Italien

Richter verbietet Muslimin das Kopftuch

Eine Rechtsreferendarin möchte eine Verhandlung im Gerichtssaal beiwohnen. Medienberichten zufolge verbiete der Richter ihr das Tragen eines Kopftuchs während der Verhandlung. Ein Skandal.

18
01
2018
Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock

Das Kopftuchverbot eines italienischen Richters des Landesverwaltungsgerichts in Bologna sorgt für Aufsehen. Medienberichten zufolge habe er einer aus Marokko stammenden muslimischen Rechtsreferendarin das Tragen des Kopftuchs im Gerichtssaal untersagt, da das Tragen des Kopftuches respektlos gegenüber der italienischen Kultur und Tradition sei.

Als Richter Giancarlo Mozzarelli die 25-jährige Esma Belfakir aufforderte ihr Kopftuch abzulegen oder den Gerichtssaal zu verlassen, weigerte sich Belfakir und verließ den Saal.

Gegenüber der italienischen Agentur AGI sagte Belfakir, dass ihr so etwas noch nie passiert sei. Bis heute habe sie an dutzenden Prozessen teilgenommen, sei es regionalen Verwaltungsgericht oder auch im Stadtrat, keiner habe von ihr verlangt ihr Kopftuch abzulegen. „Das Kopftuch bedeckt nicht mein Gesicht, ich bin klar erkennbar“, so Belfakir.

Der Junge Italienische Juristenverband zeigte sich auch solidarisch mit der jungen Rechtsreferendarin und bezeichnete das Vorgehen des Richters als „inakzeptabel und verfassungswidrig“. Auch Yasin Lafram, Koordinator der islamischen Glaubensgemeinschaft in Italien, äußerte sich zu dem Vorfall. Er ist der Meinung, dass der Richter „willkürlich“ gehandelt habe, da es in Italien kein Gesetz gebe, das das Kopftuch im Gerichtssaal verbiete.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Als Rechtsreferendarin gehört Frau Belfakir zum Justizpersonal und ist damit eine Repräsentantin des Staats nach außen, der unbedingt über den Religionen und Weltanschauungen zu stehen hat. Keinesfalls darf durch das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter der Gerichte auch nur der leiseste Anschein erweckt werden, dass sich der Staat mit einer Religion oder nicht religiösen Weltanschauung identifiziert. Das Tragen des muslimischen Kopftuchs ist daher tatsächlich völlig respektlos gegenüber den Rechtsstandards, die die staatliche Gerichtsbarkeit beachten muss. Genau unangebracht wäre es, wenn ein Rechtsreferendar einen Mao-Anzug, eine Burschenschafterschleife, eine Kippa, eine Kreuzkette, einen "Atheism"-Button oder einen Mustafa-Kemal-Atatürk-Hut trägt. Ich ziehe mir als Nichtmuslim aus Respekt die Schuhe aus, wenn ich eine Moschee betrete. Frau Belfakir sollte im Gegenzug aufgrund des aufzubringenden Berufsethos im Dienst auf ihre Religionsuniform verzichten.
18.01.18
14:49
Kritika sagt:
L.S Bravissimo, Herr Richter. L.S. Sympatie Bekundungen zugunsten religiöser Sekten haben vor Gericht nichts verloren. Erst Recht nicht wenn es sich um eine Sekte handelt, die selber ein menschenunwürdiges justiz- und strafsystem betreibt. Da hat der Richter genau richtig gehandelt als er die Demostrantin an der frischen luft setzte. Nicht immer wünscht sich Kritika in Deutschland "Italienische Verhältnisse". In diesem Fall jedoch kann die Deutsche Justiz offensichtlich von ihren Italienischen Kollegen noch viel lernen. Gruss, Kritika
18.01.18
22:51
Dilaver Çelik sagt:
Kopftuchverbote haben ohne wenn und aber der Vergangenheit anzugehören. Egal wo.
20.01.18
17:37
Manuel sagt:
@Dilaver Çelik: Religiöse Einmischungen in den Staat haben ohne wenn und aber der Vergangenheit anzugehören, egal wo.
21.01.18
15:33
Bernd sagt:
@Dilaver Çelik: Und warum sollen nur die Kopftuchverbote, nicht jedoch der Kopftuchzwang der Vergangenheit angehören? Sollte Zwang nicht immer unterbunden werden?
22.01.18
15:39
Johannes Disch sagt:
Das Vorgehen des Richters ist verfassungswidrig, wie es der italienische Juristenverband klar und deutlich auf den Punkt bringt.
30.01.18
12:46
Johannes Disch sagt:
Es ging dem Richter doch gar nicht um die Chimäre "weltanschauliche Neutralität." Der Richter hat sein Vorgehen damit begründet, das Kopftuch wäre eine Respektlosigkeit gegenüber der italienischen Kultur und Tradition. Diese absurde Begründung ist ebenso skandalös wie die Forderung des Richters, die Frau solle ihr Kopftuch ablegen. Der italienische Juristenverband sagt es klar und deutlich: Es gibt in Italien kein Gesetz, das das Tragen des Kopftuchs im Gerichtssaal untersagt. Man kann also hier nicht mit "weltanschaulicher Neutralität" argumentieren.
30.01.18
12:51
Johannes Disch sagt:
Übrigens ist es auch in Deutschland nicht möglich, einer Rechtsreferendarin während ihrer Ausbildung das Kopftuch im Gerichtssaal zu verbieten. Dafür besteht keine gesetzliche Grundlage. So hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am 13.04.17 entschieden, und damit dem Eilantrag einer muslimischen Referendarin entsprochen.
30.01.18
12:57