Vereinte Nationen

„Burkini-Verbot verstößt gegen Religionsfreiheit“

Die Vereinten Nationen (UN) begrüßen das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Frankreich und fordern die Behörden auf, ähnliche Verbote unverzüglich aufzuheben.

30
08
2016
Symbolbild Vereinte Nationen (UN) © CoreMedia Product Demo auf flickr (CC BY 2.0), bearbeitet by IslamiQ.

Die Vereinten Nationen haben sich gegen ein Burkini-Verbot ausgesprochen. Es verstoße gegen die Religionsfreiheit und stigmatisiere muslimische Frauen, kritisierte das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte am Dienstag in Genf. Zugleich begrüßten sie das jüngste Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Frankreich, das ein entsprechendes Verbot in einer südfranzösischen Gemeinde für ungültig erklärte.

Verordnungen wie das Burkini-Verbot trügen nicht dazu bei, die Sicherheitslage in Zeiten des Terrors zu verbessern; stattdessen schürten sie religiöse Intoleranz, Extremismus und die Diskriminierung von Muslimen, vor allem von Frauen, hieß es. Das Menschenrechtskommissariat kritisierte zudem die „erniedrigende und demütigende“ Weise, mit der das Burkini-Verbot an Frankreichs Stränden umgesetzt worden sei. Die Behörde in den französischen Küstenstädten forderten sie auf, ähnliche Verbote unverzüglich aufzuheben.

Debatte über Burkini-Verbot

Während es in der südfranzösischen Gemeinde Villeneuve-Loubet künftig wieder erlaubt ist, religiöse Kleidung am Strand zu tragen, gelten die Verbote in anderen französischen Gemeinden solange, bis sie vor Gericht angefochten werden. Die Entscheidung gegen das Verbot sei jedoch allgemeingültig und könne auch auf andere Gemeinden angewandt werden, hieß es in französischen Medien.

Unterdessen hob das zuständige Verwaltungsgericht in Nizza auch das für Cannes geltende Burkini-Verbot wieder auf. Das „Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich“ (CCIF) hatte gegen das Verbot in den an der Cote d’Azur gelegenen Städten Cannes, Frejus, Roquebrune-Cap-Martin und Menton geklagt. In den drei letztgenannten Orten steht eine Entscheidung noch aus.

Frankreich streitet seit Wochen um ein Verbot des Ganzkörperbadeanzugs muslimischer Frauen. Konservative Politiker fordern ein Gesetz, dass es Behörden ermöglichen würde, das Tragen von Burkinis zu verbieten. Dazu gehört auch der frühere Staatspräsident Nicolas Sarkozy, der 2017 erneut für das Amt kandidieren will. Auch rechte Politiker wie die Vorsitzende der Partei Front National, Marine Le Pen, sind für ein Burkini-Verbot.

