Dem EuGH-Generalanwalt Nils Wahl zufolge verstößt das Verbot von rituellen Schlachtungen in temporärem Schlachthöfen nicht gegen die Religionsfreiheit. Zuvor klagten muslimische Vertreter gegen Flandern.
Nach jahrelangen Debatten hat sich die flämische Regierung darauf verständigt, das Schächten ohne Betäubung zu verbieten. Das Verbot gilt ab dem 1. Januar 2019.