Religiöse Praxis steht öfters unter Rechtfertigungsdruck. Nicht wegen konkreter Gesetzesverstöße, sondern wegen ihrer Sichtbarkeit im Alltag. Doch was sagt das über den Zustand von Religionsfreiheit und gesellschaftlicher Offenheit aus? Von Murat Gümüş.
Die jüngst ausgestrahlte Sendung des Bayerischen Rundfunks zum Thema „Islamismus“ wirft erneut eine Frage auf, die weit über die konkrete Berichterstattung hinausgeht: Wann beginnt eigentlich die problematische Vermischung zwischen legitimer Extremismusprävention und der pauschalen Verdächtigung muslimischen Alltagslebens?
In der Sendung wurde unter anderem auch die Halal-Zertifizierung durch bestimmte muslimische Institutionen thematisiert und problematisiert. Dabei wurden Organisationen implizit oder explizit in die Nähe von Extremismus gerückt. Nun ist es durchaus legitim und notwendig, dass Medien kritisch über Organisationen berichten, Fragen stellen und gesellschaftliche Entwicklungen analysieren. Genau dafür gibt es Pressefreiheit.
Allerdings gehört zur journalistischen Sorgfaltspflicht auch, differenziert zu berichten. Gerade wenn Wissenschaftler, Gerichtsurteile oder staatliche Stellen selbst darauf hinweisen, dass pauschale extremistische Etikettierungen so nicht haltbar sind. Rechtsstaatlichkeit und guter Journalismus leben schließlich davon, dass Bewertungen überprüfbar und verhältnismäßig bleiben — und nicht davon, dass sich Verdachtsmomente irgendwann verselbstständigen.
Besorgniserregend ist jedoch ein anderer, tieferliegender Trend: Zunehmend geraten nicht nur Organisationen, sondern muslimische Religionspraxis insgesamt unter einen diffusen Generalverdacht. Fasten im Ramadan, Kopftuchtragen, der Wunsch nach halal Ernährung oder das Bemühen, muslimischen Kindern Halal-Essen in Schulen oder Kitas anzubieten — all dies scheint inzwischen für manche weniger als Ausdruck religiöser Freiheit und Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt, denn als potenzieller „Radikalisierungsindikator“ oder als Zeichen einer gesellschaftlichen Unterwanderung gelesen zu werden.
Wenn ein Schüler in der Schule fasten möchte, gilt das als Zeichen für ein häusliches “Islamismus”-Bootcamp. Nicht jede Rangelei auf dem Schulhof mit religiösem Anstrich ist gleich ein Fall für Extremismusdebatten. Meistens handelt es sich schlicht um pubertäres Machtgehabe und Mobbing unter Kindern — auch wenn Erwachsene darin sofort gesellschaftliche Großkonflikte erkennen wollen. Manche scheinen nur dann ideologische Muster erkennen zu können, wenn die Täter muslimisch sind. Werden hingegen muslimische oder migrantische Kinder wegen ihres Aussehens, ihres Kopftuchs oder ihres Namens verspottet, spricht man plötzlich nur noch von ‚Kinderkram‘.
Man gewinnt bisweilen den Eindruck, dass ein Muslim heute möglichst religionsneutral wirken sollte, um gesellschaftlich nicht aufzufallen: gläubig, aber bitte nicht sichtbar; religiös, aber diskret; muslimisch, aber möglichst ohne muslimische Praxis.
Wer sich bewusst halal ernähren möchte oder halal Produkte anbieten möchte, gilt für manche schnell als „Abgrenzungsakteur“. Und wer ein Kopftuch trägt, wird mancherorts behandelt, als sei Stoff ein Sicherheitsrisiko oder Unterwanderung der ach so homogenen Gesellschaft. Und wer sich dafür einsetzt, dass auch Muslime von ihrem Recht auf Religionsfreiheit Gebrauch machen können, gilt schnell als naiv, blauäugig oder als „Islamisten-Versteher“.
Dabei ist die Sache juristisch eigentlich bemerkenswert eindeutig: Religionsfreiheit schützt nicht nur den Glauben im Inneren, sondern gerade auch dessen sichtbare Ausübung im Alltag. Das Grundgesetz garantiert nicht die Freiheit zum heimlichen Glauben hinter verschlossenen Türen, sondern die Freiheit, Religion sichtbar und praktisch zu leben.
Wenn jedoch normale religiöse Praxis mit Extremismus-Zuweisungen verknüpft wird, entsteht ein gesellschaftliches Klima, in dem muslimische Bürger sich zunehmend rechtfertigen müssen — nicht für illegales Verhalten, sondern für ihre alltägliche Lebensweise.
Das Problem dabei ist nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch demokratietheoretisch relevant: Eine Demokratie lebt davon, dass Grundrechte nicht von Sympathiewerten abhängig gemacht werden. Religionsfreiheit gilt gerade auch dann, wenn religiöse Praxis mehrheitsgesellschaftlich konservativ oder schlicht fremd erscheint.
Gerade deshalb ist es nicht nur zum Schutz muslimischer Bürger notwendig, solche pauschalisierenden Verdächtigungen, ihre Protagonisten und ihre Publikationen kritischer zu hinterfragen. Es geht ebenso um den Schutz des Grundgesetzes selbst — insbesondere der Religionsfreiheit, aber auch der Meinungs- und Pressefreiheit. Denn diese Grundrechte leben von ihrer Ausgewogenheit und davon, dass sie nicht selektiv angewandt werden. Wo religiöse Lebensführung pauschal problematisiert und gesellschaftlich delegitimiert wird, gerät letztlich die freiheitliche Grundordnung selbst unter Druck.
Hinzu kommt eine gesellschaftspolitische Realität, die häufig ausgeblendet wird: Deutschland ist angesichts des demografischen Wandels langfristig auf Migration angewiesen. Eine zukunftsfähige Gesellschaft kann es sich daher kaum leisten, ganze Bevölkerungsgruppen kulturell oder religiös unter Generalverdacht zu stellen. Wer muslimische Alltagskultur fortlaufend mit Extremismus- oder Islamismus-Deutungen überzieht, erschwert gesellschaftlichen Zusammenhalt und langfristige Integration.
Und selbstverständlich muss auch die Frage erlaubt sein, ob Akteure oder Projekte, die solche pauschalisierenden Narrative verbreiten, staatliche Fördermittel erhalten. Sofern öffentliche Gelder bereitgestellt werden, sollten deren Verwendung, Zielsetzung und gesellschaftliche Auswirkungen ebenso transparent und kritisch überprüft werden wie dies gegenüber muslimischen Organisationen regelmäßig eingefordert wird.
Natürlich gibt es problematische Strömungen. Aber Rechtsstaat, Wissenschaft und Journalismus verlieren ihre Balance, wenn sie beginnen, die Grenze zwischen Extremismus und religiöser Normalität unscharf werden zu lassen. Denn am Ende wäre es ein bemerkenswerter Zustand, wenn Muslime zwar offiziell volle Religionsfreiheit genießen — allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man ihnen ihre Religion möglichst wenig anmerkt.