Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz muss sich der Angeklagte nicht wegen Mordes verantworten. Das Landgericht Zweibrücken sieht bislang keinen ausreichenden Hinweis auf einen Tötungsvorsatz.

Im Fall des tödlichen Angriffs auf den Zugbegleiter Serkan Çalar in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Zweibrücken die Anklage der Staatsanwaltschaft teilweise zurückgewiesen. Der 26 Jahre alte Angeklagte muss sich demnach nicht wegen Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht verantworten.
Wie das Gericht mitteilte, liegen nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen keine hinreichenden Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes vor. Ein solcher Vorsatz sei jedoch Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes.
Nach Auffassung des Gerichts deuten die bisherigen Erkenntnisse darauf hin, dass der Angeklagte den Zugbegleiter körperlich verletzen wollte, dessen Tod jedoch weder beabsichtigt noch billigend in Kauf genommen habe. Die endgültige Bewertung der Beweislage bleibe dem Hauptverfahren vorbehalten.
Der Prozess gegen den 26-Jährigen soll am 24. Juni vor dem Landgericht Zweibrücken beginnen. Im Falle einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 2. Februar Serkan Çalar in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und Homburg angegriffen und tödlich verletzt zu haben. Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt und eine Debatte über die Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr ausgelöst.
Mit der Entscheidung des Gerichts ist das Strafverfahren eröffnet. Über Schuld oder Unschuld des Angeklagten wird nun im Hauptverfahren entschieden.