Verbotsverfahren

Ataman fordert AfD-Verbotsverfahren

Nach den jüngsten Wahlerfolgen der AfD fordert Ferda Ataman, ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

22
09
2026
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Ferda Ataman
Ferda Ataman spricht über die Rolle der Medien © Foto: Sarah Eick

Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman drängt auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Nach den jüngsten Landtagswahlen dürfe die Politik nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, während eine Partei, die in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, weiter an Zustimmung gewinnt, erklärte Ataman.

„Rechtsextremisten lassen sich nicht mit Abschiebungen wegregieren“, sagte sie mit Blick auf die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Verantwortlichen müssten sich ihrer Verantwortung stellen und die Möglichkeiten nutzen, die das Grundgesetz für den Schutz der Demokratie vorsehe.

Ataman kritisierte insbesondere, dass ein mögliches Verbotsverfahren aus politischen Gründen ausgebremst werde. Das sei „fahrlässig und falsch“. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung könnten einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen.

Warnung vor Folgen für Betroffene

Ataman verwies zudem auf Menschen, die besonders häufig Ziel rechtsextremer Hetze und Gewalt werden. Dazu zählte sie unter anderem Jüdinnen und Juden, Muslime, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderungen sowie queere Menschen.

Es gehe deshalb nicht allein um die AfD als Partei, sondern auch um die Frage, wie konsequent der Staat Menschen schütze, die von Rechtsextremismus betroffen seien.

Hintergrund sind die jüngsten Wahlergebnisse: In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt wurde die AfD jeweils stärkste Kraft. Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus erreichte sie den dritten Platz.

Ein Parteiverbot ist in Deutschland allerdings an hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft. Über ein solches Verfahren entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht.