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Erfurt

Vier Jahre Haft nach Angriff auf jungen Mann in Straßenbahn

Vor zwei Jahren wurde ein junger Mann in einer Erfurter Straßenbahn aus rassistischen Motiven verprügelt. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil aufgehoben. Nun wurde der Täter erneut zu einer Haftstrafe verurteilt.

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2023
Muslimische Erzieherin darf mit Kopftuch arbeiten © shutterstock, bearbeitet by iQ.Justiz und Kopftuch. Never ending Story
Symbolbild: Urteil © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Im erneuten Prozess wegen eines rassistischen Angriffs in einer Erfurter Straßenbahn ist das neue Strafmaß für den Angeklagten geringer ausgefallen. Das Landgericht Erfurt verurteilte den heute 43-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, wie ein Sprecher des Landgerichts nach der Urteilsverkündung am Dienstag mitteilte.

Im Oktober hatte das Gericht den Deutschen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haftstrafe verurteilt. Seine Tat sei rassistisch einzuordnen, hieß es.

Das Urteil von Oktober hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Teilen aufgehoben. Der BGH hatte unter anderem ungenaue Angaben in der Urteilsbegründung bemängelt. So hätte etwa genauer begründet werden müssen, weshalb die Tritte und Schläge des Angeklagten lebensbedrohlich gewesen seien. Der grundsätzliche Schuldspruch war aber nicht in Frage gestellt worden.

Der nun erneut verurteilte Mann hatte im April 2021 einen jungen, heute 20 Jahre alten Syrer in einer Straßenbahn in Erfurt brutal angegriffen und rassistisch beleidigt. Videos der Attacke gingen damals durch die sozialen Medien.

Von der neuen Strafe gilt ein Monat wegen der langen Dauer des Verfahrens als bereits vollstreckt, sagte der Gerichtssprecher. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Dieser wichtigen Berichterstattung sollte unbedingt - und schon auch aus Gründen der Fairness - die folgende aktuelle Berichterstattung, wie von BR24 veröffentlicht, mit angehängt werden: "Haftstrafe wegen Messerattacke in ICE rechtskräftig. Fast auf den Tag zwei Jahre nach der Messerattacke in einem ICE in der Oberpfalz ist das Urteil gegen den Angreifer von damals rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof mitgeteilt. Der Islamist muß 14 Jahre in Haft." Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte heute mit, dass bei seiner Urteilsüberprüfung u.a. wegen mehrfachen versuchten Mordes keine Rechtsfehler vorlagen. Der angeklagten Palästinenser Abdalrahman A. (28) hatte im November 2021 in einem ICE auf der Fahrt von Passau nach Nürnberg als islamistisch motivierter Attentäter vier Männer mit einem Messer angegriffen und auf Kopf, Hals und Brustbereich brutal eingestochen. Dabei wurden drei von ihnen schwer verletzt. Mehrere Reisende waren in Todesangst versetzt worden, deren traumatische Nachwirkungen noch heute spürbar seien. Dem Gerichtsurteil zufolge soll sich der Palästinenser in den Jahren vor der blutigen Tat immer stärker radikalisiert haben und sodann die Mordversuche aus einer nachweislich islamistisch-dschihadistischen Überzeugung und Gesinnung heraus begangen haben. Somit bestätigte der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts München. Zum Thema Bleiberecht für palästinensische Straftäter nach ihrer Haftzeit enthielt die BR24-Berichterstattung keine Angaben.
03.11.23
18:34