AfD-Wahlprogramm

So will die AfD den Umgang mit dem Islam verändern

Islam, Migration und Religionsausübung: Das fordern die AfD-Wahlprogramme in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

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2026
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Symbolbild: AfD in Sachsen-Anhalt © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: AfD in Sachsen-Anhalt © shutterstock, bearbeitet by iQ.

In drei ostdeutschen Ländern stehen in diesem Jahr Landtags- beziehungsweise Abgeordnetenhauswahlen an. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern könnte die AfD dabei stärkste Kraft werden, in Berlin liegt sie in den Umfragen ebenfalls deutlich über ihrem Ergebnis bei der vergangenen Wahl. Ihre Wahlprogramme verbindet ein vergleichsweise ausführlicher Blick auf den Islam. Die Partei verknüpft muslimische Migration, religiöse Praxis und Islamismus mit Fragen der inneren Sicherheit und fordert in allen drei Ländern Einschränkungen für bestimmte Formen muslimischen Lebens.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt könnte die AfD vor einem historischen Wahlerfolg stehen. Rund einen Monat vor der Landtagswahl sieht eine Insa-Umfrage die Partei bei 42 Prozent und damit 20 Prozentpunkte vor der CDU. Noch Ende Juli hatte Infratest dimap die AfD bei 41 Prozent und die CDU bei 24 Prozent gesehen. Die Partei von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wäre damit nicht nur stärkste Kraft, sondern könnte vor einer schwierigen Regierungsbildung stehen. Nach den aktuellen Zahlen könnte das BSW mit fünf Prozent in den Landtag einziehen, während Grüne und FDP an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würden.

Im Wahlprogramm nimmt der Islam einen eigenen Abschnitt ein. Die AfD erklärt, der Islam gehöre „weder zu Deutschland noch zu Sachsen-Anhalt“. Zwar erkennt sie die Religionsfreiheit grundsätzlich an, stellt deren bisherige Auslegung jedoch infrage und kündigt eine restriktivere Handhabung an. Die Partei begründet ihre Haltung unter anderem damit, dass der Islam nicht nur Religion, sondern auch politisch geprägt sei und deshalb nicht mit dem bestehenden Staatsverständnis vereinbar sei.

Auch die öffentliche Religionsausübung will die AfD begrenzen. Dazu gehören Einschränkungen bei Moscheebauten und die Ablehnung von Muezzinrufen. Die Forderungen richten sich damit nicht allein gegen islamistische oder extremistische Strukturen, sondern auch gegen Formen sichtbarer muslimischer Religionspraxis.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern geht die AfD mit einem deutlichen Vorsprung in den Wahlkampf. In einer aktuellen Insa-Umfrage kommt sie auf 36 Prozent und liegt damit vor der SPD mit 29 Prozent. Die Partei könnte damit erneut stärkste politische Kraft im Land werden.

In ihrem Wahlprogramm erkennt die AfD die in Artikel 4 des Grundgesetzes geschützte Religionsfreiheit muslimischer Bürger an. Gleichzeitig zieht sie eine grundsätzliche Verbindung zwischen muslimischer Einwanderung und gesellschaftspolitischen Folgen. Weil der Islam aus Sicht der Partei „keine säkular verfasste Religionsgemeinschaft“ sei, seien „umfassende Maßnahmen zur strikten Begrenzung und Reduzierung muslimischer Migration“ notwendig.

Von den im Land tätigen Islamverbänden verlangt die AfD zudem eine aktive Rolle bei der öffentlichen Sicherheit. Sie sollen eigene Meldestellen oder andere Einrichtungen vorhalten, um „radikale und extremistische Tendenzen“ und entsprechende Personen in ihrem Umfeld zu erfassen und zu melden. Die Partei verbindet damit die Erwartung, dass Muslime und islamische Verbände stärker Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt übernehmen.

Berlin

Abgeordnetenhaus am 20. September liegt die Partei nach einer aktuellen Umfrage mit 18 Prozent hinter der Linken mit 21 Prozent und der CDU mit 19 Prozent. Die Grünen kommen auf 17 Prozent, die SPD auf zwölf Prozent. Damit könnte die AfD zwar erneut zu den stärksten Kräften im Parlament gehören, eine Spitzenposition ist derzeit jedoch nicht in Sicht.

Im Wahlprogramm nimmt der Islam dennoch breiten Raum ein. Berlin wird darin als „Hochburg von Salafisten und Anhängern des Islamischen Staates (IS)“ bezeichnet. Die AfD spricht von einer zunehmenden Bedrohung durch Islamismus und religiösen Fundamentalismus und fordert ein konsequentes Vorgehen gegen extremistische Moscheevereine.

Konkret verlangt die Partei die Schließung „verfassungsfeindlicher Moscheen“, Vereinsverbote, ein Verbot jeglicher Auslandsfinanzierung für Moscheen sowie die Strafverfolgung von Hasspredigern. Zudem sollen Kooperationen mit extremistischen Institutionen beendet werden.

Auch das Kopftuch ist Gegenstand der Forderungen. Die AfD will die Neutralitätspflicht für Polizei und Justiz beibehalten und auf Schulen ausweiten. Mädchen unter 14 Jahren sollen nach den Vorstellungen der Partei in der Schule kein Kopftuch tragen dürfen. Darüber hinaus soll es möglich werden, Lehrerinnen unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen eines religiös konnotierten Kopftuchs zu untersagen.

In allen drei Wahlprogrammen wird der Islam damit vor allem aus der Perspektive von Migration, Sicherheit und Extremismus behandelt. Unterschiede gibt es bei den konkreten Forderungen: Während die AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern insbesondere muslimische Migration und öffentliche Religionsausübung thematisiert, stehen in Berlin vor allem Moscheevereine, Auslandsfinanzierung und das Kopftuch im Mittelpunkt. Die hohen Umfragewerte in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zeigen zugleich, dass diese Positionen vor Wahlen vertreten werden, bei denen die AfD mit einem erheblichen Stimmenanteil rechnen kann.