Amtsgericht

Richter verbietet Klägerin das Kopftuch

Eine Syrerin will sich von ihrem Mann scheiden lassen. Medienberichten zufolge verbiete der Richter des Amtsgerichts Luckenwalde ihr das Tragen eines Kopftuchs. Ein Skandal.

18
07
2017
Kopftuchverbot für Musliminnen
Kopftuch © shutterstock

Das Kopftuchverbot eines brandenburgischen Familienrichters sorgt für Aufsehen. Laut einem Bericht des „Tagesspiegels“ (Dienstag) untersagte er einer aus Syrien stammenden Muslimin, bei einem Scheidungsverfahren im Luckenwalder Amtsgericht ein Kopftuch zu tragen. Solche religiös motivierten Bekundungen seien im Gerichtssaal nicht erlaubt, erklärte er nach Angaben der Zeitung in einem Schreiben an die Anwältin der Frau.

Laut „Tagesspiegel“ will die Anwältin gegen die Anordnung vorgehen. Zur Begründung verweise sie darauf, dass das Neutralitätsgebot nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwar für Richter und Staatsanwälte, nicht aber für Kläger und Beklagte gelte. Auch der Bonner Staatsrechtler Klaus F. Gärditz vertrat gegenüber dem Blatt die Auffassung, dass die richterliche Auflage die Religionsfreiheit der Syrerin verletze. Die für den 27. Juli angesetzte Verhandlung wurde nach Angaben des Gerichts vertagt.

Das umstrittene Neutralitätsgesetz

Das seit 2005 geltende Gesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Das Neutralitätsgesetz sorgte vor kurzem immer wieder für Diskussionen.

