Schweiz

Neuer Vorstoß für ein Kopftuchverbot

Die Schweizerische Volkspartei plant mit einer Unterschriftenaktion ein Kopftuchverbot an Schulen durchzusetzen. Das Kopftuch repräsentiere eine islamische Identität, die im Widerspruch zu christlichen Werte stünde.

22
02
2015

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) unternimmt einen neuen Anlauf, um ein Verbot des islamischen Kopftuchs zu erreichen. Im Kanton Wallis startete die SVP am Wochenende eine Unterschriftenaktion, die innerhalb eines Jahres 4.000 Unterzeichner finden soll. Offiziell ist als Ziel deklariert, Kopfbedeckungen an öffentlichen Schulen zu verbieten. Medienberichten zufolge verhehlt die SVP jedoch nicht, dass sich die Initiative vorrangig gegen islamische Kopftücher richtet.

Das Kopftuch sei ein religiöses Symbol, für das es an Walliser Schulen keinen Platz gebe, erklärte Jean-Luc Addor, Co-Präsident des Initiativkomitees. Die Walliser Schulen seien nicht laizistisch; an ihnen stünden christliche Werte im Vordergrund. Das Kopftuch sei nicht bloß ein religiöses Symbol, sondern Ausdruck einer kulturellen Identität und eines politischen Islam, so Addor. In diesem Sinne verletzte die SVP-Initiative auch nicht die Glaubensfreiheit. –

Bereits Ende Januar hat das „Egerkinger Komitee“ eine Volksinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot auf Basis der Tessiner Initiative angekündigt. Das Komitee stand bereits hinter dem Ruf nach einem Minarettverbot in der Eidgenossenschaft. (KNA)

Leserkommentare

Ralf sagt:
Schon wieder so eine leidige Diskussion um Kopftuchverbote, die nirgendwohin führt? Natürlich ist das Kopftuch ein religiöses Symbol. Na und? Was ist gegen religiöse Symbole einzuwenden? Man kann allerdings darüber streiten, ob kleine Mädchen schon ein Kopftuch verpasst bekommen müssen. Und ob eine Lehrerin unbedingt ein Kopftuch tragen muß, mag auch dahingestellt sein. Aber grundsätzlich sollte jeder sich zu seiner Religion bekennen können und die Kleidung tragen, die er oder sie tragen möchte (das bedeutet natürlich auch, dass Frauen weder von ihren Vätern noch von ihren Ehemännern oder Brüdern zum Tragen des Kopftuchs gezwungen werden dürfen).
23.02.15
14:01