









In Berlin erhält eine weitere muslimische Lehrerin eine Entschädigung, weil sie aufgrund ihres Kopftuches abgelehnt und damit diskriminiert wurde.
Wieder wird über religiöse Symbole an Berliner Schulen und das Neutralitätsgesetz diskutiert. Auslöser ist diesmal eine Lehrerin mit einer Kruzifix-Kette.
Wegen ihres Kopftuches wurde eine Lehrerin an einer Berliner Grundschule abgelehnt. Nun hat ihr das Landesarbeitsgericht in einem Berufungsverfahren Recht gegeben.
Die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin geht am Donnerstag in Berlin in die zweite Instanz. Das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg prüft am Donnerstag, ob das Kopftuch gegen das Berliner Neutralitätsgesetz verstößt.
Im Streit um das Tragen eines Kopftuches ist eine muslimische Lehrerin mit ihrer Klage auf Entschädigung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage ab.
Die Verweigerung des Handschlags eines Imams gegenüber einer Lehrerin sorgte für Aufruhr. Laut Medienberichten folgt nun die Entschuldigung seitens der Schule.
An einer Berliner Privatschule entfachte ein Handschlag-Streit zwischen einem Imam und einer Lehrerin. Die Neuköllner Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat nun für die Lehrerin Partei ergriffen.
An einer Berliner Privatschule sorgte die Weigerung eines muslimischen Vaters einer Lehrerin die Hand zu schütteln für einen Konflikt. Der Vater stellt nun Strafanzeige gegen die Lehrerin.
Vor rund einem Jahr gab das Bundesverfassungsgericht an, dass das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig ist. Aktuell wurde die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin vom Arbeitsgericht Berlin abgewiesen. Gabriele Boos-Niazy vom Aktionsbündnis muslimischer Frauen e.V. bewertet im IslamiQ-Interview die aktuellen Entwicklungen rund um das Kopftuch.