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„Länder können das Kopftuch willkürlich verbieten“

Warum befürchten viele Musliminnen neue Kopftuchverbote? Experten und Betroffene melden sich zu Wort.

23
05
2021
Kopftuchverbot für Beamtinnen
Kopftuchverbot für steht unter Kritik @ shutterstock, bearbeitet by iQ

Der Bundestag hat am 22. April ein Gesetz zum „Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten“ angenommen, welches Kopftuchverbote ermöglicht. In der Praxis wird das Gesetz  insbesondere Musliminnen treffen, die ein Kopftuch tragen – unabhängig von ihren Qualifikationen und Eignungen.

Bei einem Online-Pressegespräch des Mediendienstes Integration am Donnerstag referierten Expertinnen aus den Universitäten Bremen, Bonn und der Goethe-Universität in Frankfurt am Main zu diesem Thema. Dabei ging es um die Fragen: Welche juristischen Folgen hat das Gesetz für Musliminnen? Wie lässt es sich mit Blick auf gesellschaftliche Vielfalt und Diskriminierung einordnen? Wie wirkt es sich auf angehende Beamtinnen mit Kopftuch aus?

„Großes Feld für willkürliche Entscheidungen“

Maryam Kamil Abdulsalam, Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, referierte über die zentralen Schwierigkeiten in der Praxis bezüglich eines Kopftuchverbots. Die Schwierigkeiten würden vor allem darin liegen, dass noch nicht genau absehbar sei, welche konkreten Folgen die neuen Regelungen in der Praxis haben werden. Demnach gebe es zwei zentrale Probleme: Zum einen formuliere das Gesetz eine „Kann-Regelung“. „Es gibt keine Pflicht zum Verbot von Kopftüchern. Die einzelnen Ministerien und Verwaltungen können diese Erscheinungsform verbieten“, so Kamil Abdulsalam. Zum anderen regle das Beamtenstatusgesetz die Verhältnisse für Landesbeamte. „Dabei wirkt die Gesetzesänderung hier einmal als konkrete Verhaltenspflicht. Das heißt, dass der jeweilige Dienstvorgesetzte der örtlichen Behörde sich direkt auf § 34 Beamtenstatus berufen kann, um das Kopftuch in seiner Behörde zu verbieten“, so Kamil Abdulsalam.

Insgesamt komme es auf die Entscheidungen der Ministerien, Landesgesetzgeber und die zukünftige Auslegung des Gesetzes an. „Das rechtsstaatliche Problem, dass sich hieraus ergibt, ist, dass sich für potenzielle Betroffene die Wirkung für ihre eigene Karriereplanung kaum absehbar ist, und dass sich ein extrem großes Feld für willkürliche Entscheidungen im Einzelfall ergibt“, so die Doktorandin . Maryam Kamil Abdulsalam forscht zu Themen des Sicherheits- und Verfassungsrechts sowie Gleichstellung.

„Das diskreditiert und verunsichert diese Menschen“

Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu, Professorin für das Fachgebiet Interkulturelle Bildung an der Universität Bremen, stellte die Perspektive bezüglich des Tragens von Kopftüchern im Bereich des Lehramts dar. „Wir bewegen uns jetzt seit 20 Jahren im Thema Kopftuchverbot im Kontext des Lehramts. Alle Studien zu diesem Thema verweisen darauf, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass der Schulfrieden tatsächlich gestört wurde“, erklärt Karakaşoğlu. Weder erachteten nach den Studien Schüler und Schülerinnen das Kopftuch als problematisch, noch sei eine Art „Werbung“ vollzogen worden, die beispielsweise durch die Lehrerin induziert sein könnte. „Es gibt eigentlich überhaupt keinen Sachverhalt, keine Not in dieser Hinsicht eine Verschärfung zu formulieren“, so Karakaşoğlu.

Überraschend sei, dass das neue Gesetz in einem Monat verabschiedet wurde, der von der EU-Kommission als Monat der Vielfalt ausgerufen worden sei. Dass in Deutschland ein solches Gesetz verabschiedet werde, ohne breitere öffentliche Diskussionen, und dass zum Beispiel staatszersetzende, menschenrechtsverachtende Symbole wie bestimmte Formen von Tattoos auf eine Ebene mit dem Kopftuch gestellt werde, die als individuellen Ausdruck einer bestimmten religiösen Orientierung sei, sei besonders überraschend. „Das diskreditiert diese Menschen und das verunsichert in einem hohen Maße angehende Lehrerinnen“, so Karakaşoğlu abschließend.

Beamtenschaft sollte die Vielfalt der Bevölkerung widerspiegeln

Die Studentin Rabia Küçükşahin startete eine Petition gegen den neuen Gesetzesentwurf. Die Beamtenschaft müsse laut der Studentin in einer pluralistischen Demokratie die Vielfalt der Bevölkerung widerspiegeln. Dies fordere auch der Deutsche Beamtenbund seit Jahren. Das Gesetz würde ermöglichen, Anwärterinnen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und der Ausdruck dessen durch Bart oder Kopfbedeckung den Zugang zum Beamtenstatus zu verbieten. „Eine solche Diskriminierung ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die seit Jahren eine ausgrenzende Politik betreiben“, so Küçükşahin.