Zuletzt wurde einer muslimischen Lehrerin, die ein Kopftuch trägt und bei der Bewerbung in Berlin abgelehnt wurde, Entschädigung vom Land zugesprochen. In einem Rechtsstreit vor dem Berliner Arbeitsgericht schlossen beide Parteien einen Vergleich, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Land Berlin habe sich zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtet. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Kopftuchtragen in der Rolle der Klägerin und Beklagten ist sicher erlaubt und soll auch zulässig bleiben. Es ist aber absolut kein guter Stil im Zuge eines Rechtsstreits vor einem staatlichen Gericht seinen Glauben oder Unglauben sowie die eigenen politische Überzeugungen auffällig zur Schau zu stellen. Hippie-Outfit oder Springerstiefel wären auch nicht gerade die passendste Bekleidung für eine Verhandlung. Es ist höflich sich auch als Nichtmuslim bei Betreten einer Moschee gleich unaufgefordert die Schuhe auszuziehen. Höflich und Ausdruck des Respekts vor der religiösen und weltanschaulichen Unabhängigkeit staatlicher Gericht wäre es auch, wenn die Prozessteilnehmer am besten aus eigenem Antrieb ihre Religion oder Weltanschauung einmal im wahrsten Sinne des Wortes abstreifen. Leider gibt es noch immer Leute, die Sklaven ihrer Religion zu sein scheinen und es einfach nicht schaffen ihre Religionsuniform abzulegen. Wirklich schade! Mehr Offenheit wäre fein!
18.07.17
12:58
Manuel sagt:
Und der nächste Versuch unserer säkularen Gesellschaft ein mittelalterliches Dogma aufzuzwingen.
18.07.17
18:27
Kritika sagt:
L.S. Gut so! Bei Gericht treten alle Beteiligte aller >100 Religionen in Deutschland (und die sich von Religion befreit haben) in einer solchen Kleidung auf, dass eine Religion nicht erkennbar ist. Dieses GewohnheitsGesetz - geschrieben oder nicht - gilt auch für den neu hinzugekommenen Islam. Der Richter imponiert mir. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, hin zu einer Religions-Neutralen Öffentlichkeit. Gruss, Kritika
18.07.17
18:46
Andreas sagt:
Da sieht man, wie weit es mit der Islamfeindlichkeit gekommen ist. Die einen sagen, ein Gericht sei ein neutraler Ort, an dem jeder neutral aufzutreten habe, obwohl doch eigentlich nur der Staat zur Neutralität verpflichtet ist, nicht jedoch seine Staatsbürger. Wer nicht ganz so islamfeindlich erscheinen will, sagt, es sei eine Frage der Höflichkeit, die Neutralität des Gerichts zu würdigen, indem man selbst auch neutral in Erscheinung tritt. Tatsächlich gibt es aber bei uns die Freiheit der Religionsausübung, die auch für Prozessbeteiligte gilt. Dieses Recht mit einem Trick wieder einmal aushebeln zu wollen, ist nichts anderes als Islamfeindlichkeit. Von einem Versuch zu sprechen, da wolle jemand einen weiteren Versuch unternehmen, unserer säkularen Gesellschaft ein mittelalterliches Dogma aufzuzwingen, ist nichts anderes als Hetze.
19.07.17
16:33
Johannes Disch sagt:
Hier ist der Richter des Amtsgerichtes Luckenwalde auf dem Holzweg. Die Klägerin ist keine Angestellte des Staates, sondern Zivilperson, und sie darf in ihrer Scheidungsangelegenheit das Kopftuch selbstverständlich vor Gericht tragen.
19.07.17
20:41
Achraf sagt:
Ich denke es sollte doch möglich sein, einen Scheidungsprozess durchzuführen ohne die Frau auf das tragen eines Kopftuches zu reduzieren. Religionsfreiheit ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie und verankert im GG ! Meines erachtens nach stellt das Kopftuch tragen während eines Prozesses keine Behinderung da.
20.07.17
15:07
Manuel sagt:
@Andreas: Sagt jemand, der überhaupt kein Problem mit extremistischen Symbolen hat, so lange man sich nur auf eine Religion beruft. Vielleicht gründen die Rechtsextremen auch mal irgendeine eine Art von Religion, ob die dann auch von Ihnen toleriert wird. Und das ständige Beharren auf irgendwelche religiöse Dogmen im Staate bezeichne ich als Säkluarismusfeindlichkeit.
20.07.17
18:34
Kritika sagt:
L.S. Herr "Andreas" schreibt: «Da sieht man, wie weit es mit der Islamfeindlichkeit gekommen ist.» In dem es in dem Beitrag geht es um die KopftuchSturheit einer FlüchtlingsFrau, die Deutschland aus Christlicher Nächstenliebe zurecht aufgenommen hat, weil sie vor den mordlustigen Gläubigen geflohen ist. Sie bekam gratis Unterkunft, Kleidung, MedischeVersorgung, Essen (garantiert frei von Schweine-und Hundefleisch), Taschengeld, Sprach- und Benimmkurse, - - -. Und wenn sie Kinder dabei hatte, das alles auch für die. Die Rechnung geht an den Deutschen Steuerzahler. Nun fordert sie, ein Deutsches Gericht solle ihre Ehe scheiden, (GerichtsKosten, Kosten für Anwalt, Zeugen, Anfahrt, Urkunden - - - alles bezahlt gerne der brave Deutsche Steuerzahler) DANN GESCHIEHT DAS UNGEHEURLICHE; DAS UNFASSBARE: Der Richter, fordert, dass die Prozessbeteiligte in seinem Gericht normal, und religions-neutral gekleidet ist! Wahrscheinlich ist er der erste, der auch einmal eine kleinigkeit von ihr verlangt. Sie soll so gekleidet sein, wie die Mitglieder aller über 100 Religionen, die alle friedlich und kooperatif sind, (mit Ausnahme des Islam) und von denen keiner mit Religiöse Werbung bei Gericht erscheint) Herr Andreas erfasst die Situation sofort: «Da sieht man, wie weit es mit der Islamfeindlichkeit gekommen ist.» Kritika meint: "Da sieht man, wie es um der Dankbarkeit unserer teuren Flüchtlingen steht." Die Anwältin wittert ein risikoloses Geschäft und beschäftigt die Gerichte, die schon mit MuslimSturheiten überfrachtet sind, mit weiterer überflüssiger Arbeit. Und unser MuslimFlüsterer Andreas? Er wundert sich über zunehmende Ablehnung, von Muslims. Andreas nennt es "Islamfeindlichkeit". Gruss. Kritika
20.07.17
22:58
Andreas sagt:
@Manuel: Mit welchen extremistischen Symbolen habe ich denn Ihrer Meinung nach keine Probleme? Und wer beharrt auf irgendwelchen religiösen Dogmen im Staat? Ich für meinen Teil beharre lediglich auf der Religionsfreiheit, wie sie vom Grundgesetz garantiert wird.
21.07.17
13:05
Andreas sagt:
@Kritika: Die Frau soll also aus Dankbarkeit auf ihr Grundrecht auf Freiheit der Religionsausübung verzichten? Sie haben ein interessantes Rechtsverständnis.
21.07.17
13:08
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