Ramadan 2024

Können Eltern ihre Kinder zum Ramadanfest vom Unterricht befreien?

Am 10.04.24 begehen Muslime das Ramadanfest. Viele Schüler möchten sich vom Unterricht befreien lassen. In welchem Bundesland ist dies möglich? IslamiQ gibt einen Überblick.

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Ramadanfest, Schule, Vollverschleierung - Senat will Schulgesetz ändern
Symbolbild: Schule © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Am 10.04.2024 begehen Muslime weltweit das dreitägige Ramadanfest (10. – 12. April 2024). In Deutschland gibt es noch keine einheitliche Lösung zur Befreiung vom Schulunterricht für muslimische Schüler an islamischen Feiertagen wie dem Ramadanfest oder dem Opferfest.

Eltern haben das Recht, ihre Kinder an religiösen Feiertagen vom Unterricht zu beurlauben. Die Beurlaubung gilt jedoch nur für den ersten Tag des jeweiligen religiösen Festes. Der Antrag ist schriftlich beim Klassenlehrer oder der Schulleitung einzureichen.

In Deutschland liegt die Gestaltung religiöser Feiertage in der Verantwortung der Länder. In zwölf von 16 Bundesländern haben muslimische Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder für den ersten Tag des Ramadanfests, also für Mittwoch, den 10.  April, von der Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltung zu befreien. Diese sind:

Diese sind:

  • Schleswig-Holstein
  • Niedersachsen
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Thüringen

Einen Musterantrag für die Freistellung können Sie hier herunterladen. Je nach Ort und Schule reicht es dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin es mündlich mitzuteilen. 

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Aus diesem Grund können Schulen im Einzelfall selber entscheiden, ob sie ihre Schülerinnen und Schülern zu ihren religiösen Feiertagen beurlauben. „Im Umgang mit dem Fasten von Schülerinnen und Schülern sind in jeder Schule individuelle Lösungen erforderlich, die zwischen den betreffenden Schülerinnen und Schülern und deren Eltern oder Sorgeberechtigten besprochen werden. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Schulgesetzes und die Schulpflichtverordnung“, erklärt das Bildungsministerium auf Anfrage von IslamiQ.

Unterrichtsfrei in Hamburg, Bremen und Berlin

In Bremen, Hamburg und Berlin sind die islamischen Feiertage den christlichen Feiertagen gleichgesetzt. Muslimische Schüler aller Schularten und Bildungsgänge in Berlin und Bremen am ersten Tag des jeweiligen Feiertags unterrichtsfrei, eine schriftliche Beurlaubung ist nicht erforderlich. In Hamburg genügt es, dass Schüler das Lehrpersonal darüber informieren, dass sie am ersten Tag des Ramadanfestes nicht am Unterricht teilnehmen werden.

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Mit großem Eifer und Zielstrebigkeit wird schon lange an einer festen Etablierung des islamischen Ramadanfestes auch im deutschen Schul- und Unterrichtsbereich gearbeitet. Aber ein Ende der Fahnenstange ist da noch lange nicht in Sicht. Manche Leute sagen sogar, der deutsche Schulbereich solle immer mehr islamisiert werden. Es heißt auch, konservativ-fundamentalistische Kräfte aus dem muslimischen Spektrum würden da kräftig mithelfen. Sollte das am Ende gar nicht stimmen? Wer weiß es denn ganz genau - auf Fakten basierend?
01.04.24
19:14
Marco Polo sagt:
Zum Fussballsport-Bereich der deutschen Bundesliga wird hier an der Seite extra ein Twitter/X-Eintrag oder neudeutsch 'Tweet' gezeigt, in dem ein "Novum in der Geschichte der Bundesliga" gefeiert wird. Ein Schiedsrichter unterbricht pünktlich zum islamischen Iftar ein Fussballspiel zur Ermöglichung einer zusätzlichen Trinkpause. Da kommt doch Freude auf. Der Islam ist langsam auf dem Vormarsch - also nicht nur im Unterrichtsbereich an deutschen Schulen. Zur echten Bereicherung unserer Gesellschaft und auch zu ihrem Wohlergehen? Es soll sogar Menschen geben, bei denen dadurch gewisse Ängste ausgelöst werden. Denn mit der Einführung von solchen islamisch begründeten Extra-Trinkpausen ist es doch noch lange nicht getan. Was kommt als nächstes an muslimischen Begehrlichkeiten? Da fällt mir vieles ein. Zumal der Islam seinen Allmachtsanspruch keineswegs aufgegeben hat, auch wenn er ihn bei Bedarf gerne relativiert.
01.04.24
19:46