Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

EuGH: „Arbeitgeber können Kopftuch unter Umständen verbieten“

Ein Unternehmen kann das Tragen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen unter bestimmten Umständen verbieten. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

14
03
2017
Kopftuchverbot
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und wenn es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15). In Deutschland sind Kopftücher am Arbeitsplatz im Prinzip erlaubt, Einschränkungen sind aber möglich. Bei der Beurteilung müssen sich deutsche Gerichte künftig an die Klarstellungen des EuGH halten.

Anlass der Urteile sind Klagen muslimischer Frauen. In Belgien war der Rezeptionistin Samira A. nach drei Jahren Arbeit in einem Sicherheitsunternehmen entlassen worden, als sie ankündigte, das Kopftuch künftig auch während der Arbeitszeit tragen zu wollen. Das widersprach jedoch der internen Arbeitsordnung, die sichtbare Zeichen von „politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen“ nicht erlaubte.

Unter diesen Umständen stelle ein Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung dar, erklärten die Luxemburger Richter. Allerdings könne es um „mittelbare Diskriminierung“ gehen, also eine Regelung, die Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung besonders benachteiligt. Dies könne jedoch gerechtfertigt sein, etwa um politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber Kunden zu wahren. Relevant sei auch, ob die Regelung nur Angestellte mit Kundenkontakt betrifft.

Etwas unklarer ist der Fall aus Frankreich. Asma B. verlor ihren Job als Software-Designerin bei einem Unternehmen, nachdem ein Kunde sich beschwert hatte, weil sie mit Kopftuch arbeitete. Hier sei unter anderem nicht klar, ob das Tragen des Tuchs gegen unternehmensinterne Regelungen verstoße, so die Richter. Das Verbot sei hingegen nicht gerechtfertig, wenn es allein aus dem Willen des Arbeitgebers entstehe, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, der seine Leistungen nicht von einer Frau mit Kopftuch erbringen lassen wolle.

