
Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte im Februar über die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin entschieden, der die Beschäftigung an Berliner Grundschulen aufgrund ihres Kopftuchs verboten wurde. Der Klägerin wurde Entschädigung zugesprochen. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor.

In den Unionsparteien wird der Ruf nach einem Islamgesetz lauter. Diese Forderung belegt, dass rechtspopulistische Positionen Eingang in die politische Mitte finden. Ein Beitrag von Burak Altaş.

Richterinnen mit Kopftuch und Kippa wird es in Baden-Württemberg nicht mehr geben. Darauf einigten sich nun Grüne und CDU. Der Gesetzentwurf muss nur noch durch den Landtag.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass eine muslimische Rechtsreferendarin ein Kopftuch im Dienst tragen dürfe. Die Referendarin klagte gegen eine Entscheidung des Innenministeriums.

Das Arbeitsgericht in Heidelberg entscheidet im Fall einer Kundenberaterin, die entgegen ihres Vorgesetzten ein Kopftuch am Arbeitsplatz tragen möchte.

Nach dem Putschversuch sollen viele Imame von Deutschland in die Türkei zurückbeordert oder entlassen worden sein. Zwei von ihnen wehren sich. Für ihre Klage gegen die DITIB in Köln sieht es aber schlecht aus.

Ein Unternehmen kann das Tragen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen unter bestimmten Umständen verbieten. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Am Dienstag (Morgen) urteilen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über zwei Fälle, in denen das Kopftuch ausschlaggebend für eine Kündigung war. Eine wegweisende Entscheidung für die Religionsfreiheit in der EU.

Wegen ihres Kopftuches wurde eine Lehrerin an einer Berliner Grundschule abgelehnt. Nun hat ihr das Landesarbeitsgericht in einem Berufungsverfahren Recht gegeben.