Das von NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) angeregte Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren sorgt weiter für Diskussionen. Unter anderem begrüßen Lehrerverbände den Vorschlag, während der Chef der Kultusministerkonferenz und der Islamrat sich dagegen aussprechen.
Das in Nordrhein-Westfalen erwogene Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren hat eine kontroverse Debatte ausgelöst. „Ich halte weder etwas von einer Vollverschleierung noch von Kopftüchern für Kinder“, sagte die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner am Montag vor einer Sitzung des Parteipräsidiums in Berlin. „Kinder brauchen Freiräume, wo es eben auch keine kruden Geschlechterbilder gibt. Und das sollte die Schule sein.“ Dagegen hatten sich Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) und der Islamrat für Deutschland am Wochenende gegen ein Verbot ausgesprochen.
Heinz-Peter Meidinger, Chef des Deutschen Lehrerverbandes, sagte der „Bild“-Zeitung (Montag), ein Kopftuchverbot würde dazu beitragen, Diskriminierung aus religiösen Gründen und antireligiösem Mobbing zumindest tendenziell den Boden zu entziehen. Er forderte, eine „bewusste Demonstration religiöser Symbole bei religionsunmündigen Kindern“ zu unterlassen. An weiterführenden Schulen sei dies aber etwas anders.
Der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz (KMK), Thüringens Kultusminister Helmut Holter (Linke), sprach sich gegen ein Kopftuchverbot aus. „Alle Kinder sollen sich zu freien und selbstbestimmten Individuen entwickeln können“, sagte er. „Daher müssen wir die Demokratiebildung in den Schulen stärken.“
Der Vorsitzende des Islamrates, Burhan Kesici, nannte die Debatte „populistisch, symbolgeladen und inhaltsleer“. Die Vorstellung, muslimischen Mädchen würde das Kopftuch aufgezwungen, sei überholt: „Kopftuchzwang und Kopftuchverbot schlagen in dieselbe Kerbe: Beide entmündigen Musliminnen.“ Er halte es für „unverhältnismäßig und verfassungswidrig“, wegen einer vermuteten Minderheit „bei allen jungen Musliminnen die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit einzuschränken“.
NRW-Integrationsminister Joachim Stamp hatte vorgeschlagen zu erwägen, „das Tragen des Kopftuchs bis zur Religionsmündigkeit, also dem 14. Lebensjahr, zu untersagen“. Anfang April war bekanntgeworden, dass Österreich plant, Mädchen in Kindergärten und Grundschulen künftig ein Kopftuch zu verbieten. (KNA, dpa, iQ)