Baden-Württemberg

Kopftuchverbot für Richterinnen im Gericht

Richterinnen mit Kopftuch und Kippa wird es in Baden-Württemberg nicht mehr geben. Darauf einigten sich nun Grüne und CDU. Der Gesetzentwurf muss nur noch durch den Landtag.

25
04
2017
Buffalo, Gerichtssaal, Rechtsextremistin aus Franken,
Symbolbild: Gerichtssaal, Buffalo © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Hauptamtliche Richter und Staatsanwälte dürfen in Baden-Württemberg künftig im Gericht keine religiös oder politisch geprägten Kleidungsstücke tragen. Die grün-schwarze Landesregierung beschloss am Dienstag in Stuttgart einen Gesetzentwurf von Justizminister Guido Wolf (CDU), der nun noch durch den Landtag muss.

Schöffen und ehrenamtliche Richter sind von der Neuregelung nicht betroffen. Kritiker rechnen mit Klagen betroffener Juristen – etwa von Richterinnen, die bei der Ausübung ihres Berufes aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen möchten. Das neue Gesetz bezieht sich nicht nur auf Kopftücher, sondern etwa auch auf die jüdische Kippa.

Das geplante Verbot betrifft auch Rechtsreferendare sowie Rechtspfleger, wenn diese richterliche Aufgaben ausüben. Minister Wolf begründet das neue Gesetz mit dem Neutralitätsgebot der Justiz. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieses Gebot mehr Gewicht hat als die Religionsfreiheit einzelner Betroffener.

In den vergangenen zehn Jahren habe es in Baden-Württemberg zehn Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch gegeben, erklärte Wolf. Kretschmann hatte zunächst Zweifel geäußert, ob das geplante Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Nach langem Ringen tragen er und die Koalition das Vorhaben jetzt aber mit.

Neben der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg besteht auch das hessische Justizministerium auf ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen und kritisiert die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichtes. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Sichtbare Zeichen des Glaubens oder Unglaubens bzw. der politischen Überzeugung sind gerade beim Justizpersonal völlige untragbar. 2004 wurde das optische Neutralitätsprinz auch für Lehrer in Frankreich eingeführt, welches kurze Zeit später ein klares Gütesiegel des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erhielt. In der Urteilsbegründung wurde argumentiert, dass gerade in derart heiklen Angelegenheiten den einzelnen Ländern der gebotene Entscheidungsspielraum zustehe. Außer Streit stehe, dass damit die Religionsfreiheit eingeschränkt werde, was aber nicht zu beanstanden sei, da für die positive Religionsfreiheit kein Absolutheitsprinzip gelte sondern diese mit anderen Rechtsgütern abzuwägen sei.
25.04.17
20:14
Manuel sagt:
Bravo, ein guter Tag für den Säkularismus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
26.04.17
17:33
Andreas sagt:
Es ist eben gerade nicht neutral, wenn Kopftuch und Kippa verboten werden, sondern religionsfeindlich. So zumindest müssen es Juden und Muslime empfinden, wenn ihnen Richter gegenüber sitzen, die offensichtlich die Ideologie des Säkularismus vertreten und nicht den deutschen Rechtsstaat, der eben die Religionsfreiheit garantieren sollte. Insofern mutet es religionsfeindlich an, wenn Säkularisten immer wieder versuchen, mit juristischen Spitzfindigkeiten die Religionsfreiheut auszuhebeln und einzig die Ideologie des Säkularismus dulden wollen.
26.04.17
22:08
Johannes Disch sagt:
Das Urteil des EGMR hat für den öffentlichen Dienst in Deutschland keine Bedeutung. Mal schauen, ob das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht besteht?
26.04.17
23:09
Ute Fabel sagt:
Das Gesetz ist mustergültig und vorbildlich, was die umfassende Neutralität in wirklich alle Richtungen betrifft. Auch ein atheistischer Richter darf sich keinen "Gut ohne Gott"-Anstecker an den Talar heften. Christliche Richter dürfen sich keine Kruzifix-Amulette umhängen und ein kommunistischer Richter kein FDJ-Blauhemd in Ausübung seines Amts tragen. Auch die Couleurelemente Band, Mütze und Zipfelbund von farbtragenden Burschenschaften sind im Gerichtssaal verpönt. Das optische Neutralitätsprinzip gilt für alle religiösen, weltanschaulichen, politischen und philosophischen Richtungen im exakt gleichen Umfang.
27.04.17
12:16
H Fritz sagt:
Ist den eine säkulare Weltanschauung neutral gegenüber den Religiösen? Wie kommt man auf die Idee, im Rahmen der Kleidung, die Neutralität abzusichern? Es graut mich vor einer europäischen Politik, welche die Individualität des Einzelnen versucht auszulöschen um alle Bürger gleichzuschalten. Jetzt wird den Andersdenkenden nur das Arbeiten schwer gemacht. Passive Benachteiligung einzelner, bis man sie im Säkularismus integriert hat oder sie freiwillig gehen.
27.04.17
20:00
Manuel sagt:
@Andreas: Genau und Religionsfanatiker, wie Sie, brauchen wir eben auch nicht in unserem Staat, die meinen überall müsse man seine Religion vor sich her tragen.
28.04.17
17:06
Manuel sagt:
@H Fritz: Und mir graut vor einem Rückfall ins religiöse Mittelalter und Europa ist erst so richtig erfolgreich geworden, als es die Religionen aus den staatlichen Institutionen entfernte, das nannte man die Aufklärung, kennen Sie das? Außerdem sehen wir doch, wie "erfolgreich" die islamischen Länder sind, in denen der Islam beinahe alles bestimmt, wollen sowas auch wieder bei uns?
28.04.17
17:09
Kritika sagt:
L.S. Zur Nachahmung - in der ganzen BRD - empfolen. Glauben können die betroffenen trozdem an was sie wollen: am Osterhasen oder Allah oder Astrologie oder - - - Nur sollen sie andere mit ihrem Glauben in Ruhe lassen, zumindest bei Gericht. Schön wäre es, das KopftuchVerbot würde überall gelten bis auf die Moskee. Kopftücher erinnern an Steinigen, Fatwah, PeitschenSchläge. Alles GräuelStrafen gegen freiheitliche MeinungsÄusserung und Lebensauffassung. Kritika meint: Ohne Islam wäre die Welt wesentlich friedlicher. Gruss, Kritika
30.04.17
0:49
Kritika sagt:
An H. Fritz und alle weiteren Lesern, "Jetzt wird den Andersdenkenden nur das Arbeiten schwer gemacht." So schreibt H. Fritz. Kritika stellt fest: Jemand, sich für Muslim hält, sich aber normal kleidet, wird das Arbeiten nicht im Geringsten schwer gemacht Jemand, der die Kleidung benutzt um für eine bestimmte Glaubensrichtung zu werben, in einem Betrieb, in dem das verboten ist, wird nicht eingestellt, ob er tatsächlich andersdenkend ist spielt keine Rolle. Stellen Sie sich vor, ein "Andersdenkender" findet Hitler einen toller Kerl, trägt ein Hakenkreuz um den Hals - und wird entlassen. Auch ein bedauernswerter "Andersdenkender" der das Arbeiten schwer gemacht wird"? Soll mann Ihre Bemerkung so verstehen: "Menschen, die genauso denken wie Hr. H. Fritz, darf das Arbeiten nicht schwer gemacht werden"? Gruss, Kritika
02.05.17
0:02