Im September soll in Österreich ein Kopftuchverbot in Kraft treten. Die Schulamtsleiterin der IGGÖ, Carla Amina Baghajati, kritisiert das geplante Verbot und spricht über verfassungsrechtliche Bedenken und die Auswirkungen auf den Schulalltag.

IslamiQ: In Österreich soll im September ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren in Kraft treten. Sie beschäftigen sich seit vielen Jahren mit diesem Thema und sind zudem Schulamtsleiterin der IGGÖ. Wie bewerten Sie diese erneute Debatte um das Kopftuchverbot in Österreich, gesellschaftlich, rechtlich und bildungspolitisch?
Carla Amina Baghajati: Eigentlich hatten wir gehofft, das Thema sei geklärt. Denn es gibt die eindeutige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bezüglich eines Kopftuchverbotes an Schulen bis zum Alter von zehn Jahren vom Dezember 2020. Die Begründung, warum das damals existente Verbot gekippt wurde, ist mehr als eindeutig: Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit sowie Eingriff ins Recht der Eltern auf Erziehung.
Meine persönliche Lieblingspassage ist jene, wo erklärt wird, dass es dem Staat bei mehreren möglichen Deutungen eines Bekleidungsstückes gerade bei Fragen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verwehrt ist, sich eine Deutung zu eigen zu machen. Es kann also niemand eine einzige persönliche Anschauung als grundrechtliche Beurteilung zugrunde zu legen.
Genau dies passiert aber. In jedem Interview der Integrationsministerin zum Thema betont sie, dass das Kopftuch ja ein „Symbol der Unterdrückung“ sei, um so Stimmung für das Verbot zu machen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2020 ist weiterhin öffentlich zugänglich und ihre Begründung bleibt auch im aktuellen Kontext von Bedeutung. Viele der damals formulierten Einwände werden von Kritikern des neuen Gesetzes als unverändert gültig angesehen.
Gesellschaftspolitisch argumentierte der Gerichtshof, dass ein Verbot vor allem jene Schülerinnen treffe, die den Schulfrieden nicht beeinträchtigten. Die Maßnahme sei daher nicht geeignet Auch verfassungsrechtliche Bedenken werden erneut vorgebracht. Kritiker verweisen darauf, dass die nunmehrige Regelung nicht nur wieder eingeführt, sondern zudem auf Schülerinnen bis zum Alter von 14 Jahren ausgeweitet wurde. Entsprechende Einwände wurden bereits im Begutachtungsverfahren erhoben. Stellungnahmen von Kirchen, Frauenorganisationen, der Gleichbehandlungsanwaltschaft, zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie Pädagoginnen und Pädagogen dokumentieren die breite Kritik an dem Vorhaben.
Hinzu kommen bildungspolitische Vorbehalte. Vertreter des Schulwesens warnten im Vorfeld vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung des Gesetzes. Ein Rundschreiben des Bildungsministeriums, das auf mögliche dienstrechtliche Konsequenzen bei mangelndem Vollzug hinwies, stieß in Teilen der Lehrerschaft auf Ablehnung. Kritiker bemängeln, dass dadurch personelle und organisatorische Ressourcen gebunden würden, die an anderer Stelle im Bildungssystem dringender benötigt würden.
IslamiQ: Wie nimmt die muslimische Gemeinschaft in Österreich, insbesondere die betroffenen Eltern, diese Regelung wahr? Welche Beobachtungen machen Sie in Ihrer Arbeit?
Baghajati: Die Betroffenheit und der Unmut sind groß. Eltern ärgern sich, weil sie so dargestellt werden, als müsste man die eigenen Kinder vor ihnen schützen. Rechtlich werden sie zur Verantwortung gezogen (Geldstrafen) und im Gesetz aufgefordert, das Verbot an ihren Kindern durchzusetzen. Viele Eltern melden sich, dass das Gesetz sie zu Zwang zwinge – während es doch vor Zwang schützen sollte!
Mädchen wiederum sind zutiefst verunsichert, weil die Maßnahme pädagogisch nicht zu dem passt, was sie ansonsten an der Schule als Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechtes vermittelt bekommen. Religionslehrerinnen und -lehrer bekommen da viel mit, weil man sich ihnen mit Sorgen anvertraut – etwa, dass Kopftücher einfach heruntergerissen werden könnten oder das Gesetz ein Freibrief für rassistische Beschimpfung werden könnte. Da ist dann auch viel Aufklärung nötig, weil das ein Fehlverhalten einer Lehrperson wäre – das wäre also gar nicht erlaubt.
Schließlich ist auch darüber zu reden, wie verletzend es ist, wenn die eigene Entscheidung nicht respektiert wird. Das geht so weit, dass schon jetzt viele Mädchen beim Anlegen eines Kopftuches erst einmal mit dem Satz konfrontiert sind: „Du bist bestimmt gezwungen worden…“ So wie wir seitens des Schulamtes Orientierungshilfen zu Themen wie Ramadan oder dem rituellen Gebet im schulischen Kontext anbieten, haben wir auch ein Ratgeber zum Kopftuch herausgegeben. Aufklärung nach innen und außen ist das Ziel.
