Nordrhein-Westfalen

Wie können Eltern Islamunterricht an ihrer Schule beantragen?

In NRW besuchen Hunderttausende Muslime die Schule. Doch islamischer Religionsunterricht ist nicht überall verfügbar und oft unbekannt. Viele Eltern wissen nicht, wie sie ihn an ihrer Schule beantragen können.

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06
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Kopftuch, Muslimische Schülerin, Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolfoto: Muslimische Schülerin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Rund sieben Millionen Muslime leben in Deutschland, dennoch gehört islamischer Religionsunterricht vielerorts noch nicht selbstverständlich zum Schulalltag. Während einige Bundesländer das Fach bereits als regulären Religionsunterricht etabliert haben, befinden sich andere weiterhin in Übergangs- oder Modellstrukturen.

Besonders Nordrhein-Westfalen steht dabei im Fokus. Das bevölkerungsreichste Bundesland verfügt über die größte Zahl muslimischer Schülerinnen und Schüler und gilt zugleich als wichtiger Gradmesser für die Entwicklung des islamischen Religionsunterrichts in Deutschland.

Im Schuljahr 2025/2026 besuchten nach Angaben des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen rund 509.000 muslimische Schülerinnen und Schüler die Schulen des Landes. Davon nahmen fast 32.000 Schüler und Schülerinnen am Islamischen Religionsunterricht (IRU) teil. Das Fach wurde an etwa 250 Schulen angeboten, darunter 93 Grundschulen, 42 Gesamtschulen und 28 Gymnasien. Insgesamt unterrichteten 332 Lehrkräfte das Fach.

Die Zahl wirkt auf den ersten Blick vergleichsweise gering. Doch nach Ansicht von Yunus Semerci, Vorsitzender des Islamischen Religionsgemeinschaften Nordrhein-Westfalen (IRG NRW), greift eine reine Betrachtung der Teilnehmerzahlen zu kurz. „Die niedrigen Teilnahmezahlen müssen vor allem vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass der Islamische Religionsunterricht bislang nur an einem begrenzten Teil der öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen angeboten wird“, erklärt Semerci. Solange kein flächendeckendes Angebot bestehe, lasse sich aus der tatsächlichen Teilnahme kaum auf das tatsächliche Interesse muslimischer Familien schließen.

Welche Voraussetzungen müssen Schulen erfüllen?

Das Schulministerium macht auf Anfrage von IslamiQ deutlich, dass islamischer Religionsunterricht grundsätzlich dort eingerichtet werden kann, wo die personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören ausreichend Unterrichtsräume und vor allem entsprechend qualifizierte Lehrkräfte.

Darüber hinaus gibt es eine Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern. An Grundschulen sowie Schulen der Sekundarstufe I müssen mindestens zwölf Kinder und Jugendliche für den Unterricht zur Verfügung stehen. Ist das Fach an einer Schule bislang nicht eingerichtet, können Eltern oder religionsmündige Schülerinnen und Schüler ihr Interesse gegenüber der Schulleitung bekunden und einen entsprechenden Antrag einreichen.

„Viele Familien kennen das Angebot nicht“

Nach Einschätzung von Yunus Semerci, Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft NRW, liegt eine zentrale Herausforderung nicht allein im Ausbau des Unterrichtsangebots, sondern auch in dessen Bekanntheit. „Viele Eltern sowie Schülerinnen und Schüler wissen nicht, dass islamischer Religionsunterricht Teil der öffentlichen Bildungslandschaft ist und dass sie bestehende Angebote aktiv wählen beziehungsweise ihren Bedarf gegenüber Schulen sichtbar machen können“, sagt er.

Während christliche Religionsunterrichte seit Jahrzehnten fest in schulischen Informationsstrukturen verankert seien, fehle es beim Islamischen Religionsunterricht oftmals an vergleichbaren Kommunikationswegen zwischen Schulen, Elternhäusern und Religionsgemeinschaften. Die Folge: Selbst dort, wo Interesse besteht, wird dieses nicht immer sichtbar.

