Neutralitätsgesetz

Berliner Berufsschulen wollen das Kopftuch verbieten

Das Neutralitätsgesetz in Berlin verbietet es kopftuchtragenden Lehrerinnen an Schulen zu unterrichten. Davon ausgeschlossen sind Berufsschulen. Die fordern nun ebenfalls ein Kopftuchverbot. Doch das kontroverse Neutralitätsgesetz könnte bald in ganz Berlin kippen.

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2018
Symbolbild: Mobbing in der Schule? © stayfriends
Symbolbilld Schule © stayfriends
In einer Stellungnahme der Schulleitungen der berufsbildenden Schulen haben diese sich gegen das Tragen des Kopftuchs bei Lehrkräften gestellt. In der am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung des Vereins der Beruflichen Bildung in Berlin (BBB) klagten sie an, dass die Berliner Berufsschulen vom Neutralitätsgesetz ausgeschlossen sind. Das Neutralitätgesetz in Berlin besagt, dass Lehrkräfte im Unterricht „keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole“ und „keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen“ dürfen. Die Berufsschulen sind hiervon ausgenommen. Das BBB sieht in dieser Entscheidung eine „Ungleichstellung der Schulen.“

Da die SchülerInnen u.a. an Berufsschulen in der Regel älter und „nicht in dem Maße beeinflussbar seien“ wie SchülerInnen an Grundschulen und weiterführenden Schulen, gilt das Neutralitätsgesetz nicht für die beruflichen Schulen. Diese Argumentation sei für das BBB „nicht nachvollziehbar“. Das BBB fordert, dass das Berliner Neutralitätsgesetz  an allen staatlichen Schulen im Land Berlin gleichermaßen gelten soll. 

Neutralitätsgesetz in der Kritik

Das Neutralitätsgesetz in Berlin steht schon lange in der Kritik. Vor allem aufgrund dessen, dass Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 entschieden hatte, dass ein „Kopftuchverbot“ bei Lehrkräften an deutschen Schulen verfassungswidrig ist. Nach diesem Urteil zogen viele Bundesländer mit und kippten die Kopftuchverbote. Zur Zeit ist das Tragen des Kopftuchs an Schulen in vielen Bundesländern gestattet. Lediglich in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und Berlin ist es nach wie vor verboten. Trotz des Urteils und der damit verbundenen Forderung die Gesetze in den jeweiligen Bundesländern anzupassen.

Auch viele religiöse Vertreter, sowohl christliche als auch muslimische, stellen sich gegen ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen. Zuletzt äußerte sich der Berliner Justizsenator kritisch zum Neutralitätsgesetz in Berlin. Er wolle das Unterrichten von kopftuchtragenden Lehrerinnen erlauben. Auch wenn er kein Freund des Kopftuchs sei, so müsse die multireligiöse Stadt Berlin das Kopftuch aushalten können.

Aktuell läuft ein Verfahren gegen das Neutralitätsgesetz am Berliner Arbeitsgericht. Ausgelöst von einer Muslimin, die trotz ihrer Ausbildung zur Grundschullehrerin aufgrund ihres Kopftuchs an eine Berufsschule versetzt wurde. Der Berliner Senat hat daraufhin die Juristin Seyran Ateş als Rechtsanwältin verpflichtet, um das Neutralitätsgesetz zu verteidigen. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. 

