









Lehrerinnen in Berlin dürfen künftig ein Kopftuch im Unterricht tragen – CDU und SPD reagieren damit auf ein Urteil. Ein Haken bleibt: Das Kopftuch ist erlaubt – solange der Schulfrieden nicht leidet.
Eine Influencerin erhebt in einem Video schwere Vorwürfe gegen eine Lehrerin. Das Landesschulamt und die Staatsanwaltschaft ermitteln. Die Lehrerin wird unterdessen an einer anderen Schule eingesetzt.
Das Berliner Neutralitätsgesetz soll vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt überprüft werden. Die Berliner Bildungsverwaltung möchte eine Grundsatzentscheidung.
Der Rektor des Berliner Cansius-Colleges steht hinter seiner Entscheidung eine Lehrerin mit Kopftuch einzustellen. Religiöse Symbole gehörten seiner Ansicht nach in die Schule.
Das Land Berlin muss einer Lehrerin eine Entschädigung zahlen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Sie sei aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden.
Das katholische Canisius-Kolleg in Berlin stellte eine Lehrerin mit Kopftuch ein. Die Einstellung sorgte bundesweit für Aufsehen. Nun verteidigt die Arbeitsgemeinschaft „Freie Schulen Berlin“ diese Entscheidung.
Fereshta Ludin wurde ungewollt zu einem Symbol des Widerstandes. Sie wollte Lehrerin werden, doch aufgrund ihres Kopftuches bekam sie vor rund 20 Jahren ein Berufsverbot. Im Interview erinnert sich Ludin zurück und erklärt, wie sie die Zeit damals erlebt hat und wie sie die heutige Situation bewertet.
In Berlin wird immer wieder um das Kopftuch gestritten. Nun hat das Arbeitsgericht zwei Klagen abgewiesen und das Neutralitätsgesetz für verfassungskonform erklärt.
Das Neutralitätsgesetz in Berlin schreibt vor, dass Lehrer an den meisten Schulen, Polizisten und Mitarbeiter der Justiz im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders und zieht vor Gericht. Die Entscheidung wird am 9. Mai verkündet.