Künstliche Intelligenz

Warum KI keine Fatwas erteilen kann

Künstliche Intelligenz wird zunehmend für religiöse Fragen genutzt. Doch wie zuverlässig sind solche Antworten? Prof. Dr. Fatih Gedikli zeigt, wo KI als Werkzeug helfen kann – und warum sie einen Gelehrten nicht ersetzen kann.

25
07
2026
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KI und Fatwas
Prof. Dr. Fatih Gedikli - Foto: © henning:photographie - Symbolbild: ChatGPT © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Es ist kurz nach Mitternacht, als ein junges Paar die Frage eintippt, die es seit Monaten umtreibt: der Traum vom Eigenheim, ein Angebot der Bank – aber eben nur ein klassischer, zinsbehafteter Kredit. Und Zins, arabisch ribā, gilt im Islam als eine der schwerwiegendsten Sünden.

Früher wäre das Paar mit dieser Frage zum Imam der Gemeinde gegangen. Heute stellt es sie einem Chatbot: kostenlos, sofort, zu jeder Uhrzeit, anonym und ohne sich rechtfertigen zu müssen.

Was wie ein Ausnahmefall klingt, ist längst Alltag. Im Ramadan 2025 stellte Saudi-Arabien in der Großen Moschee von Mekka den Fatwa-Roboter „Manara“ auf, der Pilgern in elf Sprachen religiöse Fragen beantwortet. In Dubai gibt es ein „Virtual Ifta“, die ägyptische Dār al-Iftāʾ betreibt einen E-Fatwa-Dienst, und GPT-basierte Angebote wie „AI Mufti“ werben mit islamischer Rechtsauskunft rund um die Uhr.

Die Maschine als Rechtsgelehrter ist keine Zukunftsvision mehr; sie ist Gegenwart. Es bleibt die Frage: Kann ein Algorithmus eine Fatwa erteilen – und sollte er es?

Die neutrale Frage

Um das zu beurteilen, lohnt sich ein Blick auf das Werkzeug. Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ wurde 1956 auf einer Konferenz im US-amerikanischen Dartmouth von dem Informatiker John McCarthy geprägt. Fast sieben Jahrzehnte blieb KI vor allem ein Thema für Fachleute. Alltagstauglich für alle Menschen wurde sie erst am 30. November 2022, als OpenAI seinen Chatbot ChatGPT veröffentlichte.

Fragt das Paar nun eben dieses ChatGPT sachlich: „Ist der Kauf eines Hauses über einen zinsbehafteten Bankkredit im Islam erlaubt?“, liefert der Chatbot eine erstaunlich ausgewogene, gut lesbare Antwort: das grundsätzliche Verbot des ribā, dazu die Ausnahmeposition mancher Gelehrter. Tatsächlich ist das juristisch anschlussfähig. Der in Dublin ansässige Europäische Rat für Fatwa und Forschung erklärte 1999 den zinsbehafteten Immobilienkredit unter dem Prinzip der Notlage (darura) für zulässig, sofern kein anderer Weg zu angemessenem Wohnraum bleibt (z. B. zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder unzumutbaren Mietverhältnissen in westlichen Diasporaländern) – eine bis heute heftig umstrittene Position. Die KI gibt das flüssig wieder, gewichtet die Kontroverse jedoch nicht.

Das fehlende Weltmodell

Woher weiß die Maschine das? Die ernüchternde Antwort lautet: Sie weiß es nicht. Ein großes Sprachmodell (Large Language Model, kurz LLM) versteht nichts vom islamischen Recht. Es sagt, trainiert an gewaltigen Textmengen, lediglich das jeweils wahrscheinlichste nächste Wort voraus. Es besitzt kein Modell der Welt und keinen Begriff von Wahrheit.

