Die österreichische Regierung beschloss ein Burka-Verbot. Diese Maßnahme ist Teil eines neuen Integrationsprogramms der Regierung. Deutschland diskutiert ebenfalls über ein Burka-Verbot.
Österreich verbietet die Vollverschleierung von Frauen im öffentlichen Raum. Das am Dienstag von der Regierung in Wien beschlossene und im Vorfeld heftig kritisierte Burkaverbot ist Teil eines neuen Integrationsprogramms. Es sieht neben verschärften Regeln auch neue Rechte für Einwanderer vor. Die rot-schwarze Regierung hatte sich nach ihrem Koalitions-Neustart im Januar auf die Eckpunkte des Pakets geeinigt.
Wie viele Frauen in Österreich von dem neuen Verschleierungsverbot betroffen sind, ist unklar. Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss mit 150 Euro Strafe rechnen. Neben der Burka, einem Ganzkörpergewand, sind noch weitere Kleidungsstücke, die das Gesicht von Frauen verhüllen, im öffentlichen Raum verboten.
Gemäß dem neuen Programm in Österreich kann auch das Verteilen von Koranen künftig untersagt werden. Außerdem sieht das Paket ein verpflichtendes Integrationsjahr vor, in dem spezielle Deutsch- und Wertekurse besucht werden sollen. Die Maßnahmen gelten für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Jeder aus dieser Gruppe hat ein Anrecht auf einen Platz in diesen Kursen.
Asylberechtigte sollen zudem unbezahlte gemeinnützige Arbeit leisten. Wer sich weigert, muss Einschnitte bei der Mindestsicherung hinnehmen. „Nur so können sich die Menschen den Respekt der Mehrheitsgesellschaft erarbeiten“, sagte Integrations- und Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP).
Drei Monate nach ihrem Asylantrag können Migranten künftig auch legal arbeiten. Die zuständige Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) sprach von einem „Paradigmenwechsel“. Die Regierung rechnet mit Kosten von 200 Millionen Euro für alle Maßnahmen bis Ende 2018.
In Deutschland gibt es ähnliche Vorstöße im Hinblick auf ein Burka-Verbot. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich im Dezember auf dem Parteitag in Essen für ein Burka-Verbot ausgesprochen. „Bei uns heißt es: Gesicht zeigen, deswegen ist die Vollverschleierung nicht angebracht, sie sollte verboten sein“, wo immer dies rechtlich möglich sei, sagte die Kanzlerin damals. Zuletzt forderte die niedersächsische CDU, die Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern und Gerichten zu verbieten.
Auch die bayerische CSU verfolgt solche Pläne. Als erstes Bundesland erließ Hessen 2011 ein Verbot, das aber nur im öffentlichen Dienst gilt. Vorausgegangen war ein Streit mit einer muslimischen Mitarbeiterin des Frankfurter Bürgeramtes.
Frankreich war das erste europäische Land, das im April 2011 das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit untersagt hat. In einem europaweit maßgeblichen Urteil billigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Verbot 2014 und wies die Beschwerde einer französischen Muslimin zurück.
Auch in Bulgarien ist das öffentliche Verhüllen verboten. Das Parlament verabschiedete ein entsprechendes Gesetz im September 2016 und begründete es mit der Verteidigung der nationalen Sicherheit in Zeiten drohender Terrorgefahr. Ausnahmen gibt es für Gebetshäuser, im Beruf oder beim Sport. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen von umgerechnet bis zu 750 Euro.
In Belgien gilt ein Verbot seit Juli 2011. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit einer Geldstrafe oder im Extremfall mit mehreren Tagen Haft rechnen. Das Verfassungsgericht wies wenige Monate später eine Klage zweier Frauen zurück, die das Verbot kippen wollten.
Ende November 2016 kamen die Niederlande hinzu: Burkas sind nun in öffentlichen Gebäuden verboten. In Krankenhäusern, Schulen, dem öffentlichen Nahverkehr und staatlichen Gebäuden dürfen keine Burkas und Nikabs mehr getragen werden, auf Straßen und Plätzen hingegen schon. Bei einem Verstoß droht Geldstrafe bis zu 400 Euro.
Seit Juli 2016 gilt ein Verschleierungsverbot im Schweizer Kanton Tessin. Bei einem kantonalen Referendum hatte 2013 eine Mehrheit dort dafür gestimmt. Im September 2016 stimmte das Parlament in Bern zwar knapp dem Antrag der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu, ein landesweites Verbot im Gesetz zu verankern. Der Ständerat – die kleine Parlamentskammer mit den Vertretern der 26 Schweizer Kantone – wies die Vorlage am 9. März 2017 jedoch ab. (dpa/iQ)