Die konkreten Einzelfälle von Samira A. und Asma B. müssen nun Gerichte in Belgien und Frankreich nach Maßgabe der Luxemburger Richter entscheiden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Bravo, eine wirklich gute Entscheidung, jetzt ist endlich einmal klar gestellt, dass der Arbeitgeber sehrwohl hier Regelungen treffen darf, danke Richter, ein sehr wichtiges Urteil gegen die div. Islamverbände!
14.03.17
10:39
all-are-equal sagt:
Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle! Die Lehre daraus: Ein konsequentes optisches Neutralitätsprinzip in einer allgemeinen Arbeitsordung schützt Firmen am besten vor religiösen und politischen Aufdringlichkeiten einzelner dogmatischer Arbeitnehmer. Ich freue mich, das der EuGH durchschaut hat, dass die belgische Rezeptionistin Samira A. in Wahrheit eine Sonderbehandlung anstrebte, was ihre Religionsuniform betrifft.
14.03.17
11:13
mec sagt:
Ein Urteil, dass total schwachsinnig ist. 1. Religion hat was mit Glauben zu tun. Man glaubt also einfach an etwas. Wenn man nun glaubt, dass man ohne Kopftuch sein Alltag verbringen kann, dann ist das auch nichts anderes als eine Religion. Weil man an etwas glaubt! -> Also kann man Religion egal was ist, nirgendswo weglassen. Die EuGH diskriminiert demnach den ISLAM-Glauben mit dem Glauben "ohne Kopftuch" arbeiten zu müssen! 2. Wenn man das Kopftuch ohne Religiöse Hintergründe sich anschaut, dann hat das Kopftruch tragen eine Unterstützung bei der sachlichen Beurteilung einer Tätigkeit. Denn das Kopftuch verdeckt die Schönheit. Wie jeder weiß, kann Schönheit verblenden! Man kann also auch Schön aussehen und eine schlechte arbeit an dem Tag bringen! Man sollte keine Arbeit nach der äußerem Erscheinungsbild eines Individuums beurteilen. PUNKT.
14.03.17
13:40
Ute Fabel sagt:
@mec: Es ist äußerst arrogant und diskriminierend allen anderen gegenüber, wenn die Anhänger einer religiösen Strömung erklären, ihr Kleidungsstück sei unverzichbarer.als alles andere. Wenn in einem Unternehmen gilt, dass kein Mitarbeiter die eigenen Religion, Weltanschauung oder politische Überzeugung auffällig sichtbar machen soll, ist das eine Spielregel, an die sich alle zu halten haben. Das EuGH- Urteil ist fair, verlangt von allen das Gleiche ab und benachteiligt niemanden. Eine Frau, die ihr Kopftuch nicht ablegen will, muss sich dann halt in einer Firma bewerben, in welcher die optische Neutralität nicht zur Arbeitsordnung gehört. Außerdem kann sie selbständlig erwerbstätig werden, vom Blumenstand bis zur Eröffnung einer Arztpraxis ist da vieles möglich.
14.03.17
14:47
all-are-equal sagt:
Ich halte dieses EuGH Urteil in doppelter Hinsicht für seher positiv. Für Frauen, die das Kopftuch in Wahrheit aufgrund einer gesellschaftlichen Drucksituation tragen, gibt es nun einen überzeugenden Grund das Kopftuch im Betrieb nicht tragen zu müssen, wenn dort das optische Neutralitätsprinzip gilt und sie den Job sonst verlieren würden. Für Frauen, die das Kopftuch aus voller Überzeugung freiwillig tragen, wird ein Anreiz geschaffen den eigenen Dogmatismus zu hinterfragen. Bei Religionen sollten bloßes Äußerlichenkeiten nun wirklich nicht im Vordergrund stehen.
14.03.17
16:25
Manuel sagt:
@mec: Religion ist eine Privatsache und hat am Arbeitsplatz nichts verloren, Religionsfreiheit bedeutet auch, dass ich einen Arbeitsplatz haben kann, der frei ist von Religionen!
14.03.17
21:07
Andreas sagt:
Mag sein, dass das Urteil juristisch sauber ist. Die Frage ist doch aber, weshalb muslimischen Frauen unbedingt mit aller Gewalt das Tragen eines Kopftuches verboten werden muß. Einem friedlichen Miteinander sind solche Verbote jedenfalls nicht förderlich. Es ist schon ein Unterschied, ob ich jemandem einfach nur ein Symbol verbiete oder ein Kleidungsstück, von dem er glaubt, er sein durch seine Religion zu dessen Tragen verpflichtet. Man könnte das Kopftuch auch in Uniformen oder Berufskleidung integrieren, indem man passende Kopftücher anbietet.
14.03.17
21:18
Dilaver sagt:
Kopftuchverbote haben ohne wenn und aber der Vergangenheit anzugehören.
14.03.17
23:39
I.B.Rahim sagt:
Na, da bin ich mal gespannt auf Weihnachten, dann werden Muslime nicht mehr zu Firmen-Weihnachtsfeiern gedrungen, wo sie dem Alkoholgelage ausgesetzt sind oder Nikolauskalender auf den Schreibtisch gestellt. Keine Eier mehr zu Ostern bei religiös-neutralen Arbeitgebern. Nachdem das Beten von Universitäten entfernt wird nun das. Religiösität wir befremdender. Der Anblick eines Kopftuches lässt an Gott erinnern, wie alle anderen religiösen Dinge. Das führt zu einem Alltag ohne Gott, oh mein Gott.
15.03.17
1:02
Johannes Disch sagt:
Ein Urteil, das nichts klärt. So schlau wie nach dem Urteil waren wir auch schon vorher. Wann werden wir endlich verstehen, dass es nicht entscheidend ist, was jemand auf dem Kopf trägt, sondern was jemand im Kopf hat?
15.03.17
1:44
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