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Die französische Organisation „Ni Putes Ni Soumises“ versteht sich als Interessenvertretung von Frauen mit Migrationshintergrund. Der Erweiterung des Neutralitätsprinzips auch auf Schüler und Schülerinnen im Jahr 2004 wurde mit Leidenschaft applaudiert. Damit werden gerade für Frauen aus einem muslimischen Umfeld vom Staat Freiräume festgelegt, die nicht durchkreuzbar sind. Das Verbot, die eigene Religion oder auch nicht religiöse Weltanschauung auffällig sichtbar zu machen, gilt in Frankreich schon seit 1905. Es hat zu einer wertvollen Emanzipation der Lehrerschaft vom Katholizismus geführt. Mangels damals ansässiger muslimischer Wohnbevölkerung kann es wohl schwerlich als Akt der Schikane gegen den Islam gedeutet werden. Allerdings muss sich der Islam sowie das Christentum den staatlichen Spielregeln unterordnen und nicht umgekehrt.
14.01.18
16:19
Manuel sagt:
Ja ganz toll, als nächstes führen wir auch noch eine Schweinefleischverbot in den Schulen ein, die Moslems könnten sich ja wiedermal diskriminiert fühlen.
14.01.18
17:21
Frederic Voss sagt:
Warum sind manche Frauen nur so versessen darauf, ihre demonstrative Kopftuch-Religions-Uniform immer und überall zur Schau stellen zu müssen? Die multireligiöse Stadt Berlin muß es doch aushalten können, wenn islamische Kopftuch-Verhüllungen aus Toleranzgründen nicht überalll getragen werden. Ist es ein Unterschied, wenn man heilige Unterhosen trägt - wie die Mormonen es tun - um als Gläubige Zugang zum Himmel zu bekommen - oder wenn man heilige Kopftücher trägt um göttlich-keusch und sittsam ins Paradies zu gelangen? Nun ja, die spezielle Mormonen-Unterwäsche sieht man nicht, die Islam-Kopftücher schon.
17.01.18
1:42
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post 14.01.18, 16:19) Und immer wieder das Beispiel Frankreich-- Sie können Deutschland nicht mit Frankreich vergleichen! Frankreich ist ein laizistischer Staat. Deutschland hingegen ein säkularer. Das ist ein entscheidender Unterschied! Das wurde hier schon unzählig oft erläutert. Und trotzdem kommt immer wieder das Beispiel Frankreich...*Kopfschüttel*
18.01.18
9:06
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Ich kann nicht nachvollziehen, aus welcher Verfassungsbestimmung Sie einen Rechtsanspruch ableiten wollen, dass im hoheitlichen Bereich Beschäftigte wie Lehrer, Richter, Polizisten oder Soldaten im Dienst jedenfalls ihre Religionsuniform tragen können. Es gibt ja auch garantierte politische Freiheitsrechte, die man aber auch gewiss nicht so auslegen kann, dass jeder Staatsbedienstete während der Berufsausübung Parteiuniformen anziehen oder Parteiabzeichen anstecken können.
19.01.18
13:02
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Ja aber kann sich doch dafür einsetzen, dass in Deutschland auch ein laizistisches Modell eingeführt wird und wenn der Islam so weiter zunimmt, wird sich diese noch verstärken.
19.01.18
19:50
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post vom 19.01.18, 19:02) So, Sie können das nicht nachvollziehen, woraus ich ein Recht auf das Tragen des Kopftuchs ableite? Also bitte, ein ewiges Wiederkäuen ist sinnlos. Ich habe oft genug erläutert, weshalb ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen verfassungswidrig ist (Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015). Und ich habe auch erläutert, warum das Berliner Neutralitätsgesetz problematisch ist und in Karlsruhe scheitern könnte. Bei Polizisten, Richtern und Soldaten sieht die Sache wieder anders aus. Auch dazu gibt es entsprechende Gesetze und Urteile. In dem Artikel geht es aber nicht um Soldaten, Polizisten oder Richter, sondern um Lehrerinnen. Und wie gesagt: Ihr Dauer-Beispiel Frankreich taugt nicht als Vergleich zu den Dingen bei uns, da Frankreich ein laizistischer Staat ist, Deutschland hingegen jedoch ein säkularer. Auch hier: Ewiges Wiederkäuen, das langsam ermüdet. Man könnte den Eindruck gewinnen, manche hier wollen gar nichts dazu lernen, sondern einfach gebetsmühlenartig ihren Standpunkt widerholen, auch wenn er schon zig Mal widerlegt wurde. Kopftuchverbote sind bei uns die seltene Ausnahme, die gut begründet sein muss. Die Regel ist, dass man das Kopftuch tragen darf. Ob Ihnen das nun gefällt oder nicht.
29.01.18
22:43
Johannes Disch sagt:
@Manuel (Ihr Post 19.01.18, 19:50) Das ist nicht so einfach, nach dem Motto: Wir machen aus dem deutschen Modell mal kurz ein französisches. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist historisch gewachsen und in vielen Ländern halt in Nuancen unterschiedlich. Über die Historie in Deutschland auszuholen, das würde jetzt den Rahmen sprengen. Es gibt dazu aber gute Artikel im Netz (Einfach "Verhälntnis Staat-Kirche-Deutschland" als Suchbegriffe eingeben). Diese gewachsenen Strukturen lassen sich nicht so einfach verändern. Dazu bräuchte es gesellschaftliche Mehrheiten. Dazu bräuchte es Grundgesetzänderungen (die per se schwierig sind und nur in Ausnahmefällen überhaupt erwogen werden). Das alles ist nicht in Sicht. Wir sind in der BRD mit unserem Kooperationsmodell zwischen Staat und Kirche in den letzten ca. 70 Jahren eigentlich gut gefahren. Und es gibt keinen ernsthaften Grund, das zu ändern. Keine Bange, wir werden nicht islamisiert.
29.01.18
22:49
Elisa sagt:
In vielen muslimischen Ländern kämpfen die Frau gegen das Tragen des Kopftuches - zu Recht, weil es ihnen von einer Männergesellschaft mit religiöser Begründung aufgezwungen wird. Ich erlebe hier bei geflüchteten Familien, dass die Frauen und Mädchen wieder von ihren männlichen Verwandten (Mann, Bruder, Onkel .....) bestimmt werden - nicht offen, sondern sehr subtil. Deshalb wende ich mich gegen ein Kopftuch in Schulen und ein Kopftuch am Arbeitsplatz, Dies würde vielen Frauen/Mädchen den Rücken stärken und eine Integration unterstützen. Heute habe ich in der Klinik eine Familie gesehen - der Mann trug westliche Kleidung, die Frau und die beiden Mädchen "traditionelle Verkleidung" trotz großer Hitze. Für mich ist das frauenverachtend.
26.08.21
12:23