Schweiz

Mehrheit unterstützt Kopftuchverbot für Abgeordnete

In Genf sollen gewählte Abgeordnete künftig keine sichtbaren religiösen Symbole mehr tragen dürfen. Das Verbot betrifft unter anderem das Kopftuch. Juristisch ist die Frage jedoch noch nicht entschieden.

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06
2026
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Schweizer Flagge über dem Bundeshaus © shutterstock, bearbeitet by islamiQ
Schweizer Flagge über dem Bundeshaus © shutterstock, bearbeitet by islamiQ

Die Bevölkerung des Schweizer Kantons Genf hat sich für ein Verbot sichtbarer religiöser Symbole, wie das Kopftuch, für Abgeordnete ausgesprochen. Bei einer Abstimmung votierten 51,4 Prozent der Wählerinnen und Wähler dafür, Mitgliedern des Kantons- und der Gemeindeparlamente das Tragen religiöser Zeichen während ihrer Amtstätigkeit zu untersagen.

Von dem Verbot betroffen wären unter anderem das Kopftuch, christliche Kreuze und jüdische Kippas. Bereits heute gelten für Mitglieder der Kantonsregierung, kommunale Exekutiven sowie Richter in Genf Vorschriften zur religiösen Neutralität.

Befürworter des Verbots aus bürgerlichen Parteien argumentieren, das Parlament müsse weltanschaulich neutral auftreten und sachliche Debatten gewährleisten. Gegner hingegen sehen darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit und kritisieren die Regelung als unverhältnismäßig.

Die Genfer Kantonsregierung hatte die Vorlage abgelehnt und hält sie für verfassungswidrig. Auch linke Parteien sowie mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen sprachen sich gegen die Regelung aus. Kritiker verweisen darauf, dass es bislang keine bekannten Probleme im Zusammenhang mit religiösen Symbolen in den Parlamenten gegeben habe.

Bereits vor der Abstimmung hatten zwei Abgeordnete Einspruch gegen die Vorlage eingelegt. Nun wird sich die Justiz erneut mit dem Thema befassen. Schon 2019 hatte ein Gericht entschieden, dass Parlamentarier nicht den Staat, sondern die gesellschaftliche Vielfalt repräsentierten und deshalb von einem entsprechenden Verbot ausgenommen seien. Ob das Verbot tatsächlich in Kraft tritt, hängt damit auch von den anstehenden gerichtlichen Entscheidungen ab.