
Im Kanton St. Gallen zeichnet sich eine Mehrheit für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in der Volksschule ab. Die Regierung unterstützt einen entsprechenden Antrag.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden: Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist unzulässig. Damit wäre eine Überarbeitung des Berliner Neutralitätsgesetzes eigentlich überfällig. Doch die Politik wartet.

Aktuell wird in Nordrhein-Westfalen eine umstrittene Studie zum islamischen Religionsunterricht durchgeführt. Lehrerverbände, Eltern sowie Muslime haben die Studie kritisiert. IslamiQ sprach mit zwei Lehrerinnen.

Noch vor einer Reform seines Neutralitätsgesetzes öffnet das Land Berlin den Schuldienst für Kopftuch tragende Lehrerinnen.

In Berlin war das Kopftuch jahrelang ein Dauerthema in der Schule und Justiz. Das Land lenkt nun ein und hebt das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf. Ein Verbot soll nur noch in Einzelfällen gelten.

Das Bundesarbeitsgericht hatte das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Berlin gekippt. Der Justizsenator will das Gesetz nun anpassen. Die Opposition kritisiert dieses Vorhaben.

Zwei kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen müssen nicht vom Land Nordrhein-Westfalen entschädigt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht.

Das Land NRW muss sich an bestimmte Pflichten halten. Zwei Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, sehen Verstöße und fordern eine Entschädigung.

Das Berufungsverfahren gegen das Neutralitätsgesetz ruht bis zum Ausgang des weiteren Prozesses. Dieser wird ausschlaggebend sein, ob Musliminnen mit Kopftuch als Lehrerin in Berlin arbeiten dürfen.