Justiz

Neuer Straftatbestand „Verhetzende Beleidigung“ tritt in Kraft

Die Verbreitung sogenannter Feindeslisten und die Verhetzung gegen Muslime und Juden ist künftig unter Strafe gestellt.

21
09
2021
Grundgesetz
Grundgesetz

Die Verbreitung sogenannter Feindeslisten ist künftig unter Strafe gestellt. Am (morgigen) Mittwoch tritt ein Gesetz in Kraft, wonach dies als neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Wie das Bundesjustizministerium am Dienstag weiter mitteilte, steht auch eine sogenannte verhetzende Beleidigung künftig unter Strafe.

Neuer Straftatbestand ist zudem die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern.

Bei der verhetzenden Beleidigung soll die Gesetzesänderung etwa Hass-Nachrichten einschließen, die direkt an Gruppen oder Betroffene wie Juden oder Muslime geschickt werden. Da sie nicht öffentlich geäußert werden, können sie meist nicht als Volksverhetzung geahndet werden. Herabwürdigende Briefe oder Mails galten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden – diese strafrechtliche Lücke ist jetzt geschlossen. 

Für eine strafbare Beleidigung wäre ein konkreter Bezug zu der betroffenen Person erforderlich. (dpa, KNA, iQ)

 

Leserkommentare

ABM sagt:
Das freut mich. Habe ganze Pamphlete !
21.09.21
18:15
Vera sagt:
Hoffentlich werden hierbei auch verhetzende Beleidigungen gegenüber Gruppen oder Betroffenen berücksichtigt, die nicht heteronormativen Vorstellungen und Glaubenswelten entsprechen, wie queere Menschen bzw. Menschen aus der LGBTIQ-Community. Auch unabhängig davon, wie verhetzende Beleidiger religiös verortet oder angebunden sind.
22.09.21
20:57