Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz muss sich der Angeklagte nicht wegen Mordes verantworten. Das Landgericht Zweibrücken sieht bislang keinen ausreichenden Hinweis auf einen Tötungsvorsatz.
17
06
2026
0
Anzeige
IslamiQ auf WhatsApp
Bleiben Sie informiert – aktuelle Nachrichten, spannende Hintergründe und inspirierende Geschichten rund um Islam und Muslime direkt auf Ihr Smartphone.