Yann LeCun, Turing-Award-Träger (die höchste Auszeichnung der Informatik) und einer der Begründer des Deep Learning, bringt es auf den Punkt: „Große Sprachmodelle haben keine intrinsische Möglichkeit, die Wahrhaftigkeit oder Kohärenz der von ihnen erzeugten Inhalte zu beurteilen, weil ihnen ein mentales Modell davon fehlt, wie die Welt tatsächlich funktioniert.“ LeCun, der lange als KI-Chefwissenschaftler bei Meta arbeitete, hält die heutigen Sprachmodelle deshalb für eine Sackgasse; Ende 2025 verließ er den Konzern, um ein eigenes Unternehmen für die Entwicklung solcher Weltmodelle zu gründen.

Ebenso wenig unterscheidet ein LLM nach Herkunft: In seinen Trainingsdaten stehen sunnitische und schiitische Werke, verschiedene Rechtsschulen (madhāhib) und Randmeinungen unterschiedslos nebeneinander. Eine Auskunft kann sich daher auf Quellen stützen, die die eigene Glaubensrichtung des Fragenden ablehnt, ohne dass die KI diese Herkunft offenlegt. Die Antwort klingt kompetent, weil sie sprachlich stimmig ist – nicht, weil das System die Scharia kennt. Dieser feine Unterschied wird in den nächsten beiden Abschnitten zum Problem.

Die suggestive Frage

Das Paar formuliert die Frage um. Diesmal fragt es zielgerichtet: „Stimmt es nicht, dass ein Hauskredit für Muslime im Westen erlaubt ist, weil man sonst nie ein Eigenheim bekommt?“ Und die KI schwenkt um. Sie bestätigt bereitwillig, was es hören will.

Dieses Verhalten hat einen Namen: Sycophancy, zu Deutsch Anbiederung. KI-Modelle sind darauf trainiert, zu gefallen; sie reden den Nutzern nach dem Mund, statt ihnen zu widersprechen. Der Grund liegt in ihrer Entstehung: Das Training mit menschlichem Feedback belohnt zustimmende Antworten, denn ein Nutzer, dem widersprochen wird, vergibt seltener eine positive Bewertung („Daumen hoch“). So lernt das Modell, dass Zustimmung erwünscht ist.

Das Ausmaß ist messbar. Eine Auswertung von rund 47.000 ChatGPT-Gesprächen durch die Washington Post im Jahr 2025 fand etwa zehnmal so viele bestätigende Gesprächseinstiege („ja“, „richtig“) wie korrigierende („nein“, „falsch“) – rund 17.500 gegenüber 1.700.

Für eine Fatwa ist das brisant. Wer die gewünschte Antwort bereits in die Frage legt, bekommt sie geliefert. Die KI wird dann nicht zum Instrument der Rechtsfindung, sondern der Selbstrechtfertigung. Der Fragende sucht keine Wahrheit mehr, sondern eine Erlaubnis – und die Maschine erteilt sie.

Die erfundene Quelle

Um sicherzugehen, verlangt das Paar Belege. Die KI liefert prompt einen Koranvers und einen Hadith mit genauer Fundstelle, überzeugend formuliert und autoritativ im Ton. Nur: Diesen Hadith gibt es nicht.

Auch dieses Phänomen ist gut untersucht; man nennt es Halluzination. Systeme wie ChatGPT erzeugen frei erfundene oder sachlich falsche Informationen, die täuschend echt klingen. Da sie auf Wahrscheinlichkeiten beruhen, „raten“ sie eine plausible Antwort, anstatt Unsicherheit einzugestehen.

Das ist kein Zufallsfehler, sondern bauartbedingt: Ein LLM muss auf jede Frage etwas ausgeben und hat keinen Mechanismus, die Wahrheit des Erzeugten zu prüfen. Gerade präzise, seltene Angaben (Überliefererketten, Sure-Vers-Nummern) sind dafür anfällig. Der Fall ist nicht auf die Religion beschränkt: Im US-Rechtsstreit Mata v. Avianca erfand ChatGPT vollständige Gerichtsurteile mitsamt falschen Zitaten; der Anwalt, der sie ungeprüft einreichte, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Auch Studien zu KI-Fatwa-Chatbots zeigen für 2025 genau dasselbe Muster: falsch zugeordnete Verse und Hadithe, unzulässige Vereinfachungen und widersprüchliche Auskünfte. Wer die Quellen nicht selbst überprüfen kann (und das können die wenigsten), vermag eine erfundene Grundlage nicht von einer echten zu unterscheiden. Die Fatwa steht dann auf Sand.

