









Das Bundesarbeitsgericht hatte das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Berlin gekippt. Der Justizsenator will das Gesetz nun anpassen. Die Opposition kritisiert dieses Vorhaben.
Zwei kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen müssen nicht vom Land Nordrhein-Westfalen entschädigt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht.
Das Land NRW muss sich an bestimmte Pflichten halten. Zwei Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, sehen Verstöße und fordern eine Entschädigung.
Das Berufungsverfahren gegen das Neutralitätsgesetz ruht bis zum Ausgang des weiteren Prozesses. Dieser wird ausschlaggebend sein, ob Musliminnen mit Kopftuch als Lehrerin in Berlin arbeiten dürfen.
Darf eine Lehrerin in Berlin Kopftuch tragen? Über die Frage, ob das Neutralitätsgesetz noch zeitgemäß ist, wird schon länger diskutiert. Nun steht eine neue Gerichtsentscheidung an. Der Senat dürfe sich nicht länger „wegducken“, meint eine der Regierungsparteien.
Der Berliner Justizsenator will das Unterrichten von kopftuchtragenden Lehrerinnen erlauben. Auch wenn er kein Freund des Kopftuchs sei, so müsse die multireligiöse Stadt Berlin das Kopftuch aushalten können.
Die Berliner Grünen wollen im Rahmen ihres Integrationskonzeptes das Neutralitätsgesetz überdenken und das Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufheben.
Im Fall um die Versetzung einer muslimischen Grundschullehrerin mit Kopftuch, konnten sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht nicht einigen.
Rassismus und Diskriminierung gibt es überall. Auch unter Schülern und Lehrern. Wie kann er erkannt und bewältigt werden? Ein Gespräch mit dem Rassismusforscher Prof. Dr. Karim Fereidooni.