Gießen

Kein Bier im Restaurant – Tennisclub kündigt muslimischen Betreibern

Ein Streit über den Ausschank von Alkohol sorgt beim Tennisclub Rot-Weiß in Gießen für Streit. Das geplante Restaurant eines muslimischen Paares bleibt vorerst geschlossen.

17
05
2026
Gözleme-Haus in Gießen © Privat, bearbeitet by iQ.
Gözleme-Haus in Gießen © Privat, bearbeitet by iQ.

Beim Tennis-Club Rot-Weiß in Gießen ist ein Streit um ein alkoholfreies Restaurant eskaliert. Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen der Verein und ein muslimisches Betreiberpaar, das auf dem Clubgelände ein Restaurant mit anatolischer Küche eröffnen wollte.

Bayram und Isabell Dalkılıç hatten das Lokal zu Jahresbeginn übernommen. Unter dem Namen „Gözleme Haus“ sollte dort ein gastronomisches Angebot mit türkisch-anatolischen Speisen entstehen. Nach Angaben des Ehepaars war von Beginn an vorgesehen, auf alkoholische Getränke zu verzichten.

Kurz vor der geplanten Eröffnung erhielt das Paar jedoch die fristlose Kündigung durch den Tennisverein. Hintergrund ist ein Streit über das Getränkekonzept. Der Vereinsvorstand fordert nach eigenen Angaben eine „Wahlfreiheit“ für Gäste, also auch den Ausschank von Bier und Wein.

Club-Vorsitzender Fred Ostermeyer verwies darauf, dass Änderungen am Gastronomiekonzept laut Vertrag mit dem Verein abgestimmt werden müssten. Die Betreiber sehen das anders. Für sie sei das alkoholfreie Konzept bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen.

Der Konflikt hat inzwischen auch rechtliche Folgen. Der Verein kündigte eine Räumungsklage an, falls das Ehepaar das Restaurant und die dazugehörige Wohnung nicht verlässt. Dort lebt die Familie derzeit mit ihren drei Kindern. Das Restaurant bleibt vorerst geschlossen. Dennoch hoffen die Betreiber weiterhin auf eine Einigung mit dem Verein. Eine mögliche Eröffnung sei nun für Ende Mai oder Anfang Juni geplant.

Leserkommentare

Timothy sagt:
Islamanhänger wollen einem Tennisclub Vorschriften machen..Gott sei Dank wird solchen muslimischen Kapriolen ein Riegel vorgeschoben. Das Ganze wäre auch Stoff für eine Filmkomödie oder eine unterhaltsame Posse.
17.05.26
12:46
Stark sagt:
Super! Diesen kruden Figuren gehört überall gekündigt. Niemand möchte diese kruden Personen dazu zwingen, selbst Alkohol zu konsumieren, sie sollen ihn lediglich verkaufen. Aber Islam und Freiheit sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
17.05.26
14:51
Detlef Kopmann sagt:
Netter Versuch. Der TC Gießen (da habe ich 1975 mein erstes Bier getrunken) sollte da nicht in vorauseilendem Gehorsam handeln.
18.05.26
17:45
Klaus specht sagt:
Richtig so, wir sind in Deutschland und ich lasse mir nicht vorschreiben, was ich zum Essen trinken. In allen Tennisvereinen wird Alkohol ausgeschenkt. Sie können gerne in ihrem Heimatland ein Lokal eröffnen, aber nicht hier.
18.05.26
20:26
Umut sagt:
Schade das sich die Parteien nicht einigen können. Aber das Problem war doch vor Vertragsschluss bekannt, ich meine mit dem Alkohl und dem Islam. Der Streit ist kein Werteunterschied sondern basiert, meiner Meinung nach auf wirtschaftliche Interessen.
18.05.26
23:36
Christian sagt:
Offensichtlich war beiden Parteien vor Vertragsabschluß klar, was sie wollten. - und auch klar, was ihr Vertragspartner wollte!. Die Vereinbarung, nach Vertragsabschluß über die strittige Sachlage, Vereinsgaststätte mit Alkohohlausschank oder ohne, auf eine Zeit nach Vertragsunterzeichnung zu verschieben, zeigt unmißverständlich, dass beiden Parteien (oder mit Sicherheit zumindest einer der Beiden) bei Vertragsabschluß nicht klar war, was dieser Vertrag bedeutet. Der Abschluß des Pächtervertrags war daher von vorneherein wegen Inhaltsirrtums nichtig. Ich bin kein Jurist, auch kein Hobbyjurist. Aber für mich gibt es nur eine Lösung - der Pächtervertrag war von Anfanf an nicht rechtmäßig, weil keine eindeutig vorhandene Willensübereinstimmung vorhanden war. Hier gibt es nur eine wirklich befriedigende Lösung, Herstellung des Zustandes vor der Vertragsunterzeichnung. Punkt!
21.05.26
2:49