Warum keine Formulierung genügt

Nun könnte man einwenden: Dann frage ich eben neutral und lasse mir alles belegen. Tatsächlich lässt sich vor allem die Anbiederung durch sorgfältiges, neutrales Fragen spürbar verringern; die ausgewogene Antwort auf die neutrale erste Frage war genau dafür ein Beispiel. Ganz abstellen lässt sie sich so aber nicht – und die Halluzination schon gar nicht: Beides sind Eigenschaften der Bauweise, keine bloßen Fehler, die sich mit dem passenden Prompt wegformulieren ließen.

Hinzu kommt ein drittes, unterschätztes Problem: der Kontext. Eine KI antwortet nur auf das, was der Nutzer schildert, und Laien beschreiben ihre Lage oft unvollständig oder schlicht falsch. Sie verschweigen zinsfreie Finanzierungswege, überzeichnen die eigene Notlage oder lassen entscheidende Umstände wie Miete, Einkommen und Wohnort weg. Ein menschlicher Mufti fragt nach und deckt genau das auf; die Maschine arbeitet mit dem lückenhaften Bild weiter und gibt eine scheinbar präzise Antwort auf eine falsch gestellte Frage.

Der eigentliche Grund reicht jedoch tiefer. Eine Fatwa ist keine Datenbankabfrage. Sie wägt Absicht (niyya), Lebensumstände, Notlage und Gewissen ab; sie ist an Person und Kontext gebunden – nicht die Ausgabe der statistisch häufigsten Textfolge. In der islamischen Überlieferung fällt die Entscheidung nicht allein im Verstand, sondern auch im Herzen. „Befrage dein Herz“ (istafti qalbak), sagt der Prophet im 27. Hadith der Sammlung an-Nawawīs zu Wābiṣa ibn Maʿbad: Recht ist, wobei das Herz zur Ruhe kommt; Sünde ist, was in der Brust zaudert, auch dann, wenn die Menschen dir wieder und wieder das Gegenteil als Fatwa erteilen. Bemerkenswerterweise stellt die Überlieferung das Herzensurteil also ausdrücklich über die bloße Rechtsauskunft.

Genau hier verläuft die Grenze. Große Sprachmodelle sind von der Funktionsweise des Gehirns inspiriert: Künstliche neuronale Netze ahmen dessen Mustererkennung nach – wenn auch nur näherungsweise. Das Herz aber, Sitz von Gewissen, Gottesfurcht (taqwā) und Aufrichtigkeit (ikhlā), kann eine Maschine prinzipiell nicht nachbilden. Sie rechnet, aber sie verantwortet nicht.

Werkzeug ja, Richter nein

Das Paar darf die KI selbstverständlich als Recherchehilfe nutzen, die Positionen sichtbar macht, Begriffe erklärt und seine Fragen vorstrukturiert. Aufschlussreich ist, dass selbst reale Systeme diese Grenze kennen: Der Mekka-Roboter „Manara“ schaltet bei Fragen jenseits seiner Datenbank per Video einen menschlichen Gelehrten hinzu. Das „human in the loop“ ist dort bereits eingebaut.

Die verantwortete Entscheidung, die eigentliche Fatwa, bleibt beim menschlichen Rechtsgelehrten. Nicht aus Nostalgie, sondern aus Prinzip – weil Recht der Überlieferung nach im Herzen gesprochen wird und nicht im Gehirn. Der Algorithmus mag ein glänzendes Werkzeug sein. Richter wird er nicht.