MEDAR-Jahresbericht

Meldestelle dokumentiert 104 antimuslimische Vorfälle in NRW

Beschimpfungen auf der Straße, Benachteiligungen im Beruf und in Schulen: Die Meldestelle Medar NRW hat für das Jahr 2025 insgesamt 104 antimuslimische Vorfälle erfasst. Besonders häufig betroffen waren Frauen mit Kopftuch.

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07
2026
Symbolbild: Schwarze Menschen und Muslime am meisten von Rassismus betroffen © shutterstock, bearbeitet by iQ
Symbolbild: Schwarze Menschen erleben Rassismus im Alltag © shutterstock, bearbeitet by iQ

Die Melde- und Dokumentationsstelle antimuslimischer Rassismus in Nordrhein-Westfalen (Medar NRW) hat für das Jahr 2025 insgesamt 104 antimuslimische Vorfälle dokumentiert. Das geht aus dem ersten Jahresbericht der Stelle hervor, der am Montag veröffentlicht wurde.

Die Meldungen reichen von Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu Benachteiligungen im Bildungs- und Arbeitsleben. Besonders häufig betroffen waren Frauen. Nach Angaben von Medar waren 70 Prozent der dokumentierten Betroffenen weiblich. In mehr als der Hälfte der Fälle trugen die Betroffenen ein Kopftuch oder eine Abaya.

Seit März 2025 können Vorfälle anonym über ein Onlineportal gemeldet werden. Insgesamt gingen bis Ende Februar 2026 bei Medar 181 Meldungen ein. Darunter befanden sich auch ältere Fälle, unvollständige Angaben sowie 21 Hass- und Angriffsmeldungen gegen die Meldestelle selbst.

Öffentlicher Raum und Schulen besonders betroffen

Der größte Teil der dokumentierten Vorfälle ereignete sich im öffentlichen Raum, etwa auf Straßen, in Geschäften oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Weitere Fälle betrafen den Arbeitsplatz und Bildungseinrichtungen. Im Schulbereich wurden unter anderem Meldungen erfasst, wonach Schülerinnen und Schüler als „Terroristen“ oder „Islamisten“ bezeichnet wurden oder Lehrkräfte das Tragen eines Kopftuchs infrage stellten.

Nach Angaben der Meldestelle handelte es sich bei 84 Prozent der Vorfälle um Belästigungen. Häufig seien sogenannte Mikroaggressionen dokumentiert worden – also alltägliche Bemerkungen oder Handlungen, durch die Menschen herabgesetzt oder als nicht zugehörig dargestellt würden. Zwölf Prozent der Meldungen enthielten Gewalt.

Antimuslimischer Rassismus in NRW viel höher

In zahlreichen Fällen berichteten Betroffene von Angst, Ohnmacht oder dem Gefühl, nicht ausreichend geschützt zu sein. Medar betont zugleich, dass die Zahlen nicht repräsentativ seien und lediglich die gemeldeten Fälle abbildeten. Das tatsächliche Ausmaß antimuslimischer Vorfälle in Nordrhein-Westfalen dürfte nach Einschätzung der Stelle deutlich höher liegen.

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Gibt es übrigens auch eine Meldestelle, die muslimische Vorfälle erfasst? Dies wäre wirklich sehr zu begrüßen, wünschenswert und sinnvoll. Gestern erst bedrohte in einem Regionalzug im oberbayerischen Ruhpolding ein aus Afghanistan stammender Asylbewerber (28) mit einem Messer einen Zugschaffner bei einer Fahrscheinkontrolle. Eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die auf dem Weg zur Schule waren, liefen fluchtartig davon. Einige verletzten sich dabei leicht. Eine weitere aktuelle Meldung kündet von "Allahu Akbar"-Rufen: Polizei schießt bewaffneten Mann vor Dresdner Supermarkt nieder. Mit Muskete in Dresden auf Polizisten gezielt: Täter Mehmet Ü. (41) war bereits vorbestraft. Aus Trier noch folgende Pressemeldung von gestern: Afghane (22) ersticht Studenten (22) auf der Strasse in Campus-Nähe auf dem Petrisberg. Wiederbelegungsmaßnahmen konnten den deutschen Studenten nicht mehr retten. Er musste leider sterben. Der Messermann aus Afghanistan richtete eine entsetzliche Bluttat an. Die Uni Trier trauert. Die CDU sieht "dringenden Handlungsbedarf". Solche Fälle gehören selbstverständlich akribisch dokumentiert, denn es werden immer mehr. Und verheimlichen oder marginalisieren wollen gilt definitiv nicht mehr.
16.07.26
2:13
Veritas Emet sagt:
@Marco Polo: Der Beitrag vermischt bewusst drei völlig unterschiedliche Kategorien: Kriminalität, Migration und Religion. Das mag rhetorisch wirksam sein, ersetzt aber keine saubere Argumentation. Zunächst: Selbstverständlich werden Straftaten in Deutschland erfasst – von der Polizei, den Staatsanwaltschaften und im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik. Dafür braucht es keine "Meldestelle für muslimische Vorfälle". Meldestellen wie ADAS dokumentieren hingegen Diskriminierung gegen Menschen aufgrund eines geschützten Merkmals, etwa ihrer Religion. Sie erfüllen einen völlig anderen Zweck. Wer beides gleichsetzt, vergleicht Äpfel mit Birnen. Hinzu kommt ein grundlegender Kategorienfehler: Die aufgezählten Fälle sind schwere Straftaten einzelner Tatverdächtiger. Daraus wird jedoch durch die Aneinanderreihung der Herkunft, der Religion oder eines Ausrufs wie "Allahu Akbar" der Eindruck erzeugt, es handele sich um ein religiöses oder kollektives Phänomen. Genau darin liegt das Problem. Im Rechtsstaat gilt der Grundsatz der Individualverantwortung. Straftäter vertreten sich selbst – nicht Millionen friedlicher Muslime. Bemerkenswert ist zudem die selektive Wahrnehmung. Niemand käme auf die Idee, nach einer Gewalttat eines Christen oder eines Deutschen eine "Meldestelle für christliche" oder "deutsche Vorfälle" zu fordern. Bei Muslimen scheint dieser Kategorienwechsel plötzlich als selbstverständlich zu gelten. Das ist kein rechtsstaatlicher Maßstab, sondern ein doppelter Standard. Schließlich ersetzt auch die Behauptung, "es werden immer mehr", keine belastbare Evidenz. Wer eine tatsächliche Entwicklung behauptet, muss sie mit kriminalstatistischen Daten belegen – nicht mit einer Aneinanderreihung besonders schockierender Einzelfälle. Einzelne Schlagzeilen erzeugen Aufmerksamkeit, aber keine belastbare Aussage über gesellschaftliche Entwicklungen. Genau deshalb arbeitet ein Rechtsstaat mit empirischen Daten und nicht mit emotionalen Auswahlbeispielen. Straftaten müssen konsequent verfolgt und aufgeklärt werden – unabhängig davon, wer sie begeht. Ebenso müssen Diskriminierung und antimuslimischer Rassismus dokumentiert werden. Das eine schließt das andere nicht aus. Wer jedoch Kriminalität systematisch einer Religionsgemeinschaft zuschreibt, verlässt den Boden der rechtsstaatlichen Einzelfallbetrachtung und ersetzt sie durch pauschale Verdächtigungen. Genau davor schützt das Diskriminierungsverbot unseres Grundgesetzes.
20.07.26
11:14