









Nach dem sich Bundesländer wie NRW und Baden-Württemberg zum Kopftuchverbot geäußert haben, meldet sich nun auch der kleinste Bund im Lande zu Wort.
Die Aufhebung des Kopftuchverbots für Lehrerinnen in Baden-Württemberg wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Schulgesetzänderung müsse erst mal geprüft werden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein generelles Kopftuchverbot gekippt hat, ziehen immer mehr Bundesländer nach. Das niedersächsische Kultusministerium hat heute einen Kopftuch-Erlass herausgegeben.
Die Mehrheit der Berliner hat laut einer Umfrage keine Einwände gegen Kopftuch tragende Lehrerinnen. Rund 46 % der Befragten allerdings schon. Auch Alter und Konfession der Befragten scheinen der Umfrage nach entscheidende Faktoren bei der Frage um das Kopftuch darzustellen.
Der Verein katholischer Lehrerinnen (VKDL) befürchtet eine „Manipulation und Indoktrination“ der Schülerschaft durch Lehrkräfte mit Kopftuch. Die christlich-humanistischen Bildungswerte und Traditionen seien die Basis für das „friedliche Miteinander einer multikulturellen Gesellschaft“.
Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das Kopftuchurteil als wichtiges Signal für die Religionsvielfalt in Deutschland und ihre Bedeutung für den öffentlichen Raum. Politische Vertreter bewerten die Entscheidung unterschiedlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Grundsatzentscheidung zum Kopftuch eine Lanze für die pluralistische Gesellschaft gebrochen. Es hat aber auch deutlich gemacht, dass sein Appell gesellschaftlicher Akzeptanz bedarf und Konflikte zur Einschränkung von Freiheitsrechten führen dürfen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) äußerten sich zum Kopftuch-Urteil. Die Einschätzungen fielen unterschiedlich aus.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig und damit nichtig. Das Schulgesetz in diversen Bundesländern müsse nun überarbeitet werden. Damit entschied das Gericht im Fall einer Klage von zwei Lehrerinnen aus NRW.
Die US-Amerikanische Kommission für internationale Religionsfreiheit veröffentlichte kürzlich ihren Jahresbericht, worin die Missachtung von Religionsfreiheit in verschiedenen Ländern der Welt dokumentiert wird. Auch Deutschland wird im aktuellen Bericht wegen Verstößen gegen die Religionsfreiheit aufgeführt.