Seit 2023 häufen sich antisemitische Vorfälle in Deutschland. Ein Gesetz soll ein Zeichen dagegen setzen. Israels Existenzrecht zu leugnen, stünde dann unter Strafe.

Ein neuer Gesetzentwurf soll die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen und damit eine Lücke im deutschen Recht schließen. Die Bundesratsinitiative aus Hessen sieht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor und orientiert sich damit an dem bestehenden Strafmaß für das Leugnen des Holocausts.
Hessen will den Entwurf am 8. Mai im Bundesrat einbringen. Das Datum, der Gedenktag zur Befreiung vom Nationalsozialismus, sei bewusst gewählt, sagte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am Donnerstag in Frankfurt und betonte: „Es ist ein sehr klares Signal auch an Jüdinnen und Juden in Deutschland, dass wir an ihrer Seite stehen; dass wir für ihren Schutz einstehen und wir das ernst meinen.“
Das geltende Recht sehe bislang keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und den Aufruf zur Beseitigung Israels vor. „Wer das Existenzrecht Israels leugnet oder gar zur Beseitigung Israels aufruft und damit antisemitische Gewalt oder Willkürmaßnahmen befördert, soll künftig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte Rhein. Es gehe nicht darum, Kritik an der israelischen Regierung zu unterbinden. Sondern Antisemitismus, der sich als solche tarne.
Als Beispiel, welche Handlung künftig strafbar sein könnte, nannte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) das Zeigen von Landkarten, auf denen der Staat Israel durchgestrichen sei. Je nach Zusammenhang könne auch die Formulierung „From the river to the sea“ darunter fallen – wenn etwa klargemacht werde, dass in diesem Gebiet keine Jüdinnen und Juden mehr sein sollen. Gemeint ist die Region vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet.
Entsprechende Äußerungen gab es beispielsweise auf israelkritischen Demonstrationen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und der Gegenreaktion. Bisher ist die Leugnung des Existenzrechts des jüdischen Staates nicht prinzipiell strafbar, kann aber strafrechtlich verfolgt werden, etwa als Volksverhetzung.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, erklärte, der Aufruf zur Vernichtung des israelischen Staates, der hunderttausendfach auf deutschen Straßen geäußert worden sei, sei bisher strafrechtlich nicht geregelt. Judenhass trete vermehrt als sogenannter „Antizionismus“ auf, der sich vorgeblich nur gegen den israelischen Staat richte. Aktuell sei das deutsche Rechtssystem dem nicht gewachsen. Daher begrüße er den Vorstoß aus Hessen. (dpa, KNA, iQ)