Koblenz

Muslimin legt gegen Burkini-Verbot Widerspruch ein

Eine muslimische Frau geht in Koblenz juristisch gegen das beschlossene Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vor. Das Verbot verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

03
02
2019
Burkini-Verbot (c)facebook, bearbeitet by islamiQ
Burkini (c)facebook, bearbeitet by islamiQ

Eine muslimische Frau wehrt sich juristisch gegen das jüngst in Koblenz beschlossene Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder. Die Frau habe am Freitag dagegen Widerspruch eingelegt, teilte ihr Anwalt in Koblenz mit. Seine Mandantin sei eine gläubige Muslimin, die in Koblenz wohne und aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sei, schwimmen zu gehen. Aufgrund ihres Glaubens könne sie nur in einem Burkini baden gehen.

Dies sei ihr aber seit Jahresbeginn aufgrund der neuen Haus- und Badeordnung nicht mehr möglich. Der Koblenzer Stadtrat hatte Mitte Dezember mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste „den Nassbereich“ der Schwimmbäder nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts betreten dürfen.

Burkini-Verbot verstößt gegen europäische Menschenrechtskonvention

Das Burkini-Verbot verstoße unter anderem gegen die im Grundgesetz garantierte Glaubensfreiheit, sagte der Anwalt. Dazu gehöre auch das Recht, sein „gesamtes Verhalten an den Lehren“ des Glaubens auszurichten. Das Tragen eines Burkinis beruhe „auf religiösen Gründen“. Außerdem dürfe niemand wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Das Verbot verstoße deshalb auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Der Widerspruch hat nach Angaben des Anwalts eine aufschiebende Wirkung. Deshalb könne die Haus- und Badeordnung vorläufig „nicht vollzogen werden“. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Hier meint wohl der Anwalt - ist das gar ein Scharia-Anwalt für Islamisches Recht(?) - die garantierte Glaubensfreiheit ermögliche grundsätzlich die Wahrnehmung eines Rechts, sein gesamtes Verhalten an den Lehren des Glaubens auszurichten, dem man gerade anhängt. Nach dieser konstruierten Logik müßte dann ein anderer Gläubiger (m/w/d) das Recht haben, völlig nackt - ohne Badekleidung - schwimmen zu können, weil das seinem Glauben entspricht. Ein anderer sagt, ich will insgesamt 2 Männer und 3 Frauen heiraten, weil mir mein Glaube eine Ehe zwischen 6 Personen (m/w/d) vorgibt. All das sind Glaubensinhalte. Die Religionsfreiheit erlaubt mir aus religiösen Gründen eine Lebensgestaltung nach meinen Glaubenslehren. Ja klar, warum nicht? Vielleicht könnte man z.B. auch jeden Samstag von 6 Uhr bis 9 Uhr eine "Free-Style-Badezeit" einführen. Und da kann dann jeder (m/w/d) so gekleidet oder unbekleidet - aus unterschiedlichsten Motiven heraus - kommen, wie es ihm beliebt. Oder aber die Moscheen bauen noch ein islamisches Bad mit an, in dem dann alle Gläubigen nach Herzenslust mit ihrer islamischen Badekleidung baden gehen können. Und die Justiz kann sich dann anderweitig beschäftigen.
03.02.19
20:29
Kafira sagt:
Schade, dass wieder eine MuslimFrau negativ auffallen will. Schade, für die vielen intergrationswilligen, sympatischen, Kopftuchfreien Muslimas, die nun darunter leiden müssen - - - - dass ein unsympatisches, unbelehrbares " Burkamädchen" feindliche Kapriolen aufführt. Schade auch, dass sich ein willfähriger Anwalt sich dazu hergibt, für Geld den Gerichten für einen ein weitere Schritt in Richtung Islamisieren zu missbrauchen. Gruss, Kafira
03.02.19
23:19
Emanuel Schaub sagt:
Bei aller Liebe ;bei 4 Koran Lesungen ist mir noch kein Satz über eine Bade Ordung unterge- kommen. "Verhüllt Eure Reize" kann durch einen Badeanzug entsprochen werden... Mit Verlaub ;ob an einem nassen Burkini so ins Hintertreffen geraten??... Natürlich wäre nur ein Verbot aus Hygiene Gründen zu rechtfertigen -was ja wohl kaum zutreffen wird. gruss emanuel
04.02.19
11:05
Ute Fabel sagt:
"Aufgrund ihres Glaubens könne sie nur in einem Burkini baden gehen." Glaubensüberzeugungen sind keine unabänderlichen Naturgesetzlichkeiten. Man sollte sie stets kritisch hinterfragen und offen dafür sein davon abrücken. Nur so kann sich die Menschheit positiv weiterentwickeln. In Hinduismus galt lange Zeit die Witwenverbrennung als wichtige religiöse Pflicht, d.h. die Witwe musste zusammen mit dem Leichnam des Ehemanns auf dem Scheiterhaufen mitverbrannt werden. Moderne Hindus des 21. Jahrhunderts glauben erfreulicherweise nicht mehr daran. Es ist der verbohrte religiöse Dogmatismus, den es entschlossen zu bekämpfen gilt, und nicht der Umstand, dass sich öffentliche Einrichtung diesem nicht unterwerfen. "Das Verbot verstoße deshalb auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention" Der Burkini ist ein auffälliges religiöses Ausdruckmittel. Es gibt keine Hinweise, dass in dem Schwimmbad andere religiöse oder weltanschauliche Ausdrucksmittel, wie z.B. Schwimmen mit AfD-Shirt erlaubt sind. Daher liegt keine Benachteiligung aufgrund der Religion vor Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts in Straßburg erlaubt das konsequente religiöse und weltanschauliche Neutralitätsprinzip im staatlichen Bildungssystem, weshalb davon auszugehen ist, dass sich auch städtische Schwimmbäder so verhalten dürfen.
04.02.19
11:18