Belgien

Lehrerin mit Kopftuch wurde vom Schuldienst entlassen

Seit Beginn des Schuljahres sind religiöse Symbole an Schulen in Ostflandern verboten. Das Verbot betrifft vor allem muslimische Frauen. Nun wurde eine Lehrerin entlassen.

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Symbolbild: Lehrerin mit Kopftuch © Perspektif, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Kopftuch © Perspektif, bearbeitet by iQ.

Eine Lehrerin in der belgischen Provinz Ostflandern ist wegen des Tragens eines Kopftuchs aus dem Schuldienst entlassen worden. Hadija Amajoud unterrichtete seit 2022 an einer Förderschule in Assenede. Bereits bei ihrem Dienstantritt trug sie ein Kopftuch.
Nach Angaben der Lehrerin hatte sie wiederholt deutlich gemacht, dass sie nicht ohne Kopftuch unterrichten wolle. Daraufhin leitete die Provinz Ostflandern ein Disziplinarverfahren ein, das nun mit ihrer Entlassung endete.

Amajoud kritisiert die Entscheidung. „Man kann nicht an der Kleidung erkennen, ob jemand neutral ist“, sagte sie dem belgischen Sender VRT NWS. Sie habe als Lehrerin stets gute Arbeit geleistet. „Darauf sollte es ankommen“, sagte sie.

Auch die sozialistische Gewerkschaft ACOD will die Entlassung nicht hinnehmen und kündigte Berufung an. Gewerkschaftsvertreter Kristof Bruyland bezeichnete den Fall als möglichen Präzedenzfall. Die Provinzverwaltung verteidigt ihr Vorgehen. Der für Bildung zuständige Provinzdeputierte Kurt Moens (N-VA) erklärte, die Provinzregierung sei verpflichtet, die Einhaltung der demokratisch beschlossenen Personalordnung sicherzustellen.

Kopftuchverbot an allen Schulen

Seit Beginn des laufenden Schuljahres gilt an allen Schulen der Provinz ein Verbot religiöser und politischer Symbole. Betroffen sind sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler. Verboten sind demnach unter anderem Kleidungsstücke oder Symbole, die eine politische oder religiöse Überzeugung zum Ausdruck bringen.

Das Verbot war bereits im vergangenen Schuljahr geplant, wurde damals jedoch wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Nach einem erneuten Verfahren wurde es schließlich genehmigt. Der Staatsrat wies anschließend eine Klage von sechs Schülern und mehreren Organisationen gegen die Regelung ab.

Antrag der Lehrerin wurde abgewiesen

Auch im Fall Amajouds gibt es eine juristische Vorgeschichte. Das flämische Institut für Menschenrechte hatte in dem Fall zuvor von Diskriminierung und Einschüchterung gesprochen. Ein Antrag der Lehrerin auf ein summarisches Verfahren gegen ihre Entlassung wurde Anfang des Jahres jedoch abgewiesen.

Muslime kritisieren Entlassung

Auch der Exekutivrat der Muslime Belgiens (EMB) kritisierte die Entlassung und sprach von „tiefer Besorgnis und Empörung“. Die staatliche Neutralität dürfe nicht mit dem Verschwinden religiöser Überzeugungen aus dem öffentlichen Leben verwechselt werden, erklärte die muslimische Institution. Ein Kopftuch sei kein Widerspruch zu professionellem und unparteiischem Unterricht. Besonders problematisch sei, wenn Einschränkungen religiöser Symbole vor allem muslimische Frauen träfen und sie dadurch zwischen ihrer beruflichen Tätigkeit und ihren Überzeugungen wählen müssten. Der EMB forderte eine rechtlich fundierte Debatte über Neutralität und eine Prüfung des Falls unter Berücksichtigung von Grundrechten und Gleichbehandlung.