Zweibrücken

Zehn Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter Serkan Çalar

Im Prozess um den getöteten Zugbegleiter Serkan Çalar hat das Landgericht den Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Einen Tötungsvorsatz sahen die Richter nicht als erwiesen an. Die Familie des Getöteten spricht von einem Fehlurteil.

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Symbolbild: Regionalexpress © shutterstock, bearbeitet by iQ
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Rund fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar hat das Landgericht Zweibrücken den 26 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Gerichts griff der Angeklagte den Zugbegleiter Anfang Februar bei einer Fahrscheinkontrolle in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und Homburg mit mehreren Faustschlägen gegen den Kopf an. Çalar erlitt dabei eine Hirnblutung und starb zwei Tage später im Krankenhaus.

Einen Tötungsvorsatz sah die Strafkammer nicht als erwiesen an. Zwar habe der Angeklagte mit erheblicher Wucht gegen den Kopf des Zugbegleiters geschlagen, erklärte der Vorsitzende Richter. Es lasse sich jedoch nicht nachweisen, dass der 26-Jährige den Tod seines Opfers gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen habe. Auch ein sogenannter bedingter Tötungsvorsatz sei nach der Beweisaufnahme nicht feststellbar gewesen.

Nebenklage kündigt Revision an

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen der Nebenklage. Deren Anwalt Yalçın Tekinoğlu hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt. Nach der Urteilsverkündung sprach er von einem „klaren Fehlurteil“ und kündigte Revision an. Das Urteil sei „für alle, die jeden Tag arbeiten und sich für das Gemeinwesen engagieren und sich dabei jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag“.

Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls keinen Tötungsvorsatz als nachweisbar angesehen und zwölf Jahre Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. „Man kann dem Angeklagten nicht in den Kopf schauen“, hatte sie in ihrem Plädoyer erklärt.Die Verteidigung hatte auf einen psychischen Ausnahmezustand und einen Notwehrexzess verwiesen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Der Zugbegleiter habe sich bei der Fahrscheinkontrolle rechtmäßig verhalten, eine Notwehrlage habe nicht bestanden.

Der Prozess hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt und war von emotionalen Szenen begleitet. Während der Beweisaufnahme wurde mehrfach das Überwachungsvideo aus dem Regionalzug gezeigt, das den Angriff dokumentierte. Angehörige des Opfers reagierten im Gerichtssaal mit Tränen und lautstarken Protesten, Justizbeamte mussten zeitweise eingreifen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten zwar narzisstische Persönlichkeitszüge sowie eine geringe Frustrationstoleranz, erklärte ihn jedoch für voll schuldfähig. Ein Polizeitrainer sah in den Schlägen Anzeichen dafür, dass der Angeklagte über Kampferfahrung verfügen könnte. Das Gericht sah darin letztlich keinen entscheidenden Beleg für einen Tötungsvorsatz. Mit der angekündigten Revision könnte sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.