Die Bundesregierung sieht erhebliche verfassungsrechtliche Risiken bei einem Gesetzentwurf aus Hessen. Dieser soll die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen.

Die Bundesregierung lehnt einen Gesetzentwurf aus Hessen ab, mit dem die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe gestellt werden soll. Nach einem Kabinettsbeschluss, das der Frankfurter Rundschau vorliegt, sieht die Bundesregierung bei der vorgeschlagenen Regelung erhebliche verfassungsrechtliche Risiken.
Zwar teile die Bundesregierung die Auffassung, dass Deutschland eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens trage. Der vorgelegte Entwurf könne jedoch mit dem Grundgesetz kollidieren. Zudem müsse bei einer weiteren Prüfung berücksichtigt werden, dass entsprechende Äußerungen bereits heute in vielen Fällen strafbar sein könnten, etwa als Volksverhetzung oder als Aufforderung zu Straftaten.
Die hessische Landesregierung hatte den Gesetzentwurf Anfang Mai in den Bundesrat eingebracht. Vorgesehen ist eine Änderung des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches. Demnach könnte die öffentliche oder bei Versammlungen geäußerte Leugnung des Existenzrechts Israels künftig mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Der Bundesrat hatte dem Vorstoß im Juli zugestimmt. Nun muss sich auch der Bundestag mit der Initiative befassen. Mit der ablehnenden Haltung der Bundesregierung dürften die Aussichten auf eine Umsetzung jedoch deutlich gesunken sein.
Kritik an dem Gesetzentwurf hatte es bereits von Juristen und Wissenschaftlern gegeben. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages war zu der Einschätzung gekommen, dass die Regelung gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen könnte. Auch rund 130 Fachleute aus der Nahost- und Antisemitismusforschung hatten den Vorstoß kritisiert.
Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) verteidigte den Entwurf dagegen als „ausgewogen und verfassungskonform“. Die Bundesregierung solle den Willen der Länder ernst nehmen und ihren Teil dazu beitragen, jüdisches Leben in Deutschland besser zu schützen, sagte er.