Berlin

Keine Revision gegen Kopftuch-Urteil

Berlin legt keine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts ein, das einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zusprach.

11
05
2017
Migrantenquote, rassistische Delikte,
Symbolbild: Berlin © by Daniel Mennerich auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

Das Land Berlin wird keine Revision gegen das sogenannte Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin-Brandenburg einlegen. Das teilte die Sprecherin von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), Beate Stoffers, am Mittwoch auf Anfrage mit. „Berlin wird sein Einstellungsverfahren dem Urteil anpassen“, sagte Stoffers. Das Berliner Neutralitätsgesetz gelte aber weiter. Das Gesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.

Das LAG hatte Anfang Februar einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Die Lehrerin hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden. Das Gericht hatte jedoch betont, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.

Das Urteil hatte erneut eine Debatte über das Neutralitätsgesetz ausgelöst. Scheeres hatte das Gesetz mit dem Hinweis darauf verteidigt, dass es für alle Weltanschauungen gelte. „Wir sind eine weltoffene Stadt. Hier leben sehr viele Religionen“, sagte die SPD-Politikerin im April. Vor diesem Hintergrund sei das Neutralitätsgesetz wichtig, „damit Schule in einem neutralen Umfeld stattfinden kann“. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) würde das Gesetz dagegen gern in dieser Form abschaffen. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Es war eine taktisch gute Entscheidung, dass Berlin das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden lässt. Solcher ideologisch motivierter Lobbyismus, bei dem es nicht um Gleichbehandlung sondern um den Wunsch nach Sonderbehandlung geht, hat es wahrlich nicht verdient in höhere Instanzen gehoben zu werden. Das faire am Berliner Neutralitätsgesetz ist ja gerade, dass es von allen gleich viel abverlangt.In Ost-Berlin leben noch zahlreiche Leute, die der DDR nachtrauern. Privat können diese Menschen selbstverständlich ein FDJ-Blauhemd zum Ausdruck ihrer weltanschaulichen Überzeugung tragen. Im Schulsystem, der Polizei oder der Justiz ist das jedoch genauso unangebracht wie das Koptuchtragen - sei es aus religiösen oder politischen Gründen.
11.05.17
13:42
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Einer Frau das Tragen eines Kopftuches zu verbieten, von dem sie glaubt, dass es ihre religiöse Pflicht ist, ist und bleib ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Im übrigen ist es unlauter, der Frau damit politische Motive zu unterstellen. Insofern hinkt auch der Vergleich mit dem FDJ-Blauhemd. Das ist nämlich ein Bekenntnis zu einem konkreten Unrechtsstaat.
12.05.17
13:45
Ute Fabel sagt:
@ Andreas: Und einem salafistischen Lehrer den Salafistenbart à la Sven Lau oder Pierre Vogel zu verbieten, wenn er das als religiöse Pflicht betrachtet? Ist das auch ein unangemessener Verstoß gegen die Religionsfreiheit? In der Tat werden Kopftücher aus unterschiedlichen Motiven getragen. Das trifft aber auf kommunistische Symbole genauso zu - die Palette reicht von bedingungsloser Stalin- oder Mao-Verherrlichung bis zum Bekenntnis zu einer klassenlosen Gesellschaft ohne Ausbeutung: Auch bei Burschenschafter-Couleurs reicht die Bandbreite von einer chauvinistisch-nationalistischen Gesinnung über den antiabsolutistischen Geist des 19.Jahrhunderts bis zu einer Bewunderung für den deutschen Außenminister Gustav Stresemann der Weimarer Republik, der sich sehr für die deutsch-französische Aussöhnung eingesetzt hat und auch bei einer solchen Verbindung war. Der unparteiische Rechtsstaat hat auch einen Anspruch darauf Freiheit von Religion und Weltanschauung durch die eigenen Mitarbeiter auszudrücken, die ihn repräsentieren sollen. Wer dazu nicht bereit ist, disqualifiziert sich selbst.
15.05.17
14:21
Laho sagt:
Ute Fabel Sie verwechseln da etwas, das Kopftuch mit Bart oder T-shirt zu vergleichen ist absurd. Die Frau trägt das Kopftuch auch in der Familie wenn Männer dabei sind ,aus Respekt und nicht wegen Unterdruckung oder zu Schau oder gar jemanden für ihre Religion zu gewinnen. Es ist rein zwischen ihr und ihre Schöpfer unsere aller Schöpfer. Deswegen muss die Frau jetzt entweder den Beruf wechseln oder arbeitslos und ausgegrenzt sein. Das möchten Sie partout?
11.05.18
19:47