islamischen Religionsgemeinschaften als strukturelles Repräsentationsproblem bewertet und das eines einheitlichen Ansprechpartners muslimischer Seite bemängelt. Zugleich blieben eingeleitete Anerkennungsverfahren islamischer Gemeinschaften als Religionsgemeinschaften über Jahre hinweg aus unterschiedlichen Gründen ohne abschließende Klärung.
Um diese Blockade zu überbrücken und zugleich die Einrichtung entsprechender Studiengänge abzusichern, wurden gemeinsame Beiräte oder Kommissionen geschaffen. Diese sollen die Aufgaben der Religionsgemeinschaften im Rahmen der Studiengänge übernehmen, sind jedoch rechtlich nicht mit diesen gleichgestellt. Ihr Status bleibt dadurch prekär: Umfang und Ausgestaltung ihrer Rechte sind verhandelbar, eine vollständige Übertragung der den Religionsgemeinschaften zustehenden Rechte und Pflichten ist nicht gewährleistet. Es fehlt ihnen somit die Rechtssicherheit, die für eine dauerhafte institutionelle Lösung erforderlich wäre.
Demgegenüber steht die grundlegende Frage „Welcher Islam?“ sowie die damit verbundenen institutionellen und theologischen Spannungen. Der Aufbau des islamisch-theologischen Studienangebots in Münster war bereits seit seiner Gründung Gegenstand intensiver Debatten und Konflikte, sowohl im Hinblick auf die Zusammensetzung des Beirats als auch auf die Positionierungen einzelner Lehrender.
Insbesondere wiederholte Äußerungen einzelner Dozenten gegenüber etablierten Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen führte in der Vergangenheit zu einem tiefen Vertrauensverlust zwischen den Akteuren.
Während die verfassungsrechtlich vorgesehenen Anerkennungsverfahren islamischer Gemeinschaften weiterhin ausstehen, haben die stattdessen etablierten Übergangsmodelle die Repräsentationsfähigkeit muslimischer Akteure nur begrenzt gestärkt. An diesem Punkt entsteht das Risiko, ein Islamverständnis zu entwickeln, das sich von den etablierten Religionsgemeinschaften, den Moscheegemeinden und damit der sozialen Lebensrealität muslimischer Familien entkoppelt und sich primär an administrativen oder politischen Erwartungen orientiert.
Sollten staatliche oder akademische Strukturen Vorgaben durchsetzen, die theologische Sensibilitäten und institutionelle Repräsentationsansprüche unzureichend berücksichtigen, droht ein Verlust an Legitimität und Akzeptanz in Teilen der muslimischen Gemeinschaft.
Die insbesondere an der Fakultät für Islamische Theologie in Münster eingeleiteten institutionellen Schritte stellen für Deutschland eine wichtige Chance dar, die Anerkennung verdient. Eine derart wertvolle Gelegenheit sollte nicht durch verwaltungspolitischen Ehrgeiz und politische Vorbehalte verspielt werden. Eine tragfähige und dauerhafte Lösung liegt vielmehr darin, sich von provisorischen, institutionell schwachen und rechtlich prekären Modellen zu lösen und zu einem verfassungsrechtlich klaren Rahmen zurückzukehren, der den Grundsätzen des Grundgesetzes zur Religionsfreiheit sowie zur Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften entspricht.
Die Lehre und Forschung an diesen und vergleichbaren Universitäten, an denen auch heute zahlreiche Angehörige dieser Religionsgemeinschaften studieren, sollte frei von jeglicher Ideologie, auf einer tragfähigen verfassungsrechtlichen Grundlage, wissenschaftlich qualifiziert und zugleich eng mit den religiösen Gemeinschaften und ihrer gesellschaftlichen Basis verbunden fortgeführt werden.