„Ich halte es für höchst problematisch, wenn nun aus Anlass eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils in einem Gesetz eine Gleichsetzung von rechtsextremen verfassungsfeindlichen Symbolen mit religiösen Symbolen wie Turban, Kippa, Kopftuch oder dem Habit einer katholischen Ordensfrau stattfindet“, so Küçükşahin abschließend.

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach formuliert: Alle Kopftuchverbote müssen ohne wenn und aber abgeschafft werden und ein für allemal der Vergangenheit angehören. Und zwar ohne Ausnahme. Das müssen alle akzeptieren.
23.05.21
21:37
Johannes Disch sagt:
Das Kopftuch ist nun einmal nicht nur ein individuelles religiöses Symbol. Warum das so ist, das wurde hier bei "islamiq" nun wirklich schon häufig genug erläutert, sodass man kein Hamsterrad daraus machen muss.
24.05.21
16:29
Vera Praunheim sagt:
Mit dem Tragen islamisch begründeter Kopftücher werden Parteilichkeit und fehlende Neutralität kommuniziert. Welche Haltung würde z.B. eine Richterin mit entsprechender Kopfverhüllung wohl gegenüber Islamkritikern zeigen? In Deutschland sind aber Staat und Religion grundsätzlich getrennte Bereiche mit getrennten Normen. Wie will eine Lehrerin mit Kopftuch Kindern einen offenen, angstfreien Umgang mit Sexualität vermitteln? Das Islam-Kopftuch ist immer verbunden mit der Vorstellung eines strafenden, patriarchalen Gottes. Angeblich habe Allah dem Propheten befohlen, den Frauen aufzutragen, sich zu bedecken. Welche Frau dies nicht befolge, deren Haare würden nach ihrem Tod in der Hölle brennen. Männer dürfen ja auf keinen Fall verführt und verlockt werden, ihre Triebe nicht gereizt werden. Die Frauen sollen sich als sexuell bedrohlich und gefährlich bis unrein empfinden, weil sonst die Männer ihre Triebe nicht im Griff haben. Das verhüllende Tuch führt somit eher zur Tabuisierung der Sexualität; es erzeugt Ängste und Befürchtungen und lässt kaum Aufklärung zu. Neutralität ist das oberste Gebot, mit dem der säkulare Staat glaubwürdig repräsentiert wird. Das vom Islam zeugende Kopftuch ist aber nicht neutral; es dominiert gerne und soll zumeist auch alles andere überbieten und als hochstilisierte Leitnorm gelten. Es ist viel mehr als nur ein Stück Stoff. Islamische Normvorstellungen haben keinen Vorrang in einer vielfältigen, multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft. Das sieht auch der Psychologe und Islamismusexperte Ahmad Mansour so. Und bei weitem nicht nur er. Nicht neue Kopftuchverbotte sind zu befürchten, sondern der Missbrauch von Religionsfreiheit. Religionsfreiheit bedeutet auch Freiheit von Religion. Eine friedliche Entwicklung darf nicht durch starre Religionsvorstellungen aus grauer Vorzeit eingeengt oder gefährdet werden.
26.05.21
16:36
Johannes Disch sagt:
So sehr man sich auch bemüht und die Neufassung des Beamtengesetzes liest: Man wird das Wort "Kopftuch" darin nicht finden. Und auch nicht die Vokabel "Kopftuchverbot." Genauso wenig wie sich im Koran das Wort "Kopftuch" finden lässt, und schon gar nicht das Wort "Kopftuchpflicht." Die Kopftuch-Lobby suggeriert ein Kopftuchverbot, unterstellt dabei dem Staat auch noch WIllkür. Beides ist falsch, Ein Untersagen des Kopftuchs ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft, die Standards setzen dabei die Urteile des Bundesverfassunnsgerichts. Beamte sind zu besonderer Loyalität dem Staat gegenüber verpflichtet. Wer religiöse Insignien über diese Loyalität stellt, der hat den falschen Job.
27.05.21
8:16
Christine sagt:
Ich stimme Frau Praunheim in vollstem Umfang zu.
15.07.21
12:53
Can sagt:
Der Staat ist zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet! Daher denke ich ebenfalls, dass der Staat dafür Sorge tragen MUSS, dass sich dies auch im Erscheinen der entsprechenden Vertreter des Staates (Richterinnen, Referendare,…) widerspiegelt. Es ist doch abstrus, zu behaupten, dass die Religionsfreiheit (im Sinne des Grundgesetzes) die für die Demokratie doch so wichtige Neutralität derart einschränken könnte. Wer die verantwortungsvolle Rolle in Anspruch nehmen will im Namen des Volkes lebensverändernde Urteile zu sprechen, der muss bereit sein sich während der nach außen gerichteten Ausübung der Tätigkeit auch von persönlichen Überzeugungen zu lösen; hierzu gehört auch dies im Nichttragen entsprechender Symbole zu zeigen. Urteile, die von Richter_innen mit Kopftuch, Burka, CDU-Parteishirt oder Kreuz gesprochen oder verhandelt werden, fallen im Namen einer gewissen Gruppe und nicht im Namen des Volkes. Wer Urteile sprechen will, muss sich während der Ausübung dieses Amtes von seinen persönlichen (und allen anderen nicht rechtlichen) Überzeugungen lösen und bereit sein dies nicht nur scheinheilig zu behaupten, sondern offen dazu zu stehen!
07.01.22
2:42