









Der Familienrichter, der in einem Scheidungsprozess der Frau untersagte mit Kopftuch zu erscheinen, wurde wegen Befangenheit nun abgelehnt.
Die Entscheidung über das bestehende Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen vor dem Bundesverfassungsgericht rückt näher. Jetzt hat der Erste Senat beschlossen, dass der Vizepräsident des Gerichts nicht am Verfahren teilnehmen darf, da er als Urheber der Verbote gilt.