Ein Lehrer aus Hessen wurde nach scharfer Kritik am Gaza-Genozid vom Dienst suspendiert. Der Fall, der Vorwurf der Volksverhetzung und Fragen zur Meinungsfreiheit beschäftigen nun die Gerichte.

Der Fall eines hessischen Gymnasiallehrers, der nach scharfer Kritik an Israels illegalem Vorgehen im Gaza-Genozid vom Dienst suspendiert wurde, beschäftigt weiterhin Justiz und Ermittlungsbehörden. Nachdem ein Eilantrag des Lehrers gegen das vom Schulamt Rüsselsheim verhängte Dienstverbot erfolglos geblieben war, liegt der Fall nun beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird eine zeitnahe Entscheidung angestrebt.
Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Pädagogen wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Anlass des Ermittlungsverfahrens ist jedoch nicht eine Anzeige hessischer Behörden, sondern die Strafanzeige einer Privatperson.
Der betroffene Lehrer, Julian Hundt, weist die Vorwürfe zurück. Gegenüber dem Evangelischen Pressedienst erklärte der Mathematik- und Informatiklehrer, er habe keine verfassungsfeindlichen Positionen vertreten. Nach dem Hamas-Angriff auf Israel im Oktober 2023 habe er zunächst an einer Solidaritätsveranstaltung für die israelischen Opfer teilgenommen. Im weiteren Verlauf des Genozids gegen die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen äußerte er auf seinem privaten Instagram-Kanal scharfe Kritik an Israels Militäroperationen, bezeichnete diese als „Völkermord“ und betonte das Recht der Palästinenser auf Widerstand gegen Besatzung.
Hundt begründet seine öffentliche Haltung mit moralischer Verantwortung. Angesichts des Leids in Gaza sei Schweigen für ihn keine Option. Es handle sich für ihn um eine Gewissensfrage, sagte er.
Bereits Ende 2025 hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt die Suspendierung des Lehrers vorläufig bestätigt. Das Gericht hielt sowohl das Dienstverbot als auch die vom Schulamt formulierte Gefahrenprognose bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe für gerechtfertigt. In der Begründung hieß es, Hundt habe auf seinem öffentlichen Account antisemitische und israelfeindliche Inhalte kommentiert sowie entsprechende Beiträge verlinkt. Zudem habe er in einem Video selbst erklärt, den „Nahostkonflikt“ im schulischen Kontext fachfremd und unabhängig vom Unterrichtsthema angesprochen zu haben.
Nach Auffassung des Gerichts seien seine Äußerungen daher nicht ausschließlich dem privaten Bereich zuzuordnen. Das hessische Bildungsministerium äußert sich unter Verweis auf den Datenschutz nicht öffentlich zu dem Fall. In Personalangelegenheiten werde grundsätzlich keine Auskunft zu einzelnen Verfahren gegeben, teilte ein Sprecher mit.
Für Hundt hatte die Suspendierung weitreichende persönliche Folgen. Seit dem Dienstverbot und seiner öffentlichen Positionierung im Gaza-Genozid habe sich sein Leben grundlegend verändert. Er betont, weiterhin mit Jugendlichen arbeiten zu wollen, äußert jedoch Zweifel daran, ob dies innerhalb des bestehenden Schulsystems noch möglich sein wird.