Brandenburg

Richter nach Kopftuch-Verbot wegen Befangenheit abgelehnt

Der Familienrichter, der in einem Scheidungsprozess der Frau untersagte mit Kopftuch zu erscheinen, wurde wegen Befangenheit nun abgelehnt.

23
08
2017
Waffenverbotszonen , Verfassungsschutz: Zahlreiche Überprüfungen von Waffenbesitzern 335/365 auf www.flickr.com © by Dennis Skley (https://www.flickr.com/photos/dskley/)
Waffenverbotszonen , Verfassungsschutz: Zahlreiche Überprüfungen von Waffenbesitzern 335/365 auf www.flickr.com © by Dennis Skley (https://www.flickr.com/photos/dskley/)

Im Kopftuch-Streit vor dem Amtsgericht im brandenburgischen Luckenwalde ist der Familienrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden. Der Fall solle nun im Herbst vor einem anderen Richter des Amtsgerichts verhandelt werden, sagte die Vize-Direktorin des Amtsgerichts, Renate Hellich, am Mittwoch auf Anfrage. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Im Juli war bekanntgeworden, dass ein Richter des Gerichts im Landkreis Teltow-Fläming einer Syrerin untersagt hatte, zu ihrem Scheidungstermin mit Kopftuch zu erscheinen. Die Syrerin stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag, dem ein anderer Richter nun stattgegeben hat.

Juristen hatten das Kopftuch-Verbot in dem Scheidungsprozess kritisiert. So schrieb der Bonner Staatsrechtler Professor Klaus Gärditz im Rechtsmagazin „Legal Tribune Online“, die Neutralitätspflicht gelte im Gericht nur für die Akteure mit hoheitlichen Funktionen, also für Richter und Staatsanwälte. Zeugen könne das Kopftuch nicht verboten werden. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Wenn ich eine Moschee besuche, ziehe ich mir selbstverständlich die Schuhe aus. Katholische Kathedralen besuche ich nicht im Tank Top oder in Hotpants. Der Respekt vor der staatlichen Gerichtsbarkeit, die über den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften steht, würde es auch gebieten, vor Gericht die eigenen religiösen oder politischen Überzeugungen nicht aufdringlich zu Schau zu stellen. Mit Kopftuch vor Gericht zu erscheinen, halte ich genauso respektlos und unpassend, wie wenn jemand mit einem angesteckten Parteiabzeichen erscheint
24.08.17
8:13
Johannes Disch sagt:
Eine richtige Entscheidung.
24.08.17
15:06
Johannes Disch sagt:
Respektlos hat sich in dem Fall nur einer verhalten. Und das war der Richter. Ein Gericht ist keine religiöse Einrichtung und nicht mit einer Moschee oder einer christlichen Kirche gleichzusetzen.
24.08.17
16:02
Ute Fabel sagt:
In der Türkei war beim Betreten von Behörden und Gerichten jahrzehntelang ein religiös neutrales Erscheinungsbild geboten. Ich kenne viele Wiener mit türkischem Migrationshintergrund, für die der Grundsatz einer solchen konsequenten Trennung von Staat und Religion ein wichtiger Bestandteil ihrer kulturellen Identität ist. Erst die klerikale Erdogan-Regierung, die gerade dabei ist das Land autoritär umzugestalten, hat diesen laizistischen Grundpfeiler begonnen zu untergraben, auf den so viele Türken stolz waren.
28.08.17
10:05
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Es geht in dem Fall aber nun mal nicht um die Türkei, sondern um Deutschland. Und da ist die Rechtslage eindeutig: Von einer Zivilperson kann ein Richter nicht verlangen, dass sie ohne Kopftuch vor ihm erscheint.
29.08.17
22:12