Semerci betont zugleich, dass die Existenz des Islamischen Religionsunterrichts nicht vorrangig mit Extremismusprävention begründet werden sollte. Der verfassungsrechtliche Auftrag bestehe vielmehr darin, muslimischen Schülerinnen und Schülern denselben Zugang zu religiöser Bildung zu ermöglichen wie Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften. Der Unterricht sei Ausdruck religiöser Gleichberechtigung und gesellschaftlicher Anerkennung. „Die Einführung des IRU dient dem Ziel, muslimischen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten Zugang zu religiöser Bildung innerhalb des öffentlichen Schulsystems zu ermöglichen“, erklärt Semerci abschließend.

Kommissionsmodell statt Religionsgemeinschaft

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller hat den islamischen Religionsunterricht als wichtigen Beitrag für mehr Verständnis zwischen den Religionen hervorgehoben. „Die Ergebnisse bestärken uns sehr und betonen die positive Wirkung, die der Islamische Religionsunterricht für die Schülerinnen und Schüler hat. Der eigenständige IRU in Schulen setzt seit mehr als zehn Jahren ein wichtiges Zeichen für gleichberechtigte Teilhabe. In einer pluralen Gesellschaft wie der unseren in Nordrhein-Westfalen ist dieser Unterricht ein wichtiger Bestandteil der Bildungsaufgabe und Ort der Orientierung für muslimische Schülerinnen und Schüler“, erklärte Feller Anfang des Jahres auf einer Pressekonferenz.

Die Organisation des Islamischen Religionsunterrichts unterscheidet sich in Nordrhein-Westfalen von anderen Religionsfächern. Aktuell erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Staat und muslimischen Organisationen über eine sogenannte IRU-Kommission. Zuvor wurde der Unterricht über ein Beiratsmodell organisiert. Heute schließen islamische Organisationen Verträge mit dem Land Nordrhein-Westfalen ab. Voraussetzung dafür sind unter anderem Eigenständigkeit, Verfassungstreue, staatliche Unabhängigkeit und eine verlässliche Organisationsstruktur.

Jede beteiligte Organisation entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter mit theologischer oder religionspädagogischer Expertise in die Kommission. Diese vertritt gegenüber dem Schulministerium die Interessen der islamischen Organisationen und wirkt bei inhaltlichen Fragen des Unterrichts mit.

Blick nach Hessen und Baden-Württemberg

Auch andere Bundesländer haben eigene Modelle entwickelt. In Hessen existiert seit dem Schuljahr 2013/2014 bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht in Kooperation mit der DITIB Hessen. Parallel läuft seit 2019 ein staatlich verantworteter „Islamunterricht“, der religionskundlich ausgerichtet ist, da das Land die Kooperation mit der DITIB beendet hatte. Hintergrund waren Zweifel, ob DITIB ausreichend unabhängig von der Religionsbehörde des türkischen Staates und somit als Kooperationspartner geeignet war. 2022 entschied jedoch der hessische Verwaltungsgerichtshof jedoch, das Land Hessen sei nicht befugt gewesen, den 2013 begonnenen islamischen Religionsunterricht landesweit einzustellen.

Im Schuljahr 2025/2026 nahmen insgesamt 4.913 Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten teil. Anders als in NRW wird in Hessen kein Elternantrag benötigt. Bei der Aufnahme in die Schule werde die Religion der Schüler festgestellt. Bereits acht Schülerinnen und Schüler reichen dort aus, um den jeweiligen Religionsunterricht einzurichten, erklärt das Kultusministerium auf Anfrage von IslamiQ.

Baden-Württemberg hat den islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung als ordentliches Lehrfach etabliert, allerdings mit einem umstrittenen Stiftungsmodell unter staatlicher Aufsicht. Hierzu wurde ein sunnitischer Schulrat, bestehend aus Vertretern der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken und dem Landesverband islamischer Kulturzentren gegründet. Das Stiftungsmodell war eigentlich bis 2025 befristet gewesen, arbeitet allerdings weiter. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) kritisierten das Modell als „verfassungswidrig“ und hatten eine Teilnahme an der Stiftung abgelehnt.

Im laufenden Schuljahr besuchen 11.827 Schülerinnen und Schüler an 157 Schulen den Unterricht. Schulgesetzlich ist vorgesehen, dass für eine religiöse Minderheit von mindestens acht Schülern an einer Schule Religionsunterricht einzurichten ist, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Ein Antrag ist hier auch nicht erforderlich.