Österreich

IGGÖ weist Kritik an Auswahl von Religionslehrerin zurück

Eine mulimische Frau vermutet hinter ihrer erneuten Absage als Religionslehrerin eine Benachteiligung wegen ihres fehlenden Kopftuchs. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich weist die Kritik entschieden zurück.

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08
2026
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Symbolbild: Lehrerin und Schule © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Lehrerin und Schule © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat den Vorwurf zurückgewiesen, eine Bewerberin wegen ihres fehlenden Kopftuchs als Religionslehrerin abgelehnt zu haben. Entscheidend seien allein die fachliche und persönliche Eignung, erklärte die IGGÖ in einer Stellungnahme.

Hintergrund ist der Fall der Tirolerin Yasemin Büyüktepe. Die 40-Jährige hatte Islamische Religionspädagogik studiert und sich erneut für eine Tätigkeit im islamischen Religionsunterricht beworben. Nach einer weiteren Absage äußerte sie gegenüber der „Kronen Zeitung“ die Vermutung, dass ihr fehlendes Kopftuch eine Rolle gespielt haben könnte.

Büyüktepe berichtete, sie sei bereits bei einer früheren Bewerbung darauf hingewiesen worden, dass sie ohne Kopftuch nicht als geeignetes Vorbild für Kinder angesehen werde. Bei ihrem erneuten Hearing habe sich ein großer Teil der Fragen auf ihr Auftreten ohne Kopftuch bezogen, sagte sie der Zeitung.

Kopftuch ist kein Einstellungskriterium

Die IGGÖ widersprach dieser Darstellung jedoch. Das Kopftuch sei „kein Einstellungskriterium“, betonte die Glaubensgemeinschaft. In ihren Reihen arbeiteten Religionslehrerinnen sowohl mit als auch ohne Kopftuch. Maßgeblich seien vielmehr „die fachliche, theologische und religionspädagogische Kompetenz sowie die persönliche Eignung für den Beruf“.

Nach Angaben der IGGÖ bewerben sich jährlich zwischen 50 und 70 neue Lehrkräfte. Nur etwa 35 Prozent bestehen demnach das anspruchsvolle Auswahlverfahren. Wer das Hearing nicht erfolgreich absolviere, scheitere nicht an der Frage, ob ein Kopftuch getragen werde, sondern daran, dass die erforderlichen Kriterien nicht ausreichend erfüllt seien. Ein abgeschlossenes Universitätsstudium sei zwar eine wichtige Qualifikation, bedeute jedoch keine automatische Einstellungsgarantie.