Berlin

Klage von Kopftuch tragender Lehrerin wieder vor Gericht

Die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin geht am Donnerstag in Berlin in die zweite Instanz. Das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg prüft am Donnerstag, ob das Kopftuch gegen das Berliner Neutralitätsgesetz verstößt.

08
02
2017
Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz: 315 Beschwerden © by Dennis Skley auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ
Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz: 315 Beschwerden © by Dennis Skley auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

Das Kopftuchverbot für eine Berliner Lehrerin beschäftigt am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Es verhandelt über die Berufung einer muslimischen Lehramtsbewerberin gegen ein Urteil der Vorinstanz. Das Arbeitsgericht Berlin hatte im April 2016 ihre Entschädigungsklage gegen das Land Berlin abgewiesen. Das Land hatte sie wegen ihres religiös motivierten Kopftuchs nicht eingestellt. (Aktenzeichen 14 Sa1038/16)

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts verstieß die Ablehnung der Klägerin in dem Bewerbungsverfahren nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Zur Begründung führte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz an. Es untersagt Lehrkräften an öffentlichen Schulen, religiös geprägte Kleidungsstücke zu tragen. Die Berliner Regelung widerspreche nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2015 (1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10), so das Arbeitsgericht.

Die Karlsruher Richter hatten im Januar 2015 entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nicht mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar sei. Das Berliner Arbeitsgericht erklärte, dass diese Entscheidung auf Nordrhein-Westfalens Schulgesetz abgestellt gewesen sei. Im Unterschied dazu sehe die Berliner Regelung jedoch „keine gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ vor.

Das Berliner Neutralitätsgesetz behandle alle Religionen gleich, urteilte das Arbeitsgericht. Außerdem gelte dessen Verbot religiöser Bekleidung nicht für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. Auch für die Klägerin sei es möglich, dort mit Kopftuch zu unterrichten. Ein Vertreter des Landes Berlin hatte ihr zu Beginn der Verhandlung eine Einstellung nur für berufliche Schulen angeboten. Die Klägerin lehnte dies ab.

Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit unterstützt die Klägerin

Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) begleitet die Klägerin seit Beginn des Prozesses und unterstützt die Lehrerin bei Ihrem Vorhaben rechtlich gegen das Verbot mit Kopftuch zu unterrichten vorzugehen.

In einer aktuellen Pressemitteilung stellt das Netzwerk klar: „Die Meinung des Gerichts teilen wir nicht und wenden uns gegen die pauschale Annahme, eine Lehrerin mit Kopftuch gefährde den Schulfrieden. Vielmehr erachten wir diesen Schluss als Resultat stereotyper Zuschreibungen.“ Daher unterstützt das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit die muslimische Lehrerin auch bei ihrer Klage in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg.

„Wie wird das richterliche Urteil ausfallen? Wird der Klage stattgegeben und damit ein wichtiges Zeichen gegen die pauschale Diskriminierung und Kriminalisierung von Muslim*innen gesetzt? Wird die Klage abgelehnt und mittelbare Diskriminierung von Muslima mit Kopftuch somit institutionell untermauert? Oder wird der Fall dem Bundesverfassungsgericht übertragen, das seinerseits bereits in zwei Fällen gegen Neutralitätsgesetze geurteilt hat“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. (KNA/iQ)

