Bremen

Großeinsatz nach Gebet im Kino endet als Fehlalarm

Ein verdächtiger Gegenstand und betende Männer haben am Samstag einen Großeinsatz der Polizei in einem Bremer Kino ausgelöst. Das Kino wurde geräumt. Die Durchsuchung verlief jedoch ohne Befund.

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07
2026
Symbolbild: Kino in Bremen © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Kino in Bremen © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Nach einem Gefahrenhinweis hat die Polizei am Samstagabend ein Kino am Bremer Hauptbahnhof vorsorglich geräumt. Rund 300 bis 350 Besucher mussten das Gebäude verlassen, nachdem Zeuginnen auf vier Männer aufmerksam gemacht hatten, die in einem Kinosaal gebetet und eine Tasche mit herausragenden Kabeln bei sich getragen haben sollen. Das teilte die Polizei mit.

Den Angaben zufolge wandten sich die Frauen gegen 23 Uhr an Mitarbeiter des Kinos. Sie berichteten, die Männer hätten während ihres Gebets die Hände erhoben. Zudem sei ihnen eine Tasche aufgefallen, aus der Kabel herausgeragt hätten. Die Männer verließen das Gebäude anschließend und konnten von den Einsatzkräften nicht mehr angetroffen werden.

Der Kinobetreiber überprüfte zunächst den betroffenen Saal, in dem sich etwa 150 Besucher befanden. Da sich der Hinweis vor Ort nicht aufklären ließ, verständigte er die Polizei. In Abstimmung mit den Beamten wurde ein Feueralarm ausgelöst, um das Kino kontrolliert zu räumen.

Keine Hinweis gefunden

Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte weder die beschriebenen Männer noch einen verdächtigen Gegenstand. Auch Hinweise auf eine konkrete Gefährdung ergaben sich nach Angaben der Polizei nicht. Nach rund einer Stunde konnte der Kinobetrieb wieder aufgenommen werden.

Die Kriminalpolizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten aufgenommen. Die Polizei bittet insbesondere die vier Frauen, die den Hinweis gegeben hatten, sich als Zeuginnen zu melden. Die Ermittlungen dauern an.

Leserkommentare

Timotheus sagt:
Da kann man sehen, wozu auffällige islamische Gebetsinszenierungen in öffentlichen Räumen führen können. Sollte dieses Verhalten in deutschen Kinos Schule machen, dann dürfte es vermehrt zu Tumulten kommen. Schließlich ist Deutschland kein muslimisches Land. Und mit der gewünschten Toleranz gegenüber dem Islam wird es dann sowieso nicht besser, sondern leider immer schlimmer.
11.07.26
1:18
Britt sagt:
Dass Menschen sich bedroht fühlen, wenn sie da irgendwelche Muslime im Kino beten sehen, hat ja auch seine Ursache und zwar in den ganzen Terroranschlägen in den letzten Zeit.. Muss man das wirklich in aller Öffentlichkeit tun? Müssen wir wirklich immer alles akzeptieren? Dürfen wir Frauen uns auch halbnackt vor eine Moschee stellen? hinzu kommt, dass direkt um die Ecke des Kinos eine Moschee ist, wo die werten Herren vorher beten können
15.07.26
1:20
Veritas Emet sagt:
Die Kommentare zeigen ein grundlegendes Missverständnis: Sie machen aus einem friedlichen religiösen Ritual ein Sicherheitsproblem, obwohl dafür zunächst jeder konkrete Anhaltspunkt fehlt. Ein stilles Gebet im öffentlichen Raum ist keine „Inszenierung“ und kein Angriff auf die Mehrheitsgesellschaft. Wer aus der bloßen Sichtbarkeit muslimischer Religiosität eine Bedrohung ableitet, verwechselt Vorurteil mit tatsächlicher Gefahr. Terroranschläge werden von einzelnen Personen oder Gruppen begangen – nicht von einer Religion. Aus Straftaten einzelner Extremisten eine generelle Verdächtigung gegenüber Millionen friedlicher Muslime abzuleiten, ist weder logisch noch rechtsstaatlich. Nach derselben Denkweise müsste man jede sichtbare Gruppe aufgrund der Taten einzelner Extremisten unter Generalverdacht stellen. Genau das widerspricht dem Prinzip individueller Verantwortung. Die Aussage, Deutschland sei „kein muslimisches Land“, geht zudem am Thema vorbei. Deutschland ist kein christlicher Staat, kein muslimischer Staat und kein Staat einer bestimmten Religion. Deutschland ist ein säkularer Rechtsstaat, in dem die Religionsfreiheit für alle gilt. Die Frage ist daher nicht, ob eine Religion „hierher gehört“, sondern ob eine Handlung friedlich, rechtmäßig und mit den Rechten anderer vereinbar ist. Der Vergleich mit „halbnackt vor einer Moschee stehen“ verfehlt ebenfalls den Kern. Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass jede Handlung an jedem Ort automatisch erlaubt ist. Aber ein friedliches Gebet mit einer gezielten Provokation oder einer Störung religiöser Praxis gleichzusetzen, ist eine falsche Analogie. Der Unterschied liegt in der Absicht und der Wirkung: Das eine ist eine religiöse Ausübung, das andere wäre eine bewusste Konfrontation. Besonders auffällig ist die Forderung, muslimische Gläubige sollten doch in eine Moschee gehen, obwohl sie genauso Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sind. Religionsfreiheit bedeutet gerade, dass Religion nicht ausschließlich hinter verschlossenen Türen stattfinden muss. Wer akzeptiert, dass christliche Symbole, Kirchen, Weihnachtsmärkte oder jüdische Einrichtungen Teil des öffentlichen Lebens sind, kann nicht plötzlich bei Muslimen verlangen, ihre Religion unsichtbar zu machen. Toleranz bedeutet nicht, jede Handlung gutzuheißen. Sie bedeutet aber, friedliche Andersartigkeit auszuhalten, solange die Rechte anderer respektiert werden. Eine Gesellschaft wird nicht dadurch sicherer, dass sie religiöse Minderheiten aus dem öffentlichen Raum drängt, sondern dadurch, dass sie zwischen tatsächlicher Gefahr und bloßer religiöser Sichtbarkeit unterscheiden kann.
20.07.26
11:16