Bundeswehr

Warum Muslime keine Militärseelsorge zweiter Klasse verdienen

Seit Jahren dienen Muslime in der Bundeswehr. Ihre Militärseelsorge bleibt dennoch ein Provisorium. Warum das Pilotprojekt keine echte Gleichstellung schafft, erklärt Dr. Cemil Şahinöz.

16
05
2026
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Militärseelsorge
Ein Soldat der betet - Bundeswehr © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Mit großer Symbolik verkündete die Bundeswehr die Einführung einer islamischen Militärseelsorge. Nach Jahrzehnten des Wartens erhalten muslimische Soldatinnen und Soldaten nun endlich ein seelsorgerisches Angebot. Auf den ersten Blick wirkt dies wie ein Fortschritt. Bei genauerer Betrachtung offenbart sich jedoch ein strukturelles Problem.

Was als Anerkennung verkauft wird, trägt Züge einer provisorischen Verwaltungslösung, die weder dem religiösen Bedarf muslimischer Soldaten noch dem Anspruch echter Gleichbehandlung gerecht wird.

Es geht dabei nicht um die Frage, ob muslimische Soldaten seelsorgerische Begleitung benötigen. Diese Frage ist längst beantwortet. Natürlich benötigen sie diese. Die eigentliche Frage lautet, warum wird muslimischen Soldaten auch im Jahr 2026 weiterhin nur ein Übergangsmodell angeboten, während für andere Religionsgemeinschaften längst institutionelle Normalität geschaffen wurde?

Zwei Jahrzehnte verspätete Anerkennung

Muslime dienen nicht erst seit gestern in der Bundeswehr. Bereits seit den 2000er Jahren ist bekannt, dass tausende Muslime Teil der deutschen Streitkräfte sind. Schon während der Auslandseinsätze in Afghanistan wurde deutlich, dass muslimische Soldaten mit spezifischen religiösen und ethischen Fragen konfrontiert werden.

Wie verhält man sich religiös im Auslandseinsatz? Wie verarbeitet man Tod? Wie organisiert man religiöse Trauer? Wie vereinbart man Ramadan mit militärischen Anforderungen? Wie geht man mit Fragen von Schuld, Gewissen und Gewalt um?

Muslimische Soldaten und Soldatinnen in der Bundeswehr schilderten immer wieder öffentlich, dass sie während ihrer Einsätze den Tod von Freunden und Kameraden verarbeiten mussten, aber hierfür keinen religiösen Ansprechpartner hatten. Diese Aussagen stehen exemplarisch für ein strukturelles Versagen.

Wenn ein Staat über zwei Jahrzehnte hinweg muslimische Soldaten beschäftigt, ohne ihnen dieselben religiösen Strukturen anzubieten wie anderen Glaubensgruppen, dann handelt es sich nicht um ein organisatorisches Problem. Es ist Ausdruck institutioneller Ungleichbehandlung.

Das Provisorium statt echter Gleichstellung

Katholische und evangelische Militärseelsorge sind institutionell abgesichert. Die jüdische Militärseelsorge erhielt 2019 einen Staatsvertrag mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Muslimische Seelsorge erhält hingegen eine öffentliche Ausschreibung, ein Pilotprojekt, eine externe Dienstleistungslösung, keinen Staatsvertrag, keine langfristige institutionelle Verankerung. Allein diese Konstruktion zeigt die Hierarchie.

Christliche und jüdische Seelsorger sind Teil institutioneller Stabilität. Muslime erhalten eine Ausschreibung wie bei einem externen Verwaltungsauftrag. Religiöse Seelsorge wird hier faktisch behandelt wie ein austauschbarer Dienstleistungsprozess. Das wird weder dem religiösen Charakter der Seelsorge gerecht noch dem Anspruch muslimischer Bürger auf gleichberechtigte Behandlung.

Ein Staat, der religiöse Gleichbehandlung ernst nimmt, darf nicht für manche Religionsgemeinschaften dauerhaft institutionalisierte Strukturen schaffen, während muslimische Gläubige auf befristete Ausschreibungen und provisorische Übergangslösungen verwiesen werden.

