Arbeitsgericht Berlin

Lehrerin mit Kopftuch klagt gegen Land Berlin

Das Kopftuch beschäftigte erneut das Arbeitsgericht Berlin. Diesmal klagt eine muslimische Lehrerin, die eine Entschädigung wegen Diskriminierung vom Land Berlin einfordert.

24
10
2017
Symbolbild: Lehrerin mit Kopftuch in der Schule, CDU © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Lehrerin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen beschäftigte am Montag erneut das Arbeitsgericht Berlin. Eine türkischstämmige, kopftuchtragende Lehrerin hat das Land Berlin auf Schadenersatz verklagt, weil sie sich wegen ihres Kopftuches diskriminiert sah.

Wie das Arbeitsgericht Berlin am Montag mitteilte, will die Frau Entschädigung, weil sie nach einem Auswahlgespräch Ende Mai kein Stellenangebot bzw. keine Benachrichtung erhalten habe, trotz dass dieser zeitnah erfolgen sollte. Erst auf Nachfrage durch eine Rechtsanwältin bei der Senatsschulverwaltung habe sie Mitte Juli ein Anstellungsangebot in einer Berufsschule erhalten. Dies habe sie aber abgelehnt, weil sie in der Zwischenzeit ein Arbeitsverhältnis an einer Privatschule eingegangen sei, heißt es im rbb.

Das Gericht hat der Lehrerin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro angeboten, welche die Klägerin aber abgelehnt habe. Sollte es innerhalb von zwei Wochen zu keiner Einigung kommen, ist für kommenden April eine weitere Verhandlung angesetzt.

Muslime klagen gegen das Neutralitätsgesetz

Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen bestimmte staatliche Bedienstete keine Kleidungs- und Schmuckstücke tragen, die demonstrativ für eine religiöse oder politische Position stehen. Die Regelung steht in der Kritik.

Viele muslimische Lehrerinnen haben in der Vergangenheit schon erfolgreich gegen das Neutralitätsgesetzt geklagt und eine Entschädigung erhalten. So auch im Februar 2017, als eine Berliner Grundschullehrerinnen den Rechtsstreit um das Kopftuchverbot gewonnen hatte. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab ihrer Entschädigungsklage gegen das Land Berlin Recht und erkannte der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern (8.680 Euro) zu.

