Schweiz

St. Gallen erwägt Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Volksschulen

Im Kanton St. Gallen zeichnet sich eine Mehrheit für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in der Volksschule ab. Die Regierung unterstützt einen entsprechenden Antrag.

20
05
2026
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Islamunterricht, Islamischer Religionsunterricht
Symbolbild: Lehrerin unterrichtet Schüler im Islamunterricht © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Im Kanton St. Gallen steht eine politische Entscheidung über ein mögliches Kopftuchverbot für Lehrpersonen an Volksschulen bevor. In der Sommersession des Kantonsrats zeichnet sich eine Mehrheit für die Einführung eines entsprechenden Verbots ab. Die Regierung hat eine Motion aus mehreren Parteien gutgeheissen.

Demnach soll im revidierten Volksschulgesetz festgehalten werden, dass Lehrpersonen in der Volksschule keine religiös motivierten Kleidungsstücke oder Symbole tragen dürfen. Ziel sei eine kantonal einheitliche Regelung im Sinne der Bevölkerung. Das Verbot würde sich ausdrücklich auf die Volksschule beschränken.

Eingereicht wurde die Motion von Kantonsratsmitgliedern aus SVP, SP, FDP und Mitte. Sie fordern eine Klärung der Zulässigkeit religiöser Zeichen bei Lehrpersonen an öffentlichen Schulen. Die Regierung begründet ihre Unterstützung mit dem verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebot der öffentlichen Schule.

Dieses gehe auf Rechtsprechung des Bundesgerichts zurück, wonach die Schule konfessionell neutral sein müsse, um die religiöse Freiheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Besonders im Primarschulalter seien Kinder stark beeinflussbar, weshalb Lehrpersonen Zurückhaltung beim sichtbaren Ausdruck ihres Glaubens üben müssten.

Kein Verbot für weiterführende Schulen geplant

Das Grundrecht auf Glaubensfreiheit bleibe zwar bestehen, betreffe jedoch nicht den Kernbereich, argumentiert die Regierung unter Verweis auf die Rechtsprechung. Bereits früher hatte das Bundesgericht Kopftuchverbote für Lehrpersonen unter bestimmten Bedingungen als zulässig eingestuft. Die Regierung verweist zugleich darauf, dass religiöse Kleidung in der Schulpraxis bisher kaum ein Thema sei. Einzelne Fälle hätten jedoch gezeigt, dass die Frage hohe öffentliche Aufmerksamkeit auslösen könne. Für weiterführende Schulen hält die Regierung ein Verbot dagegen nicht für verhältnismäßig.

Die Gesetzesänderung müsste nach einer möglichen Annahme noch ausgearbeitet werden. Bis zu einer endgültigen Regelung könnten mehrere Jahre vergehen.