IslamiQ: Warum kehrt die Kopftuch-Debatte immer wieder zurück, obwohl ähnliche Regelungen bereits verfassungsrechtlich gescheitert sind? Und wie sieht die weitere Strategie der IGGÖ in dieser Frage aus?
Das Kopftuchthema eignet sich für populistische Aufladung und Identitätspolitik und zwar in alle Richtungen. Seit Jahren bekommen dies vor allem muslimische Frauen zu spüren. Symbolpolitik spaltet die Gesellschaft. Und gerade Jugendliche werden verunsichert, denn sie schlussfolgern, dass sie unerwünscht seien. Immer wenn es um Sichtbarkeit geht – etwa auch bei den Feiertagen – kommen neuerdings Widerstände, als sollten Muslime am besten unsichtbar werden. Dies mag auch mit der Demographie zusammenhängen. In manchen Wiener Klassenzimmern ist ein Anteil von 80 % muslimischer Kinder zu verzeichnen.
Die IGGÖ setzt hier gerade auf einen funktionierenden Rechtsstaat und geht entsprechende Schritte. Parallel braucht es auch verstärkten Dialog, um Missverständnisse und Vorurteile auszuräumen. Und durchaus Dialog auch nach innen.
IslamiQ: Sowohl in Österreich als auch in anderen europäischen Ländern werden Kopftuchverbote häufig mit Argumenten wie „gesellschaftliche Integration“ oder „Gleichstellung von Frauen und Männern“ begründet. Wie bewerten Sie diese Argumentationsmuster?
Diese Muster sind hinlänglich bekannt – sie wurden teilweise schon im französisch besetzten Algerien gebraucht. Dies zu analysieren und sichtbar zu machen, kann zum kritischen Reflektieren einladen. Ebenso ist es gut, sich zu vergegenwärtigen, dass viele Errungenschaften zu mehr gesellschaftlicher Gleichstellung im deutschsprachigen Raum sehr frisch sind.
Bis in die 70er Jahre des 20. Jh. konnte ein Mann seiner Frau zu arbeiten verbieten. Das macht auch nachvollziehbar, warum es hier Befindlichkeiten gibt. Wichtig sind hier auch Stimmen von muslimischen Frauen selbst, die sich nicht ins Eck des „Opfers“ treiben lassen sollten. Selbstbewusst für eigene Rechte einzustehen und dabei durchaus auch kritisch gegenüber frauenbenachteiligenden Strukturen zu sein (die ja tiefer gehen als sie allein mit Religion verbinden zu wollen) – das kann helfen.
IslamiQ: Auch in Deutschland gibt es immer wieder Forderungen nach ähnlichen Verboten. Welche psychologischen, sozialen und identitätsbezogenen Auswirkungen haben solche politischen Debatten und möglichen Verbote Ihrer Einschätzung nach auf muslimische Mädchen?
Eine wichtige Frage! Manches ist schon angeklungen, etwa drohende Entfremdung von der Mehrheitsgesellschaft. Es scheint, dass es noch einen langen Weg braucht, ehe die Möglichkeit einer multiplen Identität anerkannt wird – also sich gleichzeitig muslimisch zu begreifen und in Österreich/Europa zuhause. Wenn aber der Anteil muslimischer Identität keine Anerkennung findet, dann hat dies emotionale Auswirkungen. Hinzu kommt, dass Stigmatisierung dazu beitragen kann, dass sich Betroffene ausgerechnet jenen Gruppen zuwenden, die tatsächlich problematische Sichtweisen vertreten und diese in sozialen Netzwerken aktiv propagieren.
Frustrierte Jugendliche werden von solchen Negativ-Influencern dann leicht abgeholt. Damit gibt Verbotspolitik auch noch jenen Kräften Nahrung, die wir eigentlich gemeinsam als extremistisch verhindern wollen.
Aber eine Antwort in ein, zwei Sätzen ist kaum möglich. Empirische Forschung dazu ist wichtig – seriös und unvoreingenommen. Es gibt schon einige Studien dazu, etwa aus Frankreich. Aber nicht unproblematisch: Im Diskurs zitiert die Politik selektiv gerne das, was der eigenen politisch-ideologischen Linie entspricht. Und das wäre der wirkliche große Wunsch: Weg von ideologischen Verengungen! Ja, das Kopftuch ist sichtbar. Aber bitte laden wir es nicht symbolisch zwecks Identitätspolitik auf! Und das gilt für alle Seiten – denn auch im muslimischen Kontext ist das schon passiert…
IslamiQ: Befürworter eines Kopftuchverbots für Kinder argumentieren häufig, Kinder müssten vor religiösem Druck geschützt werden. Wie begegnen Sie diesem Argument, insbesondere aus pädagogischer Perspektive?
Pädagogisch ist es wichtig, Erkenntnisgewinn hin zu eigenen mündigen Entscheidungen zu fördern. Auch im Sinne eines Islamverständnisses, das die Bedeutung der Niyyah reflektiert und hervorhebt. Denn Ibadat setzen das Fassen einer Absicht, Niyyah voraus. Also braucht es dazu eine bewusste eigene Entscheidung – sei es rituelles Gebet, Fasten oder auch das Kopftuchtragen.