Wenn religiöse Rechte tatsächlich universell gelten sollen, dann müssen sie unabhängig von der jeweiligen Religionszugehörigkeit in gleicher Qualität, mit derselben institutionellen Verbindlichkeit und mit derselben Würde gewährleistet werden. Alles andere sendet die Botschaft, dass manche religiösen Bedürfnisse als dauerhaft legitim betrachtet werden, während muslimische Bedürfnisse weiterhin unter Vorbehalt stehen.

Fehlende Ansprechpartner kein Argument

Das Verteidigungsministerium argumentiert seit Jahren, nein seit Jahrzehnten, es gebe keinen zentralen muslimischen Ansprechpartner. Dieses Argument greift zu kurz. Die religiöse Pluralität des Islams in Deutschland ist real. Aber Vielfalt darf nicht als Vorwand genutzt werden, um strukturelle Gleichstellung dauerhaft aufzuschieben.

Der Staat hat in vielen Bereichen gelernt, mit muslimischer Pluralität umzugehen. Islamischer Religionsunterricht, islamische Theologie an Universitäten, Gefängnisseelsorge, Krankenhausseelsorge, Bestattungsfragen. Warum soll ausgerechnet im Bereich der Bundeswehr plötzlich institutionelle Handlungsunfähigkeit bestehen? Juristen haben bereits darauf hingewiesen, dass ein Staatsvertrag nicht zwingend notwendig wäre. Es fehlt weniger an juristischen Möglichkeiten als an politischem Willen.

Die fragwürdige Zahl von „3.000 muslimischen Soldaten“

Auffällig ist, dass seit Jahren nahezu identische Zahlen kursieren. Mal spricht man von 3.000.
Mal von 4.000. Mal von 6.000. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Zahl 3.000 seit vielen Jahren nahezu unverändert kommuniziert wird. Soziologisch wirft das Fragen auf.

Wie realistisch ist es, dass sich die Zahl muslimischer Soldaten trotz gesellschaftlicher Veränderungen, Migration, Geburtenentwicklung und Rekrutierungsbewegungen über ein Jahrzehnt kaum verändert haben soll? Entweder existiert keine präzise Datenerhebung. Oder man arbeitet bewusst mit konservativen Schätzungen. Beides wäre problematisch. Eine Institution, die religiöse Bedürfnisse ernst nimmt, muss ihre Zielgruppe überhaupt erst einmal seriös kennen.

Seelsorge oder Rekrutierungsstrategie?

Hier beginnt die gesellschaftspolitisch heikelste Frage. Deutschland befindet sich sicherheitspolitisch in einer neuen Phase. Seit der sogenannten Zeitenwende steigen Verteidigungsausgaben massiv. Die Wehrpflicht wurde wieder eingeführt. Die Bundeswehr sucht dringend Personal.

Parallel entsteht plötzlich eine neue Offenheit gegenüber muslimischen Soldaten. Diese zeitliche Parallelität erzeugt einen problematischen Eindruck. Solange muslimische Soldaten in kleinerer Zahl dienten, blieb ihre religiöse Infrastruktur zweitrangig. Nun, da mehr Personal benötigt wird, entdeckt man muslimische Vielfalt als strategische Ressource. Dieser Eindruck muss ernst genommen werden.

Gleichzeitig erleben viele junge Muslime im Alltag Rassismus und/oder Islamfeindlichkeit. Wenn in genau dieser Situation plötzlich religiöse Anerkennung innerhalb der Bundeswehr angeboten wird, entsteht zwangsläufig die Frage, ob es hier um Gleichberechtigung geht oder um bessere Rekrutierung? Ein Staat muss auf diese Frage glaubwürdig antworten.

Seelsorge braucht Vertrauen, nicht Symbolpolitik

Seelsorge funktioniert nur auf Basis von Vertrauen. Vertrauen entsteht nicht durch Ausschreibungen, Pilotprojekte oder durch symbolische Pressemitteilungen. Vertrauen entsteht durch langfristige institutionelle Anerkennung.

Muslimische Soldaten verdienen dieselbe Würde wie ihre christlichen und jüdischen Kameraden. Wenn der Staat muslimische Bürger dazu aufruft, Verantwortung für das Land zu übernehmen, dann muss er auch bereit sein, ihnen dieselben religiösen Rechte einzuräumen. Nicht provisorisch, testweise oder nur unter Vorbehalt, sondern vollwertig. Alles andere bleibt ein Modell zweiter Klasse.