Innenminister Bernard Cazeneuve erteilte entsprechenden Forderungen zu Wochenbeginn eine Absage. Ein Verbot sei verfassungswidrig und würde zu irreparablen Spannungen führen, sagte er der Zeitung „La Croix“. Zugleich sprach sich der Minister für einen Islam aus, der sich an den Werten Frankreichs orientiere. Muslime müssten sich für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie für Toleranz einsetzen, so Cazeneuve. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Der frühere Chef der rechtspopulistischen FPÖ, Jörg Haider, entwickelte den blauen Schal zum Markenzeichen seiner Bewegung. Ein Wiener Restaurant hat seinerzeit eine Gruppe von solchen Schalträgern aufgefordert dieses Kleidungsstück abzulegen. Nach deren Weigerung wurden die Gäste des Lokals verwiesen. Wurde damit die Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit verletzt. Nein! Freizeitbetriebe - Restaurants wie Bäder - haben die Freiheit sich von politischer und religiöser Agitation zu schützen. Das gilt für den blauen Schal und den Burkini gleichermaßen. Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie politische Freiheiten sind keine Faustrechte.
31.08.16
7:26
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Sie verwechseln eindeutig politische Symbole mit religiösen. Religionsfreiheit ist kein Faustrecht, sondern ein Grundrecht. Und unsere Gesetze gestatten, seinen Glauben auch öffentlich zu bekunden. lg Johannes Disch
01.09.16
23:56
Ute Fabel sagt:
Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass die Religionsfreiheit der Weltanschauungsfreiheit übergeordnet ist. In Artikel 21 Grundrechtecharta der EU kommt eindeutig die Gleichrangigkeit der Religion, Weltanschauung, politischer oder sonstiger Anschauung zum Ausdruck. Es ist also nicht so, dass das öffentliche Bekunden der Religion ein Trumpf ist, der alles andere sticht. Das Bekunden der Religion kann den gleichen Einschränkungen unterzogen werden wie jener der politischen Überzeugung. Genauso wie Betreiber von Bädern es unterbinden können, dass jemand einen Sonnenschirm mit dem Loge der Front National oder der AfD aufspannt oder jemand eine rote Badehose mit Hammer-Und-Sichel-Aufnäher trägt, kann auch der Burkini untersagt werden. Freizeiteinrichtungen müssen religiöse oder politische Agitation nicht tatenlos über sich ergehen lassen, sondern sie habe die Möglichkeit - im Sinne des Schutzes der negativen Grundfreiheiten anderer - eine "neutrality policy" zu verfolgen - so wie das ja auch schon seit 2004 an französischen öffentlichen Schulen gilt.
03.09.16
5:44
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Nein, der Burkini kann nicht untersagt werden. Das Urteil des französischen Gerichts macht das deutlich. lg Johannes Disch
04.09.16
23:02
Ute Fabel sagt:
Es gibt ja auch getrennte Nacktbadestrände, das hat mit Stigmatisierung und Ausgrenzung nichts zu tun. Deshalb könnte man nach dem Vorbild der FKK-Strände überlegen eigene Burkini-Strände zu schaffen. Genauso, wie auf FKK-Strände alle angehalten sind nackt zu baden, sollte im Sinne der Gleichbehandlung von Mann und Frau auf den Burkini-Stränden dann eine Burkini-Pflicht für beide Geschlecher bestehen.
27.09.16
8:17
Enail sagt:
Es ist einfach nur noch zum Kopfschütteln. Selbst das Baden wird mit religiösen Vorschriften belegt. Und seltsamer Weise sind diese Gebote immer nur für Frauen. Das zeigt mir eigentlich, dass diese vermeintliche Religion dem Denken eines Macho entsprungen ist, die es damals mit Sicherheit auch schon gab. Das eigene Denken scheint auch nicht erwünscht zu sein, wenn man für alles eine Regel einhalten muss. Eigentlich ist das nur noch traurig. Gerade schau ich mir den Lanz an, in dem ein Vater von zwei Söhnen, die ehemals protestantisch waren, innerhalb von ein paar Wochen, nachdem sie zum Islam konvertiert sind, sich auf den Weg nach Syrien gemacht haben. Der Vater bekam die Nachricht, dass beide gestorben sind und bei Allah im Paradies wären. Irgendwas muss das doch mit dem Islam zu tun haben. Denn wie schon Bosbach sagte, ein kath. Ministrant geht nicht zum IS, außer er konvertiert vorher. Eine seltsame Religion, die die Grundlagen für solches Handeln bietet. Mit keiner Religion, und davon gibt es viele Arten, hat man diese Probleme, wie mit dem Islam.
28.09.16
0:25
Kafira sagt:
Liebe Leser, Unsere freie Presse meldet: 13. 000 Flüchtlinge in Griechenland sind Obdachlos. Überwiegend Muslims, die das in Griechenland ebenso wie bei uns verhasste Kopftuch ihren Gastgebern schamlos unter der Nase reiben, wie auf Bilder von Moria zu sehen ist. --- ¿ Wollen MIR die 'neilasse ? fragt sich der islamfreie Bundesbürger. Sind nicht bereits genug unserer Frauen von Muslims vergewaltigt? Sind nicht bereits genug unserer Bundesbürger von Muslims ermordet? Ich schlage eine bessere Lösung vor. In Mekka übernachten jährlich 25 Milionen Pilgrims. Auch wenn die über 's Jahr regelmässig kämen, dann wären das immer noch jeden Tag 700.000. Da müsste doch mit gutem Willen durch unbesetzte Zimmer oder Verdichtung bequem für alle 13.000 Obdachlosen Platz gemacht werden können. Die Saudies stellen sich quer? Dann sollten wir erst recht keinen einzigen Muslim mehr herein lassen, denn für all denen ist in Mekka massig Platz. Muslims gehören nach Mekka, eher denn nach München, Bremen - - Für IslamFreie Flüchtlinge sollte gelten " Refugees welcome " , so wie wir einst die Muslims begrüsst haben. Durch schlechtes MuslimBenehmen rufen die selbe Menschen heute " Musel go home " Kafira
10.09.20
15:06