Leserkommentare

all-are-equal sagt:
Atheististe Pädagogen, habt endlich Mut und versteckt euch nicht länger! Beruft euch auf eure negative Religionsfreiheit. Wann gibt es endlich die erste Klage eines atheistischen deutschen Lehrers, der sich zu seinem Unglauben klar und kompromisslos bekennt und das tägliche Tragen von "Gottlos Glücklich"-Kravatten oder Pullis mit "Gut Ohne Gott"-Aufdruck als unverzichtbar identitätstiftend wie das Kopfttuchtragen für manche Muslimas betrachtet. Das wäre doch ein toller Beitrag zur Diversität! Wird der Klage stattgegeben und damit ein wichtiges Zeichen gegen die pauschale Diskriminierung und Kriminalisierung von Atheist*innen gesetzt? Wird die Klage abgelehnt und mittelbare Diskriminierung von sichtbaren Atheist*innen somit institutionell untermauert.
08.02.17
14:47
Manuel sagt:
Ja schon klar Säkularismus ist ja Diskriminierung, vielleicht sollte gute Fr, Klägerin sich mal anschauen, wie in islamischen Ländern nicht-islamische Minderheiten diskriminiert oder sogar verfolgt werden, vielleicht verstehe sie dann die tieferen Sin dieses Begriffes.
08.02.17
15:18
Johannes Disch sagt:
@Manuel Säkularismus bedeutet nicht die Verbannung religiösen Lebens aus der Öffentlichkeit. Säkularität bedeutet, der Staat hat neutral zu sein, und nicht das Individuum. Im Gegenteil: Säkularität ist die Voraussetzung für religiöse Offenheit. Der Hinweis auf die Zustände in islamischen Ländern geht fehl und tut hier nichts zur Sache. Es geht einzig und alleine um die deutsche Rechtsordnung. @all-are Hier werden immer wieder Gegensätze konstruiert, die keine sind, von wegen der Atheist mit dem "Gottlos-Glücklich"-Shirt und der sogenannten "negativen Religionsfreiheit." Auch eine verbeamtete Lehrerin hat weiterhin ihre Grundrechte, worunter auch das Recht auf Religionsfreiheit fällt. Es ist immer im konkreten Einzelfall abzuwägen zwischen dem Grundrecht der individuellen Lehrkraft auf Religionsfreiheit und der Neutralitätspflicht des Staates. Ein Verbot muss sachlich begründet und verhältnismäßig sein. Ob das Fall ist, das entscheiden die Gerichte immer am konkreten Einzelfall. Und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2015-- wo ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen als verfassungswidrig eingestuft wurde-- ist es fraglich, ob sich das Berliner Neutralitätsgesetz in der aktuellen Form wird halten können.
09.02.17
12:53
Ute Fabel sagt:
In dem Wiener Großbetrieb, in welchem ich beschäftigt bin, arbeiten Agnostiker, Atheisten, Katholiken, Prostestanten, Orthodoxe, Sunniten, Schiiten, Aleviten, eine Jüdin, Kemalisten, ein Anhänger der griechischen Syriza-Partei, zwei Sympathisanten der spanischen Podemos-Bewegung, ein italienischer Fan der Fünf-Sterne-Bewegung von Beppe-Grillo, zwei Deutsche - einer Merkel-Fan, der andere SPDler, Anhänger aller fünf im österreichischen Parlament vertretenen Parteien SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS harmonisch und friedlich zusammen. Wir sind - wie ich meine - zu Recht stolz auf unsere Vielfalt. Es werden allerdings keine auffälligen religiösen, weltanschaulichen oder politischen Symbole, Kleidungstücke oder sonstige sichtbare Zeichen akzeptiert. Das ist für uns - und da besteht Konsens - völlig unverzichtbarer Bestandteil unsere Offenheit nach innen und nach außen. Menschliches Zusammenleben braucht faire Spielregeln. Wer die Spielregeln nicht akzeptieren will, kann nicht mitspielen. Fair im Sport!
09.02.17
13:16
Andreas sagt:
