
Der Familienrichter, der in einem Scheidungsprozess der Frau untersagte mit Kopftuch zu erscheinen, wurde wegen Befangenheit nun abgelehnt.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in zweiter Instanz eine Scheidung nach iranischem Recht in Deutschland bestätigt. Eine Heiratsurkunde mit Vereinbarungen gab den Ausschlag für die Bestätigung der Scheidung.