Seit Jahren vertritt die IGGÖ entschieden das Selbstbestimmungsrecht und tritt gegen Zwang auf. Und hier ist auch viel weitergegangen, etwa in der kritischen Reflexion bei Eltern, dass sie ihre Kinder gut begleiten – und eben nicht zu etwas zwingen. Umgekehrt ist Kindern aber auch zuzugestehen, selbst religiöses Empfinden und Bedürfnisse zu haben – das ist auch in der UN-Kinderrechtskonvention enthalten.
IslamiQ: Welche konkreten Auswirkungen hätte ein solches Verbot auf den Schulalltag? Rechnen Sie mit Konflikten, Ausgrenzung oder einer stärkeren Distanz muslimischer Familien gegenüber staatlichen Bildungseinrichtungen?
Baghajati: Vereinzelt hören wir von Überlegungen, in den häuslichen Unterricht zu wechseln. Wer aber darüber nachdenkt, welche Einschränkungen das für die Mädchen mit sich bringt, wird eine Prioritätenabwägung vornehmen. Oder anders gesagt: Was ist die beste Schadensbegrenzung? Ohne Zweifel hat Bildung da einen sehr hohen Wert.
Tatsächlich ist sehr bedenklich, wie gerade Eltern, die noch nicht lange in Österreich sind, einen negativen Eindruck von Schule bekommen. Ist das nicht ein Widerspruch: Da sollen sie in Wertekursen Demokratie und Mitbestimmung lernen – und werden dann mit einem Verhalten ihnen gegenüber konfrontiert, dass viel eher Erinnerungen an autoritäre Strukturen in Herkunftsländern weckt.
IslamiQ: Wie erleben muslimische Schülerinnen selbst diese Diskussion? Gibt es Rückmeldungen von betroffenen Mädchen, die Ihnen besonders in Erinnerung geblieben sind?
Baghajati: Besonders in Erinnerung geblieben ist mir die Aussage einer Schülerin, dass sie schon ihr Taschengeld für die Strafen spare… Oder die Fragen an Religionslehrerinnen, ob man sich im Falle, dass es ernst werde und jemand das Kopftuch hinunterziehen wolle, eh zu ihnen flüchten könne.
Solche Aussagen zeigen aber auch auf, wie wichtig es ist, über die eigenen Rechte aufzuklären – auch angesichts des Gesetzes. Denn natürlich ist jede Gewaltanwendung weiterhin verboten. Das betont auch eine wichtige Organisation wie die staatliche Gleichbehandlungsanwaltschaft. Diese bewusst zu zitieren kann dann verdeutlichen helfen, dass in einem Rechtsstaat weiterhin Mechanismen zum Schutz persönlicher Grundrechte greifen – und drohendem Vertrauensverlust vorbeugen.
IslamiQ: Der Europäische Kontext zeigt sehr unterschiedliche Regelungen zum Thema religiöse Symbole. Wie ordnen Sie Österreichs Vorgehen im europäischen Vergleich ein?
Baghajati: Erstaunlich ist, wie rasch Österreich sich in der Haltung zu muslimischer Sichtbarkeit gewandelt hat. Ein Erlass des Bildungsministeriums von 1992 formulierte noch: „Das Tragen von Kopftüchern, zu dem muslimische Mädchen (bzw. Frauen) verpflichtet sind, fällt als religiös begründete Bekleidungsvorschrift unter Art. 14 Satz 1 StGG. Demgegenüber kennt das die innere Ordnung des Schulbetriebs regelnde Schulunterrichtsgesetz keine als Bekleidungsvorschrift bestimmte Art zu verstehende Norm. Die definitive Aussage betreffend religiöser Gebote steht außerkirchlichen Stellen nicht zu.“
Die historische Entwicklung der Diskussionen um das Kopftuch ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert. Österreich ist laut der empirischen FRA-Studie leider im europäischen Vergleich am meisten von Islamfeindlichkeit betroffen.
IslamiQ: Welche Alternativen gäbe es aus Ihrer Sicht, wenn das erklärte Ziel tatsächlich Kinderschutz, Bildungsgerechtigkeit oder Gleichstellung wäre?
Baghajati: Der bisherige gesetzliche Rahmen ist eigentlich ausreichend. Denn falls ein Kind zum Kopftuchtragen gezwungen würde, so hätte der Jugendschutz eingegriffen. In Österreich ist viel vom Konzept des „Freiraum Schule“ die Rede. Da stecken viele gute Gedanken drin – Abbau von Bürokratie, um mehr Zeit für die wesentliche pädagogische Arbeit zu haben – die allen Schülerinnen und Schülern genauso zugutekommen soll. Nicht nur von muslimischer Seite wird bereits offen angesprochen, dass ein diskriminierendes Gesetz, das die Beziehung zwischen Lehrpersonen und Kindern und Jugendlichen untergräbt, nicht dazu passt.
Das Interview führte Elif Zehra Kandemir.