Immer wieder wird Muslimen in Deutschland ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf freie Ausübung ihrer Religion verwehrt mit Verweis auf (tatsächliche und vermeintliche) Diskriminierung von Nichtmuslimen in muslimischen Ländern. Ebenso wird gerne argumentiert, dass Muslime doch Rücksicht nehmen auf die Befindlichkeiten von Nichtmuslimen, die Frauen mit Kopftuch nicht ertragen können Der Gipfel ist dann, dass behauptet wird, in einer offenen Gesellschaft sei ein Verzicht auf religiöse Symbole oder Bekleidung nicht zulässig, weil das die Offenheit gefährde. Dabei sollte Ausdruck einer offenen Gesellschaft doch gerade sein, dass jeder die Religion haben und praktizieren darf, die er möchte. Mit all ihren Ausprägungen. Ein unverzichtbarer Bestandteil für Offenheit wäre dich wohl eher, jeden so zu akzeptieren, wie er ist.
09.02.17
16:38
all-are-equal sagt:
@Johannes Disch: Ich werde aus Ihrem letzten Posting nicht schlau. Sollen nun Ihrer Meinung nach auch atheistische Lehrer atheistische Kleidungsstücke in der Schule tragen dürfen oder nicht? Wäre das für Sie vielleicht sogar ein guter Beitrag für mehr Diversität oder doch nicht? Würde es Schülern vielleicht sogar helfen toleranter zu werden oder kann man das nur annehmen, wenn Schüler von nur Kopftuchträgerinnen unterrichtet werden? Der atheistische Berliner Mathematiklehrer Philipp Möller von der Giordano-Bruno-Stiftung hat bei Fernsehdiskussionen schon öfters selbstbewusst und stolz "Gottlos Glücklich"-Shirts getragen. Es scheint für ihn identitätsstiftend zu sein. Vielleicht wollen viele atheistische Lehrer, die ihn im Fernsehen gesehen haben, nun seinem Beispiel folgen und auch von ihrem Recht auf Bekleidungsfreiheit Gebrauch machen. Es handelt sich folglich keineswegs um einen konstruierten Fall.
09.02.17
17:30
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Sie sprechen immer nur von Religionen. Nicht religöse Weltanschauungen und politische Freiheitsrechte sind nach dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der EU-Grundrechtecharta genauso geschützt. Wäre es für Sie wirlich ein Zeichen für mehr Offenheit, wenn Mormonen und Zeugen Jehovas und viele andere plötzlich auch anfingen ihre religiösen Darstellensbedürfnisse am Arbeitsplatz ausleben? Für mich wäre das eher ein Ausdruck von Verbohrtheit. Für Mormonen gibt es sogar schon einen eigenen Onlineshop mit religiösen Devotionalien (Kravatten, Tücher, Anstecker, Shirt) betreffend deren Propheten Joseph Smith. Oder sollten Parteimitglieder im Dienst ihre Parteiabzeichen tragen? Würden dann ein Betrieb offener? Mitnichten. Ich halte das für militant und aufdringlich. In meinenm Betrieb arbeitet bereits ein gutes Dutzend Muslime un Musliminnen. Keine Religionszugehörigkeit wird bei uns abgelehnt. Jeder muslimische Bewerber ist herzlich willkommen wie alle andere auch. Das auffälliger Zuschaustellen der eigenen Gesinnung ist jedoch in meinem Betrieb ein NoGo! Das ist gut so und soll auch so bleiben? Wer sich nicht an die Spielregeln hält, bekommt keinne Arbeitsvertrag. Das ist gut und fair. Ein klares Nein zu Extrawürsten unter dem Deckmantel der "Diskriminierung".
10.02.17
12:31
Johannes Disch sagt:
@all-are.... Lesen Sie das Urteil, das gestern in dem hier geschilderten Fall ergangen ist. Vielleicht werden Sie dann schlauer. (Artikel bei "IslamoQ" 09.02.2017) Das Urteil der ersten Instanz wurde aufgehoben. Das pauschale Kopftuchverbot für die Lehrerin ist nicht zulässig. Es muss eine konkrete Gefährdung vorliegen. Ein pauschales Kopftuchverbot ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Wenn jemand-- beispielsweise ein Lehrer-- ein "Gottlos-Glücklich"-T-Shirt tragen möchte, dann darf er das gerne tun. Und sollte das jemanden stören, dann müsste eben auch dieser Fall juristisch geprüft werden. Ist bisher meines Wissens aber noch nicht vorgekommen.
10.02.17
16:17
Joachim sagt:
ja Herr disch, ich habe jetzt auch nicht vertsanden, ob man atheistische Zeichen nun tragen darf oder nicht. bittte um aufklärung...
10.02.17
17:14
Johannes Disch sagt:
@Joachim Wenn Sie es immer noch nicht verstanden haben, dann ist das ihr Problem. Ich habe die Sachlage deutlich und unmissverständlich erklärt.
12.02.17
14:10
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