Leserkommentare

Rerun sagt:
Moment mal, nur dass ich das richtig verstehe. Sie hat (zwar auf Nachfragen) aber doch ein Angebot bekommen und es selber abgelehnt, weil sie sich selbst schon für etwas anderes entschieden hatte und lehnt eine Entschädigung von 500 Euro ab? Einziger Anhaltspunkt für Diskriminierung ist, dass die Zusage nicht so zeitnah kam, wie sie sich das vorgestellt hat? Zwischen Ende Mai und Mitte Juli sind gerade einmal 6 Wochen. Irgendwie bekommt man den Eindruck, dass da versucht wird Geld abzugreifen oder das Berliner Neutralitätsgesetz anzugreifen und dass das Antidiskriminierungsgesetz hier missbräuchlich verwendet wird. Also entweder gibt es da Fakten, die hier nicht erwähnt werden, oder die Sympathie mit klagenden Kopftuchträgerinnen gelangt bald an einen Nullpunkt.
24.10.17
18:37
Manuel sagt:
Man fragt sich langsam wirklich??? Wir sind hier in keinem islamischen Land, wann kapieren das endlich diese Kopftuchfetischisteninnen????
24.10.17
19:16
Enail sagt:
Sagte ich doch schon mal. Muslimische Lehrerin klagt gegen das Land Berlin wegen Diskriminierung und fordert Entschädigung. Um nichts anderes geht es. Man hat ein Feld gefunden, wo man sich ohne große Mühen an Bares kommt. Ganz toll! So was nennt man Integration. Auf ein religiöses Zeichen bestehen, Kreuze dagegen werden entfernt, und dann klagen. Immer das gleiche Spiel und meist mit Erfolg betrieben.
24.10.17
22:17
Ute Fabel sagt:
Gähn! Wieder eine Kopftuchfrau! Wann klagt endlich ein Mann, der unbedingt Kopftuch immer und überall tragen will. Das wäre einmal was Neues. Im Iran gibt es eine Initiative, die Männer motiviert, Kopftücher zu tragen. Damit soll das Kopftuchdiktat für Frauen in dieser Religionsdiktatur auf die Schaufel genommen werden.
24.10.17
22:46
Marion sagt:
Woher weiß die Frau denn, dass sie wegen des Kopftuchs diskriminiert wurde, wenn sie gar keine Nachricht erhalten hat? Ganz abgesehen davon, dass sie dann doch ein Jobangebot erhalten und von sich aus abgelehnt hat. Da kann ich nun wirklich keine Diskriminierung erkennen. Eine behauptete Diskriminierung ist noch lange keine tatsächliche Diskriminierung. Tatsächlich sehen wir uns mit einem Kulturkampf mit den Moslems konfrontiert, bei dem sie versuchen (ähnlich wie das auch Rechtsextreme tun) unsere Demokratie zu schlagen, indem sie die Demokratie missbrauchen.
25.10.17
14:14
Kritika sagt:
L.S. Es sieht so aus, als habe die Kopftuchfrau nachfragen lassen, ob sie für den Job bekommt, zu einem Zeitpunkt, als sie bereits einen anderen Job angenommen hatte. Und dann hat sie für diese Frage einen Anwalt beauftragt? höchst merkwürdig, sie hätte bereits - an Stelle abzuwarten - viel früher das Telefon packen können und höchst-selber nachfragen. Die Höflichkeit gebietet, in einer schwebenden Bewerbung dem suchenden Arbeitgeber mitzuteilen, dass man nicht mehr zur Verfügung steht; bereits einen Job gefunden hat. Ganz klar: diese PrimaMuslima ist auf das Erschleichen von Geld aus, und hofft, dass es dem Land Berlin noch mehr als 500 € wert ist, die lästige MuslimFrau endlich los zu werden. Hoffentlich denkt das Land Berlin darüber nach, ob die Grenze der Erpressung nicht bereits überschritten ist. Wenn koperative Muslimfrauen, befreit vom Kopftuch, aber mit Arabisch/Türkischen Namen, es schwer haben einen Job zu bekommen, dann können sie sich bei der hier beschriebenen MuslimLehrerin dafür bedanken. Gruss, Kritika
26.10.17
0:05
Ute Fabel sagt:
Nur weil sich eine Gruppe penetrant und unnachgiebig an ein Bekleidungsdogma klammert, heißt das nicht, dass diese Gruppe diskriminiert wird. Das ist der große Denkfehler, den viele begehen.
26.10.17
19:08
Tobias Johst sagt:
Liebe "kritische" Kommentatoren und Kommentatorinnen, eine hinreichend qualifizierte Frau hat sich auf eine passende Stelle in einem Bereich mit hoher Nachfrage beworben. Nämlich Lehrerin an einer Berliner Regelschule. Ihr wurde keine Antwort gegeben, sondern erst auf eine Berufsschule (keine Regelschule) verwiesen, nachdem ein Anwalt beauftragt wurde. Offenbar war sie qualifiziert genug für den Schuldienst, es gab aber einen Grund (Kopftuch?) gegen die ursprüngliche Bewerbung. Selbstverständlich beruft sie sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und lässt sich nach mehreren Jahren Ausbildung nicht sofort widerspruchslos mit Plan-B und 500,00 Euro abspeisen. Liebe Kommentatoren: Was würden Sie machen und fordern, wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird mit den Worten "Wir wollen keine Männer" oder "Sie sind zu alt" oder "Wir wollen keine Christen"? Wahrscheinlich - und hoffentlich - zu Recht klagen. Und die möglichen zwei Monatsgehälter Strafe an Arbeitgeber wären Ihnen sicherlich zu wenig. Warum sprechen Sie also einer Muslimin dieses auch für sie voll gültige Recht ab? Unverständlich. Es sei denn, Sie kennen die Gesetzeslage nicht. Oder Sie haben Angst vor Muslimen. Ich wünsche Ihnen Interesse am persönlichen Wissen und die sinnvolle Einschätzung tatsächlich realer Gefahren im Leben.
26.10.17
21:30
Manuel sagt:
@Tobias Johst: Es gibt das Berliner Neutralitätsgesetz und das gilt in Berlin immernoch und dies gilt für alle, aber offenbar gibt es immer wieder welche die ständig meinen, überall ihre mittelalterlichen Dogmen durchdrücken zu müssen, da liegt das wahre Problem.
27.10.17
16:27
Ute Fabel sagt:
@Tobias Johst: Es geht um hier um die vollkommen berechtigte gesetzliche Ablehnung der aufdringlichen Zurschaustellung der eigenen Gesinnung durch Lehrer, die alle gleich betrifft und um sonst nichts. Wenn ein sozialdemokratischer Lehrer tagein tagaus mit angesteckter roter Nelke unterrichten will und die Schulbehörde das nicht akzeptiert, hat das gar nichts mit Hass gegenüber Sozialdemokraten zu tun. Ein atheistischer Lehrer kann sich auch nicht mit einem „Gottlos Glücklich“-Shirt ins Klassenzimmer stellen. Musliminnen und Muslime sind als Pädagogen im öffentlichen Schulsystem willkommen wie alle anderen, aber nur ohne Kopftuch oder Salafistenbart! Hoch lebe das Berliner Neutralitätsprinzip! Gleichbehandlung statt Sonderbehandlung!
28.10.17
13:35