Kopftuchstreit

EuGH-Anwältin: Kopftuchverbot teilweise zulässig

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bewertet ein Kopftuchverbot in Unternehmen unter bestimmten Bedingungen für zulässig.

31
05
2016
EU, Europa, Europäische Union
Die Flagge der Europäischen Union (EU) © Justus Blümer auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Die Generalanwältin, Julianne Kokott, des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hält ein Kopftuchverbot in Unternehmen für zulässig. Verbiete eine allgemeine Regelung im Betrieb sichtbare politische, philosophische und religiöse Zeichen am Arbeitsplatz, könne ein Kopftuchverbot legitim sein, teilte der Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg in einer Stellungnahme mit.

Kokott sieht keine „unmittelbare Diskriminierung“ des religiösen Bekenntnisses, wenn eine Muslimin am Arbeitsplatz kein Kopftuch tragen darf. Dies jedoch nur, wenn das Verbot auf einer allgemeinen Betriebsregelung beruht und nicht eine oder mehrere Religionen besonders benachteiligt. Generell müsse aber jeder Fall individuell bewertet werden, so die Richter. Ausschlaggebend könnten Größe und Auffälligkeit des religiösen Zeichens, die Art der Tätigkeit und der Kontext der Arbeit sein, heißt es in der Meinung des EuGH.

Geklagt hatte die Muslimin Samira Achbita aus Belgien. Ihr war als Rezeptionistin bei einer Sicherheitsfirma nach drei Jahren gekündigt worden, weil sie darauf bestand, mit einem islamischen Kopftuch zu arbeiten. Unterstützt vom belgischen Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung verklagte sie die Firma auf Schadensersatz.

In den ersten beiden Instanzen scheiterte die Klage. Der belgische Kassationshof bat nun um die Meinung des EuGH, an der er sich orientieren wolle. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Andreas sagt:
Vielleicht sollte man dem Kopftuch einfach mal die Symbolkraft nehmen und es als das sehen, was es eigentlich ist, ein Kleidungsstück.
31.05.16
15:57
Ute Fabel sagt:
Dieser Rechtsstandpunkt ist völlig schlüssig. Ich freue mcih, das sich der EuGH nicht blenden ließ! Gleichbehandlung heißt entweder gleich viel an sichtbarer Religion, Philosophie und Weltanschauung oder gleich wenig. Trägt am Arbeitsplatz niemand sonst Kleidungsstücke, die die eigene Gesinnung zeigen, liegt keine Diskriminierung vor, wenn auch das Kopftuchtragen nicht akzeptiert wird. Das belgische "Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung" hat sich offenbar für reiene religiöse Lobbyinginteressen unter dem bloßen Deckmantel der Diskriminierung instrumentalisieren lassen, die tatsächlich auf eine religiöse Sonderbehandlung hinauslaufen würden. NGOs sollten da etwas wachsamer sein. Das Gleichbehandlungsrecht darf nicht für gruppenegoistische Interessen missbraucht werden.
01.06.16
7:38
Düsselbarsch sagt:
Die Meldung der KNA wird hier leider verkürzt zitiert. So kann bei LeserInnen der Eindruck entstehen, der EuGH hätte bereits in der Sache entschieden. Das hat er (noch) nicht! Dargestellt ist die Meinung der Generalanwältin, die von dieser in der Art eines Rechtsgutachtens vorgelegt wird, der der Gerichtshof in der Mehrzahl der Fälle folgt. Ob dies auch in diesem Fall so sein wird, werden wir sehen.
01.06.16
14:58
Manuel sagt:
@Andreas: Das müssen Sie den Moslems sagen und nicht uns!
03.06.16
12:17
Manuel sagt:
@Düsselbarsch: Hoffen wir es, immerhin folgt der EUGH dem immer zu 80%.
03.06.16
12:18
Andreas sagt:
@Manuel: Wieso soll ich den Moslems sagen, dass Menschen wie Sie nicht mehr in das Kopftuch hineininterpretieren sollen, als darin steckt? Musliminnen wollen mit dem Kopftuch nicht unmittelbar zeigen, dass sie Muslimas sind, sondern sie möchten einfach nur ihre Reize (einschließlich der Haare) nicht zur Schau stellen.
03.06.16
15:26
Manuel sagt:
@Andreas: Das Kopftuch ist kein bloßes Kleidungsstück, sondern ein religiöses Symbol, dass das islamische Frauenbild aufzeigt und dieses Frauenbild halte ich nicht für fragwürdig, sorry. Es ist genau andersrum, viele Moslemas definieren sich ja geradezu über das Kopftuch, sonst wäre es ja kein Problem, dies, wenn es erforderlich ist, z. B. bei der Arbeit, abzulegen.
05.06.16
17:39
Enail sagt:
@ Andreas: Welche Reize will man mit dem Kopftuch bedecken? Die Haare? Oder welche Reize hat man noch auf dem Kopf. Männer haben doch auch Haare. Selbst in den Haaren schon einen Reiz zu sehen, ist doch irgendwie nicht von dieser Welt. Das hat doch nichts mit Religion zu tun. Tragen Sie auch ein Kopftuch? Oder ist das mal wieder wie in allen Religionen, einfach die Benachteiligung der Frau.
20.06.16
1:16