Im Prozess um den getöteten Zugbegleiter Serkan Çalar hat das Landgericht den Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Einen Tötungsvorsatz sahen die Richter nicht als erwiesen an. Die Familie des Getöteten spricht von einem Fehlurteil.
Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz muss sich der Angeklagte nicht wegen Mordes verantworten. Das Landgericht Zweibrücken sieht bislang keinen ausreichenden Hinweis auf einen Tötungsvorsatz.
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06
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