ADAS-Beratungsstelle

Wenn sichtbare Religiosität in der Schule zum Problem wird

In der öffentlichen Debatte entsteht oft der Eindruck, Gewalt an Schulen gehe vor allem von Muslimen aus. Doch die Daten der ADAS-Beratungsstelle zeigen ein anderes Bild: Antimuslimischer Rassismus an Schulen ist weiterhin verbreitet und oft durch Lehrkräfte geprägt.

01
07
2026
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Interview mit ADAS in Berlin
Symbolbild: Schule, Lehrkraft, Diskriminierung © shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

IslamiQ: Welche Formen antimuslimischer Diskriminierung begegnen Ihnen in Ihrer Beratungsarbeit bei ADAS am häufigsten und was zeigen Ihre aktuellen Daten dazu?

ADAS: Am häufigsten werden uns in der Berliner Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS) Formen von antimuslimischen Rassismus gemeldet, in denen zwar kein konkreter Bezug zum Islam oder dem Muslimsein besteht, wir aber davon ausgehen können, dass die betroffenen Schüler*innen und deren Eltern anknüpfend an ihren Namen, ihr Aussehen oder ihre Herkunft als Muslim*innen wahrgenommen werden.

Die Abwertungen und Benachteiligung beziehen sich dann zum Beispiel auf die Nationalität, das Aussehen oder die Sprache der Betroffenen. Zum anderen gibt es eine Reihe von subtilen Diskriminierungen durch Lehrkräfte, in denen als muslimisch wahrgenommene Schüler*innen anders behandelt, unverhältnismäßig problematisiert und bei gleichen Regelbrüchen wie andere härter bestraft werden. Manchmal findet auch eine Täter-Opfer-Umkehr statt. Solche generalisierten Formen des antimuslimischen Rassismus haben im vergangenen Jahr 78 % der insgesamt 100 Meldungen bei uns eingegangenen Meldungen und Beratungsanfragen ausgemacht.

Beim direkten antimuslimischen Rassismus spielten in den letzten Jahren vor allem zwei Formen eine Rolle: Diskriminierungen von Mädchen und jungen Frauen mit Bezug zum Kopftuch sowie Diskriminierungen, die vor allem Jungen betreffen, in denen männlichen Muslimen eine besondere Aggressivität und Gewaltneigung, manchmal sogar eine Nähe zum Terrorismus unterstellt wird und die darum als Bedrohung stigmatisiert werden.

IslamiQ: Besonders auffällig ist, dass ein Großteil der gemeldeten Vorfälle von Lehrkräften ausgehen soll. Welche Rolle spielen Vorurteile und stereotype Zuschreibungen im Schulalltag?

ADAS: Tatsächlich werden bei uns seit Eröffnung von ADAS 2016 mit zwischen 70 % und 80 % vor allem Diskriminierungen gemeldet, die von den Lehrkräften und der Schule selbst ausgehen. Dies ist besonders stark bei den antimuslimischen Diskriminierungen der Fall: Hier lag im vergangenen Jahr der Anteil der Diskriminierungen, die von Lehrkräften ausging, bei den antimuslimischen Diskriminierungen 9% höher als der Durchschnitt.

Für diese neuere Entwicklung lässt sich eine Erklärung aus dem Zusammenhang von Beratungsdaten und gesellschaftlichen und politischen Debatten ableiten: Seit dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 und dem anschließenden israelischen Krieg in Gaza erlebten wir eine deutliche Zunahme allgemeiner antimuslimischer Diskriminierungen in Berliner Schulen. In diesem Zeitraum nahm auch der Anteil der von Lehrkräften ausgehenden Diskriminierungsvorfälle um 16 % zu und erreichte mit 83 % einen Höchststand bei ADAS. Neben diesem Einfluss gesellschaftlicher Debatten wissen wir aber aus der Forschung, dass antimuslimischen Vorurteile in der deutschen Bevölkerung zeitlich stabil und auf hohem Niveau vorhanden sind; diese finden sich darum natürlich auch in der Lehrerschaft wieder. In der Beratungsstelle haben wir in diesen Fällen allerdings oftmals mit subtilen Diskriminierungsformen zu tun und Lehrkräften, die ihre Vorbehalte und Abwertungen nicht direkt äußern, sondern in denen die Vorbehalte erst im benachteiligenden Verhalten deutlich werden.

IslamiQ: Immer wieder gibt es Debatten über religiöse Praxis in Schulen, etwa beim Thema Gebet oder Kopftuch. Wo verläuft die Grenze zwischen einer berechtigten Kritik an religiösen Positionen oder Praktiken und antimuslimischem Rassismus?

ADAS: Für uns als Antidiskriminierungs-Beratungsstelle ist die Frage relevant, ob es sich in den Beratungsanfragen um eine Diskriminierung handelt und damit ein berechtigter Anspruch besteht, gegen die Ungleichbehandlung vorzugehen. Auf Grundlage des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes sind Diskriminierungen in der Schule anknüpfend an die Religion verboten. Das Berliner Schulgesetz verpflichtet zudem das Schulpersonal, Schüler*innen vor Diskriminierung zu schützen. Darüber hinaus sind Schüler*innen auch Grundrechtsträger und damit gilt auch für sie die Gewährung der Religions- und Gewissensfreiheit nach § 4 GG, die auch das Recht der Religionsausübung umfasst.

Auch wenn diese Rechte für Angehörige aller Religionen gleichermaßen gültig sind, erleben wir oftmals in Schulen eine sehr unterschiedliche Wahrnehmung und Umgang mit religiösen Praktiken, beispielsweise wenn es um religiöse Feiertage geht: christliche Feste sind willkommen und werden gerne auch in der Schule gemeinsam begangen, Ramadan gilt als eine Herausforderung und ist jährlich mit Konflikten verbunden. Vor allem sichtbare muslimische Religiosität ist oft ein Stein des Anstoßes. Der mangelnde Umgang mit der wachsenden religiösen Pluralisierung an Schulen betrifft Muslim*innen als die größte nichtchristliche Gruppe am stärksten.

In einer Befragung muslimischer Jugendlicher haben wir 2021 festgestellt, dass es an sehr vielen Berliner Schulen Religionsverbote gibt, die vor allem den muslimischen Schüler*innen das Beten in der Schule verbietet. Diese Regelungen, die teilweise in Schulordnungen zu finden sind, sind verfassungsrechtlich höchst problematisch, da die Grundrechte, wie die Religionsfreiheit erstmal vorbehaltlos zu gewähren sind und nicht durch einzelne Schulen eingeschränkt werden dürfen. In Berlin wird das Beten mit einer „Gefährdung des Schulfriedens“ begründet. In den konkreten Beratungsanfragen bei ADAS ist diese Argumentation oft nicht nachvollziehbar. In den uns gemeldeten Fällen wollten die Schüler*innen in der Pause an einem geschützten Ort beten; hierfür zogen sie sich manchmal sogar in den Keller zurück. Momentan wird vor dem Berliner Verwaltungsgericht die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen solch ein generelles Gebetsverbot in der Schulordnung einer Berliner Schule verhandelt.

IslamiQ: In Ihrem Bericht ist von Vorfällen die Rede, bei denen Schülerinnen und Schüler etwa mit Terrorismus in Verbindung gebracht oder am Beten gehindert wurden. Welche Auswirkungen haben solche Erfahrungen auf die Betroffenen?

ADAS: Diskriminierungserfahrungen schaden in mehrfacher Hinsicht. Zum einen werden die Kinder und Jugendlichen psychisch belastet. Durch Diskriminierungserfahrungen wie Othering, Beleidigung oder Erniedrigung wird das Selbstwertgefühl der Betroffenen angegriffen. Die Schüler*innen wird durch Ausschlüsse wie Gebets- und Kopftuchverbote ihre Zugehörigkeit zur Schulgemeinschaft abgesprochen, was einhergehen kann mit einer Abnahme der Identifikation mit der Schule sowie dadurch mit staatlichen Einrichtungen. Bei tätlichen oder verbalen Angriffen wird das Gefühl zerstört, in der Schule sicher zu sein, so dass der Schulbesuch selbst zur Belastung werden kann.

Die Belastungssituation kann zudem psychosomatische Folgen haben. Betroffene Schüler*innen klagten zum Beispiel über Kopfweh, Bauchweh oder auch Schlafstörungen. Diskriminierungserfahrungen, die über einen längeren Zeitraum anhalten, wie das zum Beispiel beim diskriminierenden Mobbing der Fall ist, können zu Depressionen führen. Damit haben Diskriminierungserfahrungen auch negative Auswirklungen den weiteren Bildungsverlauf der Schüler*innen. Diskriminierungserfahrungen haben nicht nur negative Folgen für die betroffenen Schüler*innen, sondern auch Auswirkungen auf ihre Familien. Diese Familien brauchen zusätzliche Ressourcen um gegen die Diskriminierung ihrer Kinder in der Schule vorgehen zu können; Emails und Anrufe für einen Schultermin, Vorbereitung des Schulgesprächs, in unseren Fällen Gespräche mit der Beratungsstelle. Das kostet Zeit und Kraft, die den Familien nun nicht mehr für andere Aufgaben oder Bedürfnisse zu Verfügung steht.

In den Fällen, mit denen wir in der Beratung zu tun hatten, in denen gegen Grundschulkinder Verdächtigungen erhoben wurden, Terrorismus zu unterstützen, war der Vertrauensbruch sowie die psychische Belastung für die gesamte Familie massiv. Die betroffenen Kinder mussten nicht nur die Schule wechseln, sondern brauchten auch therapeutische Hilfe.

IslamiQ: Was muss sich aus Ihrer Sicht in Schulen, aber auch in der Bildungspolitik ändern, damit muslimische Kinder und Jugendliche Diskriminierung nicht als Teil ihres Schulalltags erleben müssen?

ADAS: Damit Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen antimuslimischen Rassismus erkennen und wirksam entgegenwirken können, ist es als erstes wichtig, dass Diversitäts- und Rassismuskompetenz ein verpflichtender Teil der Aus- und Fortbildung ist. Neben diskriminierungs- und rassismuskritischen sowie religionssensiblen Lerneinheiten gehört hierzu die Vermittlung von rechtlichen Grundlagen. Religiöse und weltanschauliche Vielfalt muss als Teil von Diversitätskompetenz unbedingt stärker einbezogen werden.

Damit Schulen auch auf der institutionellen Ebene mit Diskriminierungsvorfällen besser umgehen und ein diskriminierungssensibles Schulklima entwickeln können, ist eine entsprechende Schulentwicklung wichtig; In Berlin begleiten und unterstützen wir einige Schulen in einem solchen Prozess. Hierzu gehört u.a. neben der Entwicklung eines entsprechenden Code of Conduct auch der Aufbau einer funktionierenden Beschwerdestruktur. Schulen brauchen aber zeitliche und personelle Ressourcen, um wichtige Veränderungen an ihrer Schule zu bewirken. Hier ist die Bildungspolitik gefragt.

Diskriminierungsschutz könnte als Teil des bereits in vielen Ländern verankerten Kinder- und Jugendschutz verstanden werden. Die Schutzkonzepte sollten durch Antidiskriminierungsstrategien für Schulen ergänzt werden, die auch antimuslimischen Rassismus einbeziehen. Nur so können Schulen für Kinder und Jugendliche umfassender zu einem sicheren Ort werden.

Neben dem, was Schulen tun können, ist es auch unerlässlich, dass es außerhalb der Schule unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen gibt, die Betroffenen zur Seite stehen und sie beraten und unterstützen können, um gegen die erlittene Diskriminierung in der Schule wirksam vorzugehen. Wir erleben in der Beratung regelmäßig, dass nach einer Diskriminierung des Kindes, Eltern schon selbst in der Schule viel versucht haben, aber nicht ausreichend gehört wurden und die Diskriminierung weiterlief. Hier bilden Antidiskriminierungs- und Community basierte Beratungsstellen eine wichtige Unterstützung.

Das Interview führte